Stark­regen, Sturm, Hagel Unwetterschäden von der Steuer absetzen

Stark­regen, Sturm, Hagel - Unwetterschäden von der Steuer absetzen

Naturge­walt. Stark­regen, Sturm und Blitz­schlag können große Schäden anrichten. © Getty Images / Markus Semmler

Schäden durch Sturm, Hagel oder Hoch­wasser nehmen zu. Falls keine Versicherung zahlt, lassen sich Unwetterschäden oft steuerlich absetzen.

Voll­gelaufene Keller, kaputte Autos und beschädigte Gebäude – der Klimawandel hat Extremwetter in Deutsch­land wahr­scheinlicher gemacht. Laut dem Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft (GDV) beliefen sich die versicherten Schäden durch Unwetter im vergangenen Jahr auf 5,5 Milliarden Euro. Fast soviel wie 2002 – dem Jahr des Jahr­hundert­hoch­wassers an der Elbe – und deutlich mehr als 2007, als Sturm Kyrill Deutsch­land verwüstete.

Die gute Nach­richt: Neben den vielen selbst­losen Helfern vor Ort greifen auch die Finanz­ämter den Betroffenen unter die Arme. Um die finanziellen Belastungen abzu­federn, haben viele Bundes­länder Steuer­erlasse heraus­gegeben, die in Katastrophenlagen Anwendung finden.

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