
Stein auf Stein. Mit staatlicher Förderung wird der Bau etwas günstiger. © Getty Images / AlexeyVS, Stiftung Warentest (M)
Sie wollen eine Immobilie kaufen oder modernisieren? Der Staat gibt mit der Wohnungsbauprämie eine kleine Finanzhilfe. Wer sie bekommen kann und was zu beachten ist.
Für die eigene Immobilie sparen und jedes Jahr etwas vom Staat geschenkt bekommen – das ist mit der Wohnungsbauprämie möglich. Es gibt 10 Prozent dazu, bezogen auf eine jährliche Sparleistung von bis zu 700 Euro bei Alleinstehenden und 1 400 Euro bei Ehepaaren. Ein kleiner Bausparvertrag, der die Prämie optimal ausschöpft, kann sich daher in vielen Fällen lohnen

© Getty Images / AlexeyVS, Stiftung Warentest (M)
Einkommensgrenze
Um nur denjenigen zu helfen, die wirklich Unterstützung brauchen, hat der Staat eine Hürde eingebaut. Prämienberechtigt sind nur Alleinstehende, die nicht mehr als 35 000 Euro Jahreseinkommen zu versteuern haben. Bei Ehepaaren sind es 70 000 Euro. Das mag gering aussehen, doch das zu versteuernde Jahreseinkommen ist weit niedriger als das Bruttoeinkommen in einem Jahr. So kann eine alleinerziehende Arbeitnehmerin mit einem Kind im Jahr 2025 brutto mindestens 55 000 Euro verdienen, ohne die Grenze zu reißen. Der Grund sind Freibeträge und Abzüge wie die für die Krankenversicherung und weitere Sozialversicherungen. Hat die Frau durch einen langen Arbeitsweg hohe Werbungskosten, liegt die Bruttogrenze für die Prämie noch höher.
Prämie beantragen
Wenn die Bausparkasse den Jahreskontoauszug schickt, legt sie den Antrag zur Wohnungsbauprämie bei. Diesen schicken Bausparer oder Bausparerin ausgefüllt an die Kasse zurück. Ausgezahlt wird die Prämie aber erst, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird und der Sparer das Geld für wohnungswirtschaftliche Zwecke einsetzt. Die Vorgaben hierfür hat der Gesetzgeber klar festgelegt:
- Erlaubt sind Bau oder Kauf von Haus, Wohnung oder Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts – in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
- Möglich sind auch Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften oder der Kauf von Nutzungsrecht von Wohnraum in einem Alten- oder Pflegeheim oder einer Behinderteneinrichtung.
- Für Erweiterungen, Umbauten oder Renovierungen – etwa von Wintergarten, Kachelofen, eine neue Heizung oder Renovierung eines Bades. Daher können auch Mieter die Prämie nutzen.
- Auch nahe Angehörige des Bausparers wie Kinder oder Geschwister dürfen das Geld verwenden – sofern die Bausparkasse der Abtretung des Vertrags zustimmt. Wer im Detail darunter fällt, regelt Paragraf 15 der Abgabenordnung.
Ausnahmen beim Zweck
Nicht alle Bausparer müssen das Geld wohnungswirtschaftlich verwenden. Für bestimmte Gruppen hat der Staat Ausnahmen beim Zweck des Sparens zugelassen:
Jüngere Menschen. Wer bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt ist. Die Personen können ihr Guthaben nach Ablauf von sieben Jahren beliebig verwenden. Die Prämie für die letzten sieben Sparjahre steht ihnen trotzdem zu.
Sparer mit älteren Verträgen. Wer vor 2009 abgeschlossen hat, erhält die Prämie jährlich ausbezahlt – ohne Zweckbindung. Diese Sparerinnen und Sparer profitieren von der früheren Regelung, die für sie weiterhin gilt.
Härtefälle. Von der Zweckbindung ausgenommen sind auch Härtefälle. Hier zählen etwa längere Arbeitslosigkeit von mindestens einem Jahr oder Erwerbsunfähigkeit.
Wie sich der Vertrag lohnt
Um die Prämie optimal auszuschöpfen, reicht je nach Tarif eine Bausparsumme von 15 000 bis 25 000 Euro für Alleinstehende und 30 000 bis 50 000 Euro für Ehepaare. Höhere Bausparsummen und Sparbeiträge kommen nur infrage, wenn Bausparende mit steigenden Zinsen rechnen und sich ein größeres Darlehen sichern möchten, dessen Zins sie jetzt schon kennen. Ein Teil der Sparbeiträge bleibt dann aber ungefördert. Arbeitnehmer und Beamte können zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Voraussetzung: Sie bekommen vermögenswirksame Leistungen (VL) ihres Arbeitgebers und lassen diese in den Bausparvertrag fließen. Bei einer Einzahlung in den VL-Vertrag von bis zu 470 Euro im Jahr zahlt der Staat 9 Prozent hinzu – maximal also 43 Euro im Jahr.
Der größte Nachteil des Bausparens ist die schlechte Verzinsung der Sparbeiträge. Wer die Bausparsumme optimal auf die Wohnungsbauprämie anpasst, gleicht den Nachteil aber zumindest teilweise durch die Prämie aus.
-
- Fondssparplan, Banksparplan oder Bausparvertrag – Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind vielfältig. Wie Beschäftigte die Extrazahlung am besten nutzen.
-
- Kredite mit Zinsbindung über die gesamte Laufzeit bieten Immobilienkäufern Sicherheit. Wer Angebote vergleicht, vermeidet hohe Zinsen und spart Tausende Euro.
-
- Den bestehenden Bausparvertrag für die Finanzierung einer Immobilie einzusetzen, kann viel Geld sparen – sogar dann, wenn der Vertrag noch gar nicht zuteilungsreif ist.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.