Post­versand Parfüm ist Gefahr­gut

Post­versand - Parfüm ist Gefahr­gut

Wer Parfüm, Haar­spray, Nagellack oder Lithium­batterien im Paket verschi­cken möchte, sollte sich vorher informieren. Diese Produkte gelten im Transport­recht als Gefahr­gut, weil sie leicht entzünd­bar sind. Das Paket muss einen Gefahr­gut­aufkleber tragen. Viele Kunden wissen davon nichts, hat die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen fest­gestellt.

Die Verbraucherzentrale hat sich die Rege­lungen zum Trans­port von Parfüm bei fünf Paket­dienst­leistern (DHL, GLS, Hermes, UPS und Deutscher Paket­dienst) angesehen. Sie kritisiert, dass keiner außer UPS in seinen allgemeinen Geschäfts­bedingungen eine verständliche Regelung dazu trifft.

Die deutsche Post sagte uns, dass sie den Trans­port von bis zu vier Liter Parfüm gestattet. Ein Flakon darf nicht mehr als 500 ml enthalten.

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  • BÄRENHOF32 am 01.02.2014 um 12:37 Uhr
    "GEFAHRGUT PARFÜM UND BATTERIEN"

    Ich lasse mir regelmäßig Lithium- und Knopfbatterien vom Versandhandel
    schicken,weil sie dort preiswerter als im Geschäft sind.Aber nie wurde mir
    das Packet als "GEFAHRGUT" zugesandt oder deklariert!