
Reiseexperte. Alexander Schnaars ist Sprecher des Automobilclubs ADAC. Er weiß: Wer ohne Papiere reist, riskiert ein Bußgeld. © Stefanieau Miller
Offene Grenzen hin oder her – Kinder müssen sich auf Auslandsreisen ausweisen können. Welche Folgen sonst drohen, erklärt ADAC-Experte Alexander Schnaars im Interview.
Mit Kindern in den Auslandsurlaub
Dass sich Reisende am Flughafen ausweisen müssen, ist wohl jedem klar. Aber auch für Reisen mit der Bahn oder mit dem Auto gilt: Wer ins Ausland fährt, muss Personalpapiere mit sich führen – auch wenn nicht unbedingt damit zu rechnen ist, dass diese beim Grenzübertritt kontrolliert werden. Diese Regeln gelten auch für Kinder und sogar für Babys.
Sind Großeltern mit ihren Enkeln unterwegs oder nimmt eine Familie ein befreundetes Kind mit, müssen Reisende darüber hinaus nachweisen können, dass sie das Kind erlaubterweise dabei haben. ADAC-Sprecher Alexander Schnaars rät im Gespräch mit der Stiftung Warentest dazu, sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes und sämtlicher Transitländer vertraut zu machen und sich frühzeitig um die Ausstellung von Reisedokumenten zu kümmern.
Brauchen Eltern für ihre mitreisenden Kinder eigene Reisedokumente?
Ja, unbedingt. Ende 2023 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Jetzt brauchen Minderjährige für Auslandsreisen einen elektronischen Reisepass für Kinder. Das ist ein ganz normaler Reisepass mit Chip. Innerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis, der auf Antrag auch für Kinder ausgestellt werden kann.
Die „alten“ Kinderreisepässe, die rechtzeitig vor dem Stichtag verlängert wurden, bleiben zwar grundsätzlich gültig, werden aber nicht in jedem Land akzeptiert. Reisende sollten daher vor jeder Reise prüfen, welche Einreisevoraussetzungen im Zielland gelten und auch auf Bestimmungen der Länder achten, die sie nur durchfahren.
Ab welchem Alter gilt das?
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Wenn ich nicht mit dem Flugzeug reise, wird an der Grenze oft nicht kontrolliert. Geht es auch ohne Papiere?
Nein. Jeder muss beim Grenzübertritt einen gültigen Pass oder Personalausweis mit sich führen, auch innerhalb der EU. Wer kein gültiges Reisedokument dabei hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße dafür kann bis zu 1 000 Euro betragen. Außerdem besteht die Gefahr, nicht ins Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren zu können.
Was ist, wenn Großeltern mit ihren Enkeln oder Familien mit befreundeten Kindern unterwegs sind – sollten diese nachweisen können, dass die Kinder mit ihnen reisen dürfen?
Es ist sinnvoll und manchmal sogar verpflichtend vorgeschrieben, dass Großeltern oder andere Personen, die mit dem Kind reisen, einen Nachweis in Form einer Vollmacht oder Einverständniserklärung dabei haben. Hintergrund ist, dass der Durchführung von Grenzkontrollen gegenüber Minderjährigen nach dem Schengener Grenzkodex besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Dadurch soll verhindert werden, dass Kinder sorgeberechtigten Personen unrechtmäßig entzogen werden beziehungsweise gegen deren Willen das Hoheitsgebiet verlassen.
Reisende, die mit anderen Kindern als den eigenen unterwegs sind, sollten sich erkundigen, welche Einreisebestimmungen und Nachweispflichten für ihr Zielland sowie für Transitländer bestehen. In einigen Ländern muss der Nachweis sogar beglaubigt sein, gegebenenfalls notariell.
Was gilt für Paare, bei denen zum Beispiel der Vater anders heißt als die Kinder? Kann es da Probleme geben?
Wenn die Nachnamen des Kindes und des begleitenden Elternteils voneinander abweichen, sollte man unbedingt die Geburtsurkunde mitführen. Sie dient als Nachweis der Abstammung.
Wie bekomme ich möglichst schnell einen Ausweis oder Reisepass für mein Kind?
Derzeit hat die Bundesdruckerei viele Aufträge, dadurch kann es bei der Ausstellung des Reisepasses zu Verzögerungen kommen. Man sollte bei der Beantragung also auf jeden Fall Zeit mit einberechnen. Alternativ besteht die Möglichkeit, für die Kinder oder sich selbst einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu lassen. Der kann oftmals direkt mitgenommen werden. Allerdings werden vorläufige Reisepässe nicht in jedem Reiseland akzeptiert. Deshalb ist es auch in diesem Punkt wichtig, sich im Vorhinein darüber zu informieren, welche Regeln im jeweiligen Urlaubsland gelten.
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- Seit Anfang Mai kommen Passfotos nur noch digital auf den neuen Ausweis. Außerdem können fertige Ausweisdokumente per Post zugestellt werden. Das kostet allerdings extra.
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- Pflichtbewusste haben stets den Personalausweis dabei – nötig ist das nicht immer, anders beim Führerschein. test.de sagt, welche Regeln gelten.
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- Schädliche Sonnenstrahlung kann durch Autoscheiben dringen und die Haut schädigen. Besonders gefährdet sind Kinder und Vielfahrer. So bleiben sie gut geschützt.
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