Personal­ausweis und Reisepass Behörden nehmen Pass­bilder jetzt nur noch digital an

Personal­ausweis und Reisepass - Behörden nehmen Pass­bilder jetzt nur noch digital an

Neuer Ausweis. Das passende Foto wird seit Mai digital an die Behörde über­mittelt. © Stiftung Warentest / Ralph Kaiser

Seit Anfang Mai kommen Pass­fotos nur noch digital auf den neuen Ausweis. Außerdem können fertige Ausweisdokumente per Post zugestellt werden. Das kostet allerdings extra.

Aus für Papierfotos

Biome­trische Pass­fotos für Ausweisdokumente können seit dem 1. Mai 2025 nur noch auf gesichertem elektronischen Weg an Behörden über­mittelt werden. Betroffen davon sind insbesondere Personal­ausweis und Reisepass. Bis zum 31. Juli 2025 gilt eine Über­gangs­frist.

Beim Amt oder Fotografen

Fotos können vor Ort oder bei zertifizierten Fotod­ienst­leistern aufgenommen werden, die das Bild digital an die zuständige Behörde über­mitteln. Selbst­erstellte Fotos sind nicht mehr zulässig und können abge­lehnt werden. Die Neuerung soll für mehr Sicherheit sorgen und das Verfahren vereinfachen.

Tipp: Lesen Sie auch, wie Sie Ihren Ausweis digital nutzen können, etwa um ein Giro­konto zu eröffnen oder um sich beim Steuerportal Elster anzu­melden.

Fertiger Ausweis kommt jetzt auch per Post

Neben den digitalen Pass­fotos gibt es ab Mai eine weiteren Neuerung: Ausweisdokumente können jetzt gegen eine Gebühr von 15 Euro zu den Antrag­stellenden nach Hause geschickt werden. Das erspart die persönliche Abholung beim Bürger­amt. Die Gebühr wird direkt bei der Antrag­stellung gezahlt.

Die Zustellung per Post ist bei Personal­ausweisen, elektronische Aufenthalts­titeln und eID-Karten für Personen ab 16 Jahren, bei Reisepässen ab 18 Jahren möglich. Eltern müssen die Ausweisdokumente ihrer Kinder weiterhin persönlich abholen.

Persönlich annehmen

Wer die Zustellung per Post wählt, muss den neuen Ausweis persönlich an seiner Melde­adresse annehmen. Bevor das Dokument übergeben werden kann, über­prüft die Zustel­lerin oder der Zusteller die Identität. Dafür ist ein Personal­ausweis oder Reisepass vorzulegen. Anders als bei der Abholung bei der Behörde kann zur Annahme an der Haustür niemand bevoll­mächtigt werden.

Wenn der Adressat oder die Adressatin nicht zu Hause sind, haben sie sieben Tage Zeit, das Ausweisdokument von der Post­filiale abzu­holen – ebenfalls mit Identitäts­nach­weis. Sonst wird der Ausweis zurück zum Bürger­amt geschickt und muss dort abge­holt werden.

Wird nur mit Ausweis übergeben

Bei der persönlichen Abholung im Bürgerbüro müssen normaler­weise gleich­zeitig der alte Personal­ausweis oder Reisepass entwertet oder abge­geben werden. Wenn der neue Ausweis per Post zuge­schickt wird, muss der alte schon bei der Antrag­stellung entwertet werden. Der Haken: Um den neuen Personal­ausweis oder Reisepass von der Post­botin zu bekommen, muss sich der Antrag­steller ausweisen können – und braucht dazu einen gültigen Ausweis.

Deshalb wird die Zustellung per Post nicht für jeden infrage kommen. Zum Beispiel, wenn jemand nur einen Personal­ausweis und keinen Reisepass hat – oder umge­kehrt. Auch, wer im Zeitraum zwischen der Beantragung und dem Erhalt des neuen Ausweises den alten noch für eine Reise braucht, kann ihn nicht schon vorher abgeben.

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