Qualität von Anwälten So finden Sie gute Anwälte

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Auf der Suche nach einem guten Rechtsanwalt sollten Mandanten die Titel und Qualitätssiegel der Juristen verstehen. Finanztest erklärt, was sie bedeuten.

Die Prüforganisation Dekra tut weit mehr, als Autos unter die Haube zu schauen. Sie ermittelt die Energieeffizienz von Häusern, prüft die Sicherheit von Spielplätzen und macht Crashtests. Mit ihrem Versuch, ein Qualitätssiegel für Rechtsanwälte zu etablieren, sind die Dekra-Prüfer jetzt allerdings gescheitert.

Dabei ließ sich ihr Vorhaben gut an. Ende 2008 lud eine Dekra-Tochterfirma Anwälte ein, Ankreuztests im Erb-, Arbeits-, Straf- oder Familienrecht zu absolvieren. Wer den Test besteht, sollte das grüne Dekra-Logo für die Werbung nutzen und sich „zertifizierter Anwalt“ nennen dürfen.

Viele Anwälte meldeten sich sofort an. Kein Wunder. Das Logo der Prüforganisation für knapp 700 Euro versprach Aufmerksamkeit in einer Branche, in der noch in den neunziger Jahren Werbung verboten war.

Gerichte halten Siegel für irreführend

Die Kunden der Anwälte bekamen die Siegel aber nicht zu Gesicht. Anfang 2009 erklärte das Landgericht Köln sie für rechtswidrig. Sie erweckten den Eindruck, dass sie nach anerkannten Regeln der Anwaltschaft erworben worden seien – was ja nicht stimme (Az. 31 O 607/09).

Die Dekra besserte nach und schuf einen Ausschuss mit bekannten Juristen, der über die Prüfungsqualität wachen sollte und verschärfte die Anforderungen. Das Siegel sollte jetzt nur noch bekommen, wer auch praktische Erfahrung nachweist.

Die Richter blieben hart: Ende 2009 untersagten sie erneut die Werbung mit dem Siegel. Sie bleibe irreführend (Az. 31 O 607/09).

Lothar Weihofen von der Firma Dekra Certification will nun nicht mehr nachbessern. „Wir streichen die Segel.“

Geprüfte Qualität beim Fachanwalt

Der beste Hinweis auf Sachkunde in einem Rechtsgebiet bleibt einstweilen der Titel „Fachanwalt“. Für diesen Titel müssen Anwälte 120 Stunden Fortbildung absolvieren, Prüfungen vor der Anwaltskammer ablegen und Praxis nachweisen. Für den Titel im Gebiet Arbeitsrecht sind zum Beispiel 100 Fälle notwendig.

Doch selbst Fachanwälte gewährleisten nicht immer beste Beratung. Dazu sind manche Rechtsgebiete viel zu umfangreich und auch ein gut ausgebildeter Anwalt kann Fakten übersehen oder Termine versäumen, weil er unordentlich ist.

Schwächen der Fachanwaltsausbildung kritisiert zum Beispiel Dr. Michael Quaas. Er ist Anwalt und Richter im Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs: „Die Ausbildungsordnung produziert auch Fachanwälte, die ihre theoretische Qualifikation nur in der Referendarausbildung erworben haben und als Praxis nur Anfängererfahrung einbringen.“

Dass die Anwärter Fälle nachweisen müssen, sage mitunter nicht viel. „Nicht selten betrifft die Mehrzahl der Fälle wiederkehrende und einfache Sachverhalte.“

Der Fachanwaltstitel allein hilft also nicht. Wichtige Anhaltspunkte bei der Anwaltssuche bleiben deshalb persönliche Empfehlungen. Und wer damit oder über einen Suchdienst (siehe „Unser Rat“) einen Anwalt gefunden hat, fühlt ihm dann am besten noch selbst auf den Zahn.

Kennt sich der Anwalt wirklich aus mit Fällen wie dem, den der Kunde mitbringt? Hat er einschlägige Fachaufsätze zum Thema veröffentlicht? Engagiert er sich in einer Arbeitsgemeinschaft von Anwälten? Traut er sich eine fundierte Rechtsvertretung zu? Mandanten dürfen klare Antworten auf Nachfragen erwarten.

Zum persönlichen Anwalts-Check gehört es auch, die Siegel zu verstehen, mit denen Rechtsanwälte werben.

DAI-Fortbildungssiegel

Von Richtern unbeanstandet vergibt das Deutsche Anwaltsinstitut ein Siegel. Anwälte bekommen es, wenn sie Fortbildungen in Teilgebieten wie dem Kündigungsschutzrecht oder dem Unterhaltsrecht absolvieren. Sie müssen zehn Stunden Fortbildung besuchen, 150 Seiten Unterlagen studieren und eine Klausur bestehen. Die Anforderungen sind viel geringer als die für einen Fachanwaltstitel. Der Anwalt kann das Siegel nach zwei Jahren durch eine weitere Fortbildung erneuern.

Zertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

Das „Q“ weist darauf hin, dass sich der Anwalt generell fortgebildet und das nachgewiesen hat. Es bescheinigt keine Sachkunde in einem Rechtsgebiet, sondern das Bemühen um Weiterbildung an sich. Dafür wertet die Bundesrechtsanwaltskammer Fortbildungen des Anwalts nach einem Schlüssel aus. Ein ähnliches „amtliches Prüfsiegel“ verleiht die Anwaltskammer in Frankfurt am Main.

Dekra Iso Zertifikat

Die Dekra-Iso-Zertifikat gibt es für viele Branchen. Es hat nichts mit dem umstrittenen Anwaltssiegel zu tun. Einige hundert Kanzleien in Deutschland haben das Zertifikat erworben und dokumentieren damit, dass sie ein Qualitätsmanagement eingerichtet haben, das den ISO-Normen entspricht. Das Siegel weist also auf besonders kontrollierte Abläufe in der Kanzlei hin. Dass der Anwalt hier wegen schlechter Büroorganisation einen Termin versäumt, dürfte unwahrscheinlich sein. Rückschlüsse auf die Qualität seiner Beratung erlaubt die Zertifizierung aber nicht.
Auch Tüv-Unternehmen zertifizieren Anwaltskanzleien mit Qualitätsmanagement.

Advounion

Die Anwaltsvereinigung advounion hat etwa 800 Anwälten „aufgrund nachgewiesener überdurchschnittlicher Leistungen gemäß § 43a VI Bundesrechtsanwaltsordnung“ ein Zertifikat verliehen. Auch wenn es so scheint: Es bescheinigt nicht, dass der Anwalt wirklich gut ist. Das Zertifikat soll nur belegen, dass sich der Anwalt pflichtgemäß fortgebildet hat.

Auf Nachfrage von Finanztest hat die advounion erklärt, man werde künftig darauf hinweisen, dass „Fortbildungsleistungen“ zertifiziert werden. Derzeit ruht die Zertifizierung. Hintergrund: Die Anwaltskammer Köln hält sie für rechtswidrig.

Premium Rechtsanwalt

Manche Kanzleien werben damit, dass sie von der Firma „Premium Kanzleien.com GmbH“ ausgewählt wurden. Auf Nachfragen hat der Betreiber erklärt, dass die Auswahl keinen dokumentierten Regeln folgt. Zumindest ein Fachanwaltstitel sei aber erforderlich. Darüber hinaus ist das marktschreierische Auswahlsiegel „premium-rechtsanwalt.com“ so allerdings keine echte Hilfe.

Werbung für „Spezialisten“ erlaubt

Besonders schillernde Titel und Siegel haben in der Anwaltsbranche selten lange Bestand. Zuletzt sorgten selbsternannte „Prädikatsanwälte“ für Aufsehen, die mit guten Studiennoten und einer angeblich besonders guten Auffassungsgabe um Mandanten warben. Das Landgericht Regensburg stoppte ihre vollmundigen Versprechen (Az. 2HK O 2062/08).

Ausdrücklich erlaubt ist es Anwälten jedoch, als „Spezialist“ für bestimmte Probleme aufzutreten. Sie müssen dafür nach Ansicht der Gerichte weit überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen haben, also nicht nur Jahre, sondern eher Jahrzehnte ein Rechtsgebiet beackert haben.

„Spezialist“ dürfen sie sich aber auch dann nur nennen, wenn für das Rechtsgebiet nicht schon ein Fachanwaltstitel existiert. Hier soll keine Verwechslungsgefahr entstehen können.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 16.08.2012 um 17:24 Uhr
Kommentar gelöscht...

...wegen Schleichwerbung.

Christian.Schebitz am 10.07.2012 um 10:49 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht.