Wer im Pflegeheim lebt und Sozialhilfe bezieht, darf seine Sterbegeldversicherung behalten. Die Vorsorge für eine Bestattung, deren Kosten nicht überhöht sind, gehört zur angemessenen Lebensführung, die geschützt ist, urteilte das Sozialgericht Gießen. Das Geld ist aber nur vor dem Sozialamt sicher, wenn es eindeutig für den Todesfall zweckgebunden ist. Ansparen auf einem Konto reicht dafür nicht (Az. S 18 SO 65/16).
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