Schwarzarbeit

So erkennen Sie Schwarzarbeiter:

Fragen Sie bei der örtlichen Handwerkskammer, der IHK oder beim Gewerbeamt nach, wenn Sie unsicher sind, ob die Firma ordnungsgemäß angemeldet ist.

Geben Sie Schwarzarbeit fahrlässig in Auftrag, also ohne es zu wissen, droht zwar kein Bußgeld (OLG Düsseldorf, Az. 22U230/91). Doch den Stress, der sich aus solchen Ermittlungsverfahren ergibt, können Sie sich ersparen.

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Kommentarliste

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  • Dachdecker am 01.02.2013 um 14:14 Uhr
    Bei der hwk nachfragen ?

    Tatsächlich haben die Gewerbeämter korrekte Daten über Handwerksbetriebe.
    HWK oder IHK haben nur daten von Mitgliedsbetrieben ( sollten Sie auch nur)
    Wo sind denn diese Hinweise?
    .........

  • Dachdecker am 01.02.2013 um 14:09 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Dachdecker am 01.02.2013 um 14:06 Uhr
    Da stimmt was nicht!!!!

    Hallo ,
    im letzten Satz schreiben sie das alle Firmen ohne Handwerksrolleneintrag schwarzarbeiten. Schon wieder schlecht rechachiert!!!!!
    Also, man kann im unerheblichen Nebenbetrieb ein z.B. Holzhaus aufstellen ohne in die Handwerksrolle eingetragen sein wenn die Hauptgeschäfte des Unternehmens z.b. die Herstellung von Holzhäusern ist.
    Des weiteren sind Handwerker im Reisegewerbe auch nicht eintragungsfähig.
    Sehr fehlerhaft und nicht toll!!!!