Staatliche Förderung Wohnungs­bauprämie einfach erklärt

Datum:
  • Text: Michael Beumer
  • Faktencheck: Sabine Vogt
Staatliche Förderung - Wohnungs­bauprämie einfach erklärt

Stein auf Stein. Mit staatlicher Förderung wird der Bau etwas güns­tiger. © Getty Images / AlexeyVS, Stiftung Warentest (M)

Sie wollen eine Immobilie kaufen oder modernisieren? Der Staat gibt mit der Wohnungs­bauprämie eine kleine Finanz­hilfe. Wer sie bekommen kann und was zu beachten ist.

Für die eigene Immobilie sparen und jedes Jahr etwas vom Staat geschenkt bekommen – das ist mit der Wohnungs­bauprämie möglich. Es gibt 10 Prozent dazu, bezogen auf eine jähr­liche Spar­leistung von bis zu 700 Euro bei Allein­stehenden und 1 400 Euro bei Ehepaaren. Ein kleiner Bausparvertrag, der die Prämie optimal ausschöpft, kann sich daher in vielen Fällen lohnen

Staatliche Förderung - Wohnungs­bauprämie einfach erklärt

© Getty Images / AlexeyVS, Stiftung Warentest (M)

Einkommens­grenze

Um nur denjenigen zu helfen, die wirk­lich Unterstüt­zung brauchen, hat der Staat eine Hürde einge­baut. Prämienberechtigt sind nur Allein­stehende, die nicht mehr als 35 000 Euro Jahres­einkommen zu versteuern haben. Bei Ehepaaren sind es 70 000 Euro. Das mag gering aussehen, doch das zu versteuernde Jahres­einkommen ist weit nied­riger als das Brutto­einkommen in einem Jahr. So kann eine allein­erziehende Arbeitnehmerin mit einem Kind im Jahr 2025 brutto mindestens 55 000 Euro verdienen, ohne die Grenze zu reißen. Der Grund sind Frei­beträge und Abzüge wie die für die Kranken­versicherung und weitere Sozial­versicherungen. Hat die Frau durch einen langen Arbeitsweg hohe Werbungskosten, liegt die Brutto­grenze für die Prämie noch höher.

Prämie beantragen

Wenn die Bausparkasse den Jahres­konto­auszug schickt, legt sie den Antrag zur Wohnungs­bauprämie bei. Diesen schi­cken Bausparer oder Bausparerin ausgefüllt an die Kasse zurück. Ausgezahlt wird die Prämie aber erst, wenn der Bauspar­vertrag zugeteilt wird und der Sparer das Geld für wohnungs­wirt­schaftliche Zwecke einsetzt. Die Vorgaben hierfür hat der Gesetz­geber klar fest­gelegt:

  • Erlaubt sind Bau oder Kauf von Haus, Wohnung oder Erwerb eines eigentums­ähnlichen Dauer­wohn­rechts – in der EU oder im Europäischen Wirt­schafts­raum.
  • Möglich sind auch Anteile an Bau- und Wohnungs­genossenschaften oder der Kauf von Nutzungs­recht von Wohn­raum in einem Alten- oder Pfle­geheim oder einer Behinderten­einrichtung.
  • Für Erweiterungen, Umbauten oder Reno­vierungen – etwa von Wintergarten, Kachel­ofen, eine neue Heizung oder Reno­vierung eines Bades. Daher können auch Mieter die Prämie nutzen.
  • Auch nahe Angehörige des Bausparers wie Kinder oder Geschwister dürfen das Geld verwenden – sofern die Bausparkasse der Abtretung des Vertrags zustimmt. Wer im Detail darunter fällt, regelt Paragraf 15 der Abgaben­ordnung.

Ausnahmen beim Zweck

Nicht alle Bausparer müssen das Geld wohnungs­wirt­schaftlich verwenden. Für bestimmte Gruppen hat der Staat Ausnahmen beim Zweck des Sparens zugelassen:

Jüngere Menschen. Wer bei Vertrags­abschluss noch keine 25 Jahre alt ist. Die Personen können ihr Guthaben nach Ablauf von sieben Jahren beliebig verwenden. Die Prämie für die letzten sieben Spar­jahre steht ihnen trotzdem zu.

Sparer mit älteren Verträgen. Wer vor 2009 abge­schlossen hat, erhält die Prämie jähr­lich ausbezahlt – ohne Zweck­bindung. Diese Spare­rinnen und Sparer profitieren von der früheren Regelung, die für sie weiterhin gilt.

Härtefälle. Von der Zweck­bindung ausgenommen sind auch Härtefälle. Hier zählen etwa längere Arbeits­losig­keit von mindestens einem Jahr oder Erwerbs­unfähigkeit.

Wie sich der Vertrag lohnt

Um die Prämie optimal auszuschöpfen, reicht je nach Tarif eine Bausparsumme von 15 000 bis 25 000 Euro für Allein­stehende und 30 000 bis 50 000 Euro für Ehepaare. Höhere Bausparsummen und Sparbeiträge kommen nur infrage, wenn Bausparende mit steigenden Zinsen rechnen und sich ein größeres Darlehen sichern möchten, dessen Zins sie jetzt schon kennen. Ein Teil der Sparbeiträge bleibt dann aber unge­fördert. Arbeitnehmer und Beamte können zusätzlich die Arbeitnehmer-Spar­zulage beantragen. Voraus­setzung: Sie bekommen vermögenswirksame Leistungen (VL) ihres Arbeit­gebers und lassen diese in den Bauspar­vertrag fließen. Bei einer Einzahlung in den VL-Vertrag von bis zu 470 Euro im Jahr zahlt der Staat 9 Prozent hinzu – maximal also 43 Euro im Jahr.

Der größte Nachteil des Bausparens ist die schlechte Verzinsung der Sparbeiträge. Wer die Bausparsumme optimal auf die Wohnungs­bauprämie anpasst, gleicht den Nachteil aber zumindest teil­weise durch die Prämie aus.

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.