Der beste Hinweis auf einen sachkundigen Helfer ist nach wie vor der Titel „Fachanwalt“. Es gibt ihn für 20 Rechtsgebiete, darunter diese: Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht.
Über 36 000 Titel haben die Anwaltskammern bisher vergeben. Damit hat etwa jeder vierte Anwalt eine Zusatzausbildung.
Für welche Fälle welcher Fachanwalt der richtige ist, haben wir für Sie zusammengestellt. Sie können die Tabelle unter www.test.de/fachanwalt kostenfrei abrufen.
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