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Kleine Schrift, fehlende Angaben, verwirrende Gestaltung – Preisschilder an Ladenregalen sind nicht immer leicht zu entziffern. Das soll eine Norm bald ändern. Mehr als drei Jahre verhandelten im Deutschen Institut für Normung (Din) Einzelhändler und Verbraucherverbände. Nun liegt ein Entwurf vor. Dem Din-Verbraucherrat geht der nicht weit genug. Welche Erfahrungen machen Sie als Kunde im Laden? Haben Sie Probleme, Preisschilder zu lesen? Machen Sie mit bei unserer Kurzumfrage!
Der Grundpreis schafft Vergleichbarkeit
Wie muss ein Preisschild am Regal gestaltet sein, damit es für Kunden leicht erkennbar und deutlich lesbar ist? Das soll die Din-Norm 30605 „Darstellung der Angaben zu Gesamtpreis, Grundpreis und Verkaufseinheit in der Verkaufsstelle“ künftig festlegen. Bei der Kritik des Din-Verbraucherrats an dem nun vorliegenden Entwurf geht es vor allem um den Grundpreis. Neben dem tatsächlich zu zahlenden Gesamtpreis, etwa für ein 250-Gramm-Glas Marmelade, gibt der Grundpreis an, wie viel eine einheitliche Menge kostet – zum Beispiel 100 Gramm. Damit lassen sich Preise einfach vergleichen, auch wenn die Anbieter jeweils unterschiedlich viel Marmelade in ihre Gläser füllen. Auch Mogelpackungen oder versteckte Preiserhöhungen sind über den Grundpreis leichter zu entlarven.
Zum Nachschauen in die Hocke gehen
Während der Gesamtpreis in der Regel leicht zu erkennen ist, verschwindet der Grundpreis oft im Kleingedruckten des Preisschilds. Der neue Norm-Entwurf macht daher Vorgaben zur Schriftgröße des Grundpreises. Der Din-Verbraucherrat bemängelt allerdings, dass eine gute Leserlichkeit der Preisangaben durch den Norm-Entwurf nicht erreicht wird, wenn Verbraucher Preisangaben an den oberen oder unteren Regalen lesen wollen, die weiter als eine Armlänge entfernt sind. In einer Stellungnahme heißt es: „Der Verbraucherrat kritisiert, dass der aktuelle Norm-Entwurf von Verbrauchern verlangt, in die zu Hocke gehen, um zu lesen wie hoch der Grundpreis eines Produkts im untersten Regal ist.“ Rollstuhlfahrer oder kleinere Personen, die sich über Grundpreise in den oberen Regalen informieren wollten, seien auf Hilfe angewiesen.
Ihre Erfahrungen sind gefragt
Noch bis 14. August haben Verbraucher die Gelegenheit, den auf der Website des Din veröffentlichten Norm-Entwurf zu kommentieren. Dafür ist eine Registrierung erforderlich. Kritik und Anregungen können aber auch über ein Onlineformular direkt an eine Mitarbeiterin des Verbraucherrats geschickt werden. Auch wir sind an Ihren Erfahrungen interessiert. Teilen Sie uns mit, wie zufrieden Sie mit der Lesbarkeit von Preisschildern sind!
Wie häufig achten Sie beim Einkaufen auf den Grundpreis eines Produkts (z.B. Euro 3,99/100g)?
Die Umfrage ist bereits beendet.
- Gesamtbeteiligung:
- 712
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Können Sie den Grundpreis und die dazugehörige Mengenangabe auf Preisschildern an Selbstbedienungsregalen leicht erkennen und lesen?
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- 690
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Wie gut können Sie die Grundpreise und die dazugehörige Mengenangabe auf den Preisschildern der untersten und obersten Regale lesen?
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Bei Tomaten und Käse habe ich sehr oft gesehen, dass in einem Regal der Grundpreis für günstige Produkte pro kg und für teurere pro 100g angegeben wird. Ich muss also immer ein Komma hin und her schieben, wenn ich 2 Sorten vergleiche.
Mich ärgert die Variation der Bezugsgröße auch innerhalb einer Produktgruppe. Einmal Kilo, daneben dann100 Gramm.
Wichtig ist auch der Winkel der Anbringung. Wenn ich mich bücke --- warum sollte ich das als Verbraucher überhaupt tun? die wollen mir doch was verkaufen! --- dann habe ich das Problem, dass ich durch die Gleitsichtbrille doch nicht ablesen kann, was da steht. Also fehlt für mich die Preisauszeichnung de facto.
Aktuell erst wieder passiert an einer Gefriertruhe. Preisschilder an der Außenseite, auf Oberschenkelhöhe, senkrecht angebracht. Keine Chance! Naja, die Kalorien von dem Artikel blieben im Geschäft, nicht auf meiner Hüfte. Und das Geld blieb im Geldbeutel. Hat was.
@mungo1: Der Vorteil vom Grundpreis ist die eindeutige Angabe, wie viel 100 g. bzw. 1 Kilogramm des Produktes kosten. Wenn sich die Produktmenge in der Verpackung ändert, z.B. weniger Inhalt beim gleichen ausgezeichneten Produktpreis, erhöht das automatisch den Grundpreis. Damit wird auf jeden Fall sofort eine Preiserhöhung deutlich, vorausgesetzt man kennt die ursprüngliche Menge und den Preis. (spl)
Die klein geschriebenen Preis pro 1000 bzw 100 gramm der sogenannte grundpreis sind ja ganz schön.Nur kann ich jedem raten sich sämtliche Preise des abgepackten Produkts zu notieren!
Denn was bringt mir der Grundpreis der sich nicht ändert,aber die packungsinhale permanent
von ihrem Inhalt her. Beispiel 280gr. 4Wochen später 240gr. 300ml. demnächst 250ml.
und so weiter.Der Grundpreis ist immer gleich.Ich finde es einfach toll.
Es gibt das Preisauszeichnungsgesetz, es gibt die Pflicht den Grundpreis zu benennen, es gibt die Pflicht das Ursprungsland zu benennen... Es gibt diese Pflichten - doch keine Konsequenz bei Unterlassung diese Pflichten!
Wir brauchen mehr Kontrollen und entsprechende Bußgelder, die für Händler nicht aus der Portokasse bezahlt werden, sondern dazu beitragen, ein Umdenken bei den Händlern, den Geschäftsführern und Filialleitern zu bewirken.
Ich ärgere mich fast bei jedem Einkauf darüber, dass ich nach Preisen suchen, einen Mitarbeiter fragen oder an der Kasse einen Preis ermitteln lassen muss.
Autofahrer werden wegen jeder Kleinigkeit zur Kasse gebeten, doch dieser Art Verstöße im Einzelhandel sind offenbar Kavaliersdelikte... Doch da sind Millionen betroffen!