Die Allianz darf für ihre private Rentenversicherung „Index Select“ nicht mehr mit Begriffen wie „Beteiligung an der Wert-Entwicklung des Euro Stoxx 50“ oder „Indexpartizipation“ werben. Das entschied das Landgericht München (Az. 37 O 12326/17). Die Richter bezeichneten die Werbung als „irreführende Angaben“. Kunden partizipieren mit ihren Beiträgen nicht direkt an der Wertentwicklung des Euro Stoxx 50, der Wert der Police wird vielmehr durch ein als „Cap“ bezeichnetes Verfahren gedeckelt.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie kritisierte, ein Kunde werde nicht mit seinen Beiträgen an der Indexentwicklung beteiligt, sondern nur mit der von der Allianz erwirtschafteten Überschussbeteiligung.
Finanztest hatte das Angebot bereits 2016 als ungeeignet eingestuft, um damit für eine Monatsrente zu sparen (Private Rentenversicherung: Neue Verträge bieten weniger Schutz).
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