Es geschah an einem verregneten Sonnabend im Mai 2014. Feuchte Kleidung und Regenschirme sorgten im Laufe des Tages dafür, dass sich in einem Aldi-Supermarkt in Berlin-Schöneberg das Wasser auf dem Boden sammelte. Eine Kundin rutschte in einer solchen Pfütze aus, stürzte rücklings gegen einen Metallkorb. Sie schlug dann auf dem Boden auf und zog sich dabei Schürfwunden und blaue Flecke zu. Eine andere Kundin wollte der Frau helfen. Sie holte eine Packung Tiefkühlfisch und legte sie auf die blutende Wunde. Eine Mitarbeiterin soll sich daraufhin empört haben, dass der gute Fisch nun hinüber sei.
Die gestürzte Kundin verklagte den Supermarkt auf Schadenersatz und gewann. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg stellte nach Zeugenbefragungen fest, dass die Fußböden im Supermarkt an diesem Regentag gar nicht kontrolliert wurden, obwohl der Ladenbetreiber dazu verpflichtet ist. Das Gericht sprach der Frau 1 000 Euro Schmerzensgeld plus Schadenersatz für die kaputte Kleidung zu (Az. 17 C 113/14).
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