Haustierhalter sollten ihre Tiere gut im Auge behalten: Eine Mieterin muss nun wegen Katzenurins 17 484 Euro an ihren früheren Vermieter zahlen. Mit ihren vier Katzen hatte sie neun Jahre lang in einer Doppelhaushälfte gewohnt. Als sie auszog, war die Wohnung so renovierungsbedürftig, dass der Vermieter Schadenersatz forderte.
Die private Haftpflichtversicherung mit Tierhalterhaftpflicht muss nicht zahlen, urteilte das Oberlandesgericht Hamm (Az. 20 U 106/14). Die Versicherungsbedingungen hatten Ansprüche unter anderem wegen einer „übermäßigen Beanspruchung der Mietsache“ ausgeschlossen. Diese habe wegen der Haltung von gleich vier Katzen und der mangelnden Beaufsichtigung vorgelegen – auch wenn die Katzenhaltung gestattet war.
Tipp: Ein Wechsel der Haftpflicht-Police kann sich lohnen: Bei der letzten Analyse von privaten Haftpflichtversicherungen schnitt fast jedes zweite Angebot mit sehr gut ab.
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