Dieter K. aus Nürnberg: Ich habe eine private Krankenversicherung bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse. Als sie noch "staatlich" war, dauerte es im Schnitt sechs bis acht Tage, bis ich eingereichte Arztrechnungen erstattet bekam. Seit der Übernahme der Versicherung durch die Sparkassen-Finanzgruppe bekomme ich meine Auslagen erst nach vier Wochen erstattet und auch das meist nur nach Nachfrage. Gibt es eine Regelung, wie schnell Krankenversicherer zahlen müssen?
Finanztest: Die Zahlungsfristen sind leider nicht eindeutig festgelegt. Wann Ihr Anspruch auf Kostenerstattung fällig wird, lässt sich nur aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Geschäftsbedingungen Ihres Krankenversicherungsvertrags ableiten.
Grundsätzlich wird dem Versicherer eine gewisse Zeit eingeräumt, um die von Ihnen eingereichten Unterlagen zu prüfen. Wie lange das dauern darf, ist nicht klar geregelt üblicherweise kann man aber gegen zwei bis drei Wochen nichts einwenden. Wenn der Versicherer beim Arzt oder an anderen Stellen nachfragen muss, verlängert sich die Zeit für die Prüfung.
Haben Sie den Eindruck, dass die Kostenerstattung regelmäßig verschleppt wird, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen wenden.
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