Reise­rücktritts­versicherung In diesen sechs Fällen zahlt der Versicherer nicht

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Reise­rücktritts­versicherung - In diesen sechs Fällen zahlt der Versicherer nicht

Fernweh. Reisen in die USA sind teuer. Wenn Urlauber absagen und der Versicherer akzeptiert den Grund nicht, kann ein Groß­teil des Geldes futsch sein. © Getty Images / Eloi Omella

Corona macht Reisen kompliziert: Wer aus dem Grund absagt oder am Urlaubs­ort ungeplante Kosten hat, ist oft nicht durch die Reiserücktrittsversicherung geschützt.

1. Quarantäne

Die Behörden stellen eine Stadt, eine Hotel­anlage oder ein Kreuz­fahrt­schiff unter Quarantäne. Urlauber können nicht wie geplant abreisen und haben zusätzliche Unter­kunfts- und Flug­kosten. Der Versicherer zahlt nicht. Abge­deckt ist nur eine individuelle Quarantäne.

2. Einreise­regeln

Gelten besondere Einreise­regeln, kommt der Versicherer nicht für Folge­kosten auf. Also wenn Urlauber am Ziel­ort zunächst in ein Quarantäne-Hotel ziehen müssen. Oder wenn das Ziel­land kurz­fristig solch eine Maßnahme erlässt, und die Urlauber ihre Reise aus diesem Grund absagen.

3. Reisewarnung

Sagen Sie Ihre Reise ab, weil für Ihr Ziel­land eine Reisewarnung ausgesprochen wird, zahlt die Versicherung keine Storno­kosten. Das gilt auch, wenn Sie stornieren, weil Behördenmaß­nahmen vor Ort zu Einschränkungen führen. Eine Reisewarnung kann es geben wegen Naturkatatrophen, Krieg oder einer Pandemie wie Covid-19.

4. Flugzeug verpasst

Wer seinen Flieger nicht bekommt, weil die Schlange am Check-in zu lang war, muss sich für Schaden­ersatz­ansprüche an die Air­line wenden und beweisen, dass er zur vorgeschriebenen Zeit am Flughafen war. Die Versicherung zahlt nicht für neue Flugti­ckets.

5. Zug verspätet

Die Versicherung kommt meist für neue Tickets auf, wenn der Urlauber den Flug verpasst hat, weil ein öffent­liches Verkehrs­mittel mehr als zwei Stunden Verspätung hatte. Aber: Wer fürs Umsteigen von der Bahn in den Flieger von vorn­herein zu wenig Zeit einkalkuliert hat, verliert seinen Anspruch auf Leistungen.

6. Angst

Wer seine Reise aus Furcht vor der Anste­ckung mit Covid-19 absagt, bekommt kein Geld vom Versicherer.

Tipp: Welche Policen einen Corona-Zusatz­schutz enthalten und zum Beispiel auch bei pandemiebe­dingten Absagen leisten, zeigt unser Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich.

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