Schaden­ersatz Im Laden auf nassem Boden ausgerutscht

Es geschah an einem verregneten Sonn­abend im Mai 2014. Feuchte Kleidung und Regenschirme sorgten im Laufe des Tages dafür, dass sich in einem Aldi-Supermarkt in Berlin-Schöne­berg das Wasser auf dem Boden sammelte. Eine Kundin rutschte in einer solchen Pfütze aus, stürzte rück­lings gegen einen Metall­korb. Sie schlug dann auf dem Boden auf und zog sich dabei Schürfwunden und blaue Flecke zu. Eine andere Kundin wollte der Frau helfen. Sie holte eine Packung Tiefkühl­fisch und legte sie auf die blutende Wunde. Eine Mitarbeiterin soll sich darauf­hin empört haben, dass der gute Fisch nun hinüber sei.

Die gestürzte Kundin verklagte den Supermarkt auf Schaden­ersatz und gewann. Das Amts­gericht Berlin-Schöne­berg stellte nach Zeugenbefragungen fest, dass die Fußböden im Supermarkt an diesem Regentag gar nicht kontrolliert wurden, obwohl der Laden­betreiber dazu verpflichtet ist. Das Gericht sprach der Frau 1 000 Euro Schmerzens­geld plus Schaden­ersatz für die kaputte Kleidung zu (Az. 17 C 113/14).

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