Ausweis­pflicht Wann man Perso und Führer­schein dabei haben muss

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Ausweis­pflicht - Wann man Perso und Führer­schein dabei haben muss

Kontrolle. Der Führer­schein sollte immer dabei sein, wenn man ein Auto fährt. © picture alliance/dpa / Armin Weigel

Pflicht­bewusste haben stets den Personal­ausweis dabei – nötig ist das nicht immer, anders beim Führer­schein. test.de sagt, welche Regeln gelten.

Jeder sollte einen Ausweis haben ...

In Deutsch­land herrscht Ausweis­pflicht. Wer über 16 Jahre alt ist, muss entweder einen Reisepass oder einen Personal­ausweis haben. Keinen Identitäts­nach­weis zu besitzen, ist eine Ordnungs­widrigkeit. Strafen von bis zu 5 000 Euro sind möglich – zumindest theoretisch. Die Kommunen bestimmen die Höhe der Geld­strafe. Meist verhängen die Behörden bei abge­laufenen Personal­ausweisen nur Verwarn- oder Bußgelder zwischen 20 und 50 Euro.

... und im Zweifel lieber mit sich führen

Personal­ausweis und Reisepass dürfen zu Hause aufbewahrt werden. Eine Pflicht, sich jeder­zeit ausweisen zu können, gilt zum Beispiel nur für Menschen, die eine Waffe mit sich führen, sowie Mitarbeiter bestimmter Branchen wie Bau und Gastronomie, in denen Schwarz­arbeit häufig vorkommt. Es kann aber ratsam sein, zu Groß­ver­anstaltungen, wie einer Demons­tration, den Ausweis oder eine Kopie mitzunehmen. Will ein Polizist die Identität fest­stellen, nimmt er den Bürger ansonsten mit aufs Revier. Bei Reisen ins Ausland muss Pass oder Personal­ausweis immer dabei sein – auch wenn bei der Einreise keine Pass­kontrolle statt­findet.

Verlorene Ausweisdokumente sperren

Wenn Ihnen Personal­ausweis oder Pass abhanden kommt, müssen Sie das umge­hend melden. Am einfachsten geht das über den Sperr-Notruf 116 116. Über diese Hotline lassen sich nicht nur Bank- und Mobil­funk­karten sperren, sondern auch Ausweise.

Führer­schein immer mitnehmen

Auto­fahrer müssen ihre Fahr­erlaubnis mitnehmen, wenn sie sich ans Steuer setzen. So schreibt es das Gesetz vor. Wer den Schein bei einer Verkehrs­kontrolle nicht dabeihat, riskiert 10 Euro Verwarnungs­geld und muss ihn auf dem Revier vorzeigen. Besteht der Verdacht auf Drogen­konsum, darf die Polizei den Führer­schein einziehen. Der Auto­fahrer hat Fahr­verbot, bis seine Unschuld durch einen Bluttest bewiesen ist. Das kann Monate dauern.

Tipp: Kopieren Sie Ausweis, Pass und Führer­schein. Dass es eine Kopie ist, muss aber zu erkennen sein. Wenn das Dokument wegkommt, können Sie die Kopie vorlegen.

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Neuwoge am 17.02.2023 um 03:11 Uhr
Tipps zum Umgang mit der Polizei in der Kontrolle

Na warum werden sie angehalten?
K.a. erzählen sie es mir!
Was ist der Grund der Maßnahme?
Was auch Fachanwälte für Strafrecht empfehlen:
1. Keine Fragen beantworten!
Außer zur Identitätsfeststellung.
2. Keine freiwilligen Maßnahmen mitmachen!
(Atemalkoholtest verweigern sowie alle anderen Tests wie u.a. Urin, in Augen leuchten und Koordinationstests)
Im Zweifel nach Paragraf fragen welcher einen zur Mitwirkung der Maßnahme angeblich verpflichtet.
3. Nichts unterschreiben!
Polizei bei Kontrolle auf alle Fragen, Gegenfrage stellen, warum wollen sie das wissen?
Gibt doch gar keinen Anfangsverdacht dazu! Darauf beharren egal was kommt.
Bin ich vorläufig festgenommen?
Aus welchem Grund?
Ich widerspreche der vorläufigen Festnahme AUSDRÜCKLICH!!!
Wenn nicht festgenommen dann kann ich ja jetzt gehen/fahren!

Neuwoge am 17.02.2023 um 02:57 Uhr
Besser Kopie als Original

@Inmo
Doch wenn die Polizei nur eine Kopie einzieht, weil man so schlau war nur diese im Auto mitzuführen, dann wurde der (Orginal) Führerschein ja nicht eingezogen und man darf weiterhin fahren.
Man sollte den FS auch nicht zu Hause (leicht auffindbar) aufbewahren weil es teils in der Rechtsprechung akzeptiert wird, dass die Polizei "Gefahr in Verzug" annimmt und eine unmittelbare Hausdurchsuchung durchführt.
Es ist nämlich so, dass lediglich der Verdacht eines Polizisten auf Drogenkonsum des KfZ-Führers ausreicht um einen Bluttest anzuordnen und den FS einzuziehen obwohl Bspw. rote Augen, welche der Polizei schon als Anfangsverdacht ausreichen dürfen, auch Bspw. nachweislich alleinig auf Müdigkeit oder eine Pollenallergie zurück zuführen sein können, auch müssen keinerlei Ausfallerscheinungen vorhanden sein um den FS einzuziehen.
Beweist der Bluttest die Unschuld hat man für bis dahin auch keinen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung für Taxi, dies ist eines Rechtsstaates unwürdig.

inmo am 09.07.2021 um 15:30 Uhr
???

Was ist das denn für eine verquere Logik?
Wenn der Führerschein in so einem Fall eingezogen wird und man nicht mehr fahren darf bis zur Klärung, dann auch nicht mit einem eventuell noch zuhause liegenden Original!

HorstL am 09.03.2018 um 12:11 Uhr
Wenn das Dokument wegkommt, ...

"...können Sie die Kopie vorlegen"

Andersrum wird ein Schuh darauf. Zumindest den Führerschein sollte man nur als (erkennbare) Kopie mit sich führen. Die kann man dann bei einer Kontrolle zeigen und die 10 Euro Bußgeld locker in Kauf nehmen.

Genau das ist nämlich ansonsten das Problem bei einer Kontrolle. Zieht die Polizei den Führerschein nämlich bei einem Verdacht auf Drogen o.ä. ein, dann darf man ab diesen Zeitpunkt nicht mehr fahren, da nutzt einem die Kopie zuhause nichts.
Und wie geschrieben, es kann u.U. Wochen oder Monate dauern bis die Unschuld bewiesen ist und man dann erst wieder Fahren darf.