Reisepass für Kinder „Für Auslands­reisen brauchen auch Babys einen Reisepass“

Reisepass für Kinder - „Für Auslands­reisen brauchen auch Babys einen Reisepass“

Reiseex­perte. Alexander Schnaars ist Sprecher des Auto­mobilclubs ADAC. Er weiß: Wer ohne Papiere reist, riskiert ein Bußgeld. © Stefanieau Miller

Offene Grenzen hin oder her – Kinder müssen sich auf Auslands­reisen ausweisen können. Welche Folgen sonst drohen, erklärt ADAC-Experte Alexander Schnaars im Interview.

Mit Kindern in den Auslands­urlaub

Dass sich Reisende am Flughafen ausweisen müssen, ist wohl jedem klar. Aber auch für Reisen mit der Bahn oder mit dem Auto gilt: Wer ins Ausland fährt, muss Personal­papiere mit sich führen – auch wenn nicht unbe­dingt damit zu rechnen ist, dass diese beim Grenz­über­tritt kontrolliert werden. Diese Regeln gelten auch für Kinder und sogar für Babys.

Sind Groß­eltern mit ihren Enkeln unterwegs oder nimmt eine Familie ein befreundetes Kind mit, müssen Reisende darüber hinaus nach­weisen können, dass sie das Kind erlaubter­weise dabei haben. ADAC-Sprecher Alexander Schnaars rät im Gespräch mit der Stiftung Warentest dazu, sich mit den Einreise­bestimmungen des Ziel­landes und sämtlicher Transitländer vertraut zu machen und sich früh­zeitig um die Ausstellung von Reisedokumenten zu kümmern.

Brauchen Eltern für ihre mitreisenden Kinder eigene Reisedokumente?

Ja, unbe­dingt. Ende 2023 wurde der Kinder­reisepass abge­schafft. Jetzt brauchen Minderjäh­rige für Auslands­reisen einen elektronischen Reisepass für Kinder. Das ist ein ganz normaler Reisepass mit Chip. Inner­halb der Europäischen Union (EU) beziehungs­weise im Schengen-Raum genügt ein Personal­ausweis, der auf Antrag auch für Kinder ausgestellt werden kann.

Die „alten“ Kinder­reisepässe, die recht­zeitig vor dem Stichtag verlängert wurden, bleiben zwar grund­sätzlich gültig, werden aber nicht in jedem Land akzeptiert. Reisende sollten daher vor jeder Reise prüfen, welche Einreise­voraus­setzungen im Ziel­land gelten und auch auf Bestimmungen der Länder achten, die sie nur durch­fahren.

Ab welchem Alter gilt das?

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.

Wenn ich nicht mit dem Flugzeug reise, wird an der Grenze oft nicht kontrolliert. Geht es auch ohne Papiere?

Nein. Jeder muss beim Grenz­über­tritt einen gültigen Pass oder Personal­ausweis mit sich führen, auch inner­halb der EU. Wer kein gültiges Reisedokument dabei hat, begeht eine Ordnungs­widrigkeit. Die Geldbuße dafür kann bis zu 1 000 Euro betragen. Außerdem besteht die Gefahr, nicht ins Ziel­land einreisen oder nach Deutsch­land zurück­kehren zu können.

Was ist, wenn Groß­eltern mit ihren Enkeln oder Familien mit befreundeten Kindern unterwegs sind – sollten diese nach­weisen können, dass die Kinder mit ihnen reisen dürfen?

Es ist sinn­voll und manchmal sogar verpflichtend vorgeschrieben, dass Groß­eltern oder andere Personen, die mit dem Kind reisen, einen Nach­weis in Form einer Voll­macht oder Einverständnis­erklärung dabei haben. Hintergrund ist, dass der Durch­führung von Grenz­kontrollen gegen­über Minderjäh­rigen nach dem Schengener Grenz­kodex besondere Aufmerk­samkeit gewidmet wird. Dadurch soll verhindert werden, dass Kinder sorgeberechtigten Personen unrecht­mäßig entzogen werden beziehungs­weise gegen deren Willen das Hoheits­gebiet verlassen.

Reisende, die mit anderen Kindern als den eigenen unterwegs sind, sollten sich erkundigen, welche Einreise­bestimmungen und Nach­weis­pflichten für ihr Ziel­land sowie für Transitländer bestehen. In einigen Ländern muss der Nach­weis sogar beglaubigt sein, gegebenenfalls notariell.

Was gilt für Paare, bei denen zum Beispiel der Vater anders heißt als die Kinder? Kann es da Probleme geben?

Wenn die Nach­namen des Kindes und des begleitenden Eltern­teils voneinander abweichen, sollte man unbe­dingt die Geburts­urkunde mitführen. Sie dient als Nach­weis der Abstammung.

Wie bekomme ich möglichst schnell einen Ausweis oder Reisepass für mein Kind?

Derzeit hat die Bundes­druckerei viele Aufträge, dadurch kann es bei der Ausstellung des Reisepasses zu Verzögerungen kommen. Man sollte bei der Beantragung also auf jeden Fall Zeit mit einberechnen. Alternativ besteht die Möglich­keit, für die Kinder oder sich selbst einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu lassen. Der kann oftmals direkt mitgenommen werden. Allerdings werden vorläufige Reisepässe nicht in jedem Reise­land akzeptiert. Deshalb ist es auch in diesem Punkt wichtig, sich im Vorhinein darüber zu informieren, welche Regeln im jeweiligen Urlaubs­land gelten.

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