Wer ein anderes Auto mit Starthilfekabel überbrückt und dabei einen Schaden anrichtet, bekommt nichts von der Kfz-Versicherung. Eine Münchnerin hatte einer Frau helfen wollen, deren Auto nicht ansprang. Doch beim Anschließen des Starthilfekabels verwechselte sie Plus- und Minuspol und legte die Elektronik des fremden Autos lahm. Reparaturkosten: knapp 3 800 Euro. Ihre Autoversicherung zahlte nicht und bekam vorm Amtsgericht Fürstenfeldbruck recht (Az. 5 C 1779/10). Starthilfe gehöre nicht zum typischen Gebrauch des Autos wie Fahren, Waschen oder Ein- und Aussteigen, wenn zum Beispiel mit der Tür ein Schaden verursacht wird. Stattdessen wurde der Wagen nur als Stromspender benutzt, so die Richter. Ob die Helferin die Reparatur selbst zahlen muss, war nicht Thema des Rechtsstreits. Falls ja, ist offen, ob ihre Privathaftpflichtpolice einspringt. Denn für Fälle rund ums Autos gilt meist eine Ausschlussklausel.
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