
Zugeparkte Privatparkplätze und Einfahrten nerven. Die „Park & Collect“-App verspricht, Falschparker zu bestrafen. Zwischenzeitlich stoppte die Justizverwaltung den Inkassodienstleister hinter der App. Die setzt jetzt auf Vertragsstrafen. © Adobe Stock / Ronald Rampsch
Besitzer rechtswidrig zugeparkter Parkplätze erhalten bis 40 Euro, versprach die App Park & Collect – rechtlich schwierig. Jetzt sollen Schilder Klarheit schaffen.
Im Schnelltest hatten die Rechtsexperten der Stiftung Warentest Anfang 2020 geurteilt, dass das (damalige) System der App Park & Collect für Grundstücksbesitzer nicht funktioniert. Der Grund: Sie haben keinen Anspruch auf den dort versprochenen frei wählbaren Schadenersatz. Nur wenn Falschparker freiwillig zahlen, bekommen sie ihr Geld.
Inzwischen stoppte die Justizverwaltung den Inkassodienstleister, der im Auftrag der App-Benutzer Schadenersatz forderte. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte: Das Geschäftsmodell verstößt gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Die App hat daraufhin Änderungen vorgenommen. Wir erklären, wie sie früher gearbeitet hat und wie sie jetzt funktioniert. Außerdem geben wir Tipps für Grundstücksbesitzer und Falschparker.
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@Wal123: Vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Moment können wir Ihnen nicht sagen, ob Park Collect / die für Park Collect tätigen Dienstleister eine Zulassung haben. Nach den Ferien werden wir noch einmal prüfen, ob es etwas Neues gibt.
Bitte wenden Sie sich direkt an den Absender des Inkassoschreibens und lassen Sie sich sagen, welche Behörde die Zulassung zum Inkassodienst / zur Rechtsdienstleistung erteilt hat. Im zweiten Schritt können Sie das dann durch eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde gegenprüfen.
Hallo ich hab kurz im Auto auf einem Privatparkplatz gewartet.
Jetzt ist eine Rechnung von 111,40 Euro von Park&Collect gekommen.
Da ist Erhöhtes Parkentgelt , Halterermitlungskosten Amt, Einigungskosten analog Nr. 1000VV RVG §4 RDGEG, Pauschale für Post Und Telekommunikation, drin.
Soll ich jetzt nur den Grundbesitzer anschreiben oder auch Park Collect.
Hat Park Collect immer noch keine Zulassung?
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Wie dargestellt: Autos falsch auf Privatparkplätzen abzustellen, ist Besitzrechtsverletzung. Der Parkplatzinhaber ist berechtigt, das zu unterbinden und kann damit auch Rechtsanwälte oder Rechtsdienstleistungsunternehmen beauftragen. Hier geht es darum, ob und inwieweit die Park & Collect-App geeignet ist, die Rechte von Parkplatzbesitzern durchzusetzen.
Auch ich finde Stiftung Warentest hier unverständlicherweise sehr parteiisch.
Wenn einem die Einfahrt mehrfach täglich versperrt wird (teilweise über eine halbe Stunde mit dem Kommentar: "Entschuldigung,das waren doch nur zwei Minuten") und auf freundliche Ansprache dann auch noch frech oder aggressiv reagiert wird, dann findet man die Situation irgendwann nicht mehr erträglich. Auch wenn man solche Abmahnanwälte normalerweise nicht gutheißt, ist man dann doch froh, sie nutzen zu können.
Mir wird regelmäßig von unfreundlichen Falschparkern Zeit gestohlen und so kann ich diese Leute vielleicht ein wenig zum Ändern ihres Verhaltens bewegen.
Bitte um Verständnis: So kann und will ich die Frage nicht beantworten. Das wäre Rechtsberatung im Einzelfall, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Erkennbar muss nur sein, wer private Rechte geltend macht. Das ist bei dem Park-Collect-Geschäftsmodell stets der Grundstücksbesitzer selbst. Dieser kann, auch wenn es um das Abstellen von Autos im öffentlichen Verkehrsraum geht, in seinem Besitzrecht verletzt sein, wenn dadurch die Zufahrt oder der Zugang zu seinem Grundstück blockiert ist. So ist es bei abgesenkten Bordsteinen in der Regel. Der Grundstücksbesitzer setzt nicht das Parkverbot nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html durch, sondern sein - auch durch diese Verkehrsregel geschütztes - Besitzrecht.