Eine Reise wird mit dem Einstieg ins Beförderungsmittel angetreten. Eine Ausnahme gibt es für Flugzeuge: Hier beginnt die Reise mit der Gepäckaufgabe. Mit diesen Grundsätzen hat das Amtsgericht Traunstein die Ansprüche einer Familie gegen eine Reiserücktrittsversicherung zurückgewiesen (Az: 310 C 1785/98). Die Familie beendete ihren Karibik-Trip bereits auf dem Flughafen, da die Ehefrau im Flugzeug einen Kollaps erlitt und wieder aussteigen musste. Ein Rücktritt von der Reise war danach nicht mehr möglich, urteilte das Gericht, denn die Familie war bereits unterwegs. Stattdessen habe die Familie den Urlaub "abgebrochen". Die Versicherung musste daher nicht zahlen. Eine Zusatzversicherung für den Fall des Reiseabbruchs hatte die Familie nicht abgeschlossen.
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- Wer seine Reise wegen Krankheit, Todesfall oder Job-Verlust absagt, zahlt oft Stornokosten. Finanztest erklärt, wann eine Reiserücktrittsversicherung dafür aufkommt.
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- Wer seinen Urlaub kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornogebühren. Unser Vergleich von Reiserücktrittsversicherungen zeigt, wie Sie das Risiko am besten absichern.
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- Nach einem Tauchunfall auf Bali musste ein Paar binnen 48 Stunden in die Druckkammer. Die Zeit lief, doch die Ärzte wurden erst nach Zahlungszusage der Versicherer aktiv.
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