
Zugeparkte Privatparkplätze und Einfahrten nerven. Per „Park & Collect“-App Strafen zu kassieren, funktioniert aber nicht zuverlässig. © Getty Images, AppGrade UG (M)
Besitzer rechtswidrig blockierter Parkplätze erhalten bis zu 40 Euro, verspricht die Firma AppGrade. Sie hat die App Park & Collect entwickelt, die Parkplatzbesitzern helfen soll. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest ordnen das Angebot ein und geben Tipps für betroffene Grundstücksinhaber und Falschparker. Neu: Von AppGrade eingeschaltete Inkassofirmen erheben zweifelhafte Forderungen.
Park & Collect-App im Schnelltest
Hoffnung auf Strafzahlung
„Wer Ihren Parkplatz rechtswidrig benutzt, wird von uns kostenpflichtig zu Schadenersatz aufgefordert“, verspricht AppGrade mit der App „Park & Collect“. Besitzer von Parkplätzen können sich anmelden, ihren Parkplatz beschreiben und müssen nur ein Handyfoto vom Falschparker machen. Sie können die App kostenlos nutzen und zwischen 1 Euro und 40 Euro wählen, wie viel Schadenersatz sie vom Falschparker wollen.
Falschparken ist Besitzrechtsverletzung
Was AppGrade nicht sagt: Frei wählbaren Schadenersatz können Grundstücksbesitzer vom Falschparker gar nicht nicht verlangen. Richtig ist allerdings: Wer private Parkplätze rechtswidrig nutzt, macht sich einer verbotenen Eigenmacht schuldig. Das ist zu unterlassen. Der Wagen kann sofort auf Kosten des Falschparkers abgeschleppt werden. Der Fahrer hat auch Schadenersatz zu leisten. Ein Recht auf einen frei wählbaren Betrag gibt es aber nicht.
Wer Schadenersatz fordert, muss konkret belegen, welchen Schaden er hat. Das kann die Parkgebühr fürs Parkhaus nebenan oder auch eine Taxifahrt von und zu einem weiter entfernten Parkplatz sein. Im Einzelfall ist sogar ein Recht auf Ersatz von Schäden denkbar, wenn ein Termin platzt. Auf jeden Fall haben Fahrer oder Halter die Kosten zu übernehmen, wenn der Grundstücksbesitzer den Wagen abschleppen lässt.
Übrigens: Erst wenn die Kosten dafür bezahlt sind, muss der Grundstücksbesitzer verraten, wo der Wagen jetzt steht. Der Ersatz solcher Schäden ist in der „Park & Collect“-App allerdings überhaupt nicht vorgesehen.
Inkassounternehmen will 141 Euro
Unsere eigenen Versuche, „Park & Collect“ zu testen, scheiterten. Die E-Mail mit Freischaltlink blieb aus. Was nach Benutzung der App passiert, zeigt aber ein Fall, über den die Eckernförder Ausgabe der Kieler Nachrichten mehrfach berichtete: Eine Leserin der Zeitung hatte ihren Wagen zehn Minuten falsch abgestellt. Sie dachte, es handele sich um einen Kundenparkplatz des Paketdienstes, zu dem sie gerade wollte. Tatsächlich war der Parkplatz mit einem kleinen Schild in zwei Metern Höhe als privat gekennzeichnet.
Der Besitzer ging mit der Park & Collect-App gegen die Frau vor. Bei der meldete sich ein Inkassounternehmen. Es bot an: Gegen Zahlung von 141 Euro, 40 davon als Schadenersatz für den Grundstücksbesitzer, sei die Sache erledigt. Als die Frau sich darauf nicht einließ, erhielt sie ein Anwaltsschreiben. Jetzt sollte sie eine Unterlassungserklärung abgeben und 147,56 Euro Anwaltshonorar zahlen. Von Schadenersatz oder überhaupt Zahlungen an den Grundstücksbesitzer war da nicht mehr die Rede.
Verteidigung gegen teure Rechtsanwaltsrechnung
Die Forderung des Anwalts ist anders als das erste Schreiben des Inkassobüros kein unverbindliches Angebot mehr. Tatsächlich sind Grundstücksbesitzer berechtigt, vom Halter eines unberechtigt falsch auf ihrem Grundstück abgestellten Wagens Unterlassung zu fordern. Abmahnung heißt ein solches Schreiben bei Juristen. Nicht immer dürfen Grundstücksbesitzer für eine solche Abmahnung einen Rechtsanwalt einschalten, erklärt Rechtsanwalt Florian Schuh von Elixir-Rechtsanwälte in Frankfurt am Main.
Einfache Abmahnungen müssen Gewerbetreibende selbst verschicken. Schuh bearbeitet zahlreiche Fälle, in denen sich Falschparker gegen die teuren Park & Collect-Forderungen wehren. Er hält die über Park & Collect-App angebahnten Abmahnungen auch inhaltlich für fragwürdig und sieht gute Chancen, Betroffene mit Erfolg gegen die kostspieligen Forderungen zu verteidigen.
Fazit: Ärger ja, Geld aber nur freiwillig
Grundstücksbesitzer können Falschparkern auf ihrem Grund und Boden mit der „Park & Collect“-App ordentlich Ärger bereiten. Geld bekommen sie aber nur, wenn Falschparker freiwillig zahlen. Und Grundstücksbesitzern muss klar sein: Zu zahlen sind dann vom Falschparker nicht 40 Euro, sondern über 140 Euro. Über 100 Euro gehen an den von der Park & Collect-App eingeschalteten Inkassodienst. Zahlen Falschparker nicht freiwillig, bekommt der Grundstücksbesitzer gar nichts. Der Falschparker muss allerdings dann eine Unterlassungerklärung abgeben und läuft Gefahr, fast 150 Euro Rechtsanwaltsgebühren zahlen zu müssen.
Auf der Seite der Elixir-Rechtsanwälte finden Sie deren Darstellung der Rechtslage.
Tipps für Grundstücksbesitzer
Parkplatz beschildern
Markieren Sie Ihren Parkplatz eindeutig und gut sichtbar als privat. Kündigen Sie rechtliche Schritte bei unberechtigter Nutzung an.
Selbsthilfe im Fall des Falles
Sie dürfen Falschparker ohne weiteres abschleppen lassen, um die Störung ihres Besitzes zu beseitigen. Wo der Wagen hingeschleppt wurde, brauchen Sie erst zu verraten, wenn das Geld fürs Abschleppen bezahlt ist. Das gilt aber nur für den fürs Abschleppen ortsüblichen Preis. Teure Wucherrechnungen müssen Falschparker nicht in voller Höhe zahlen. Weitere Einzelheiten erhalten Sie in unserer Meldung Abschleppen auf Privatparkplätzen.
Informieren Sie die Polizei, wenn Sie ein falsch abgestelltes Auto abschleppen lassen. Nennen Sie Ort und Kennzeichen. Bitten Sie die Beamten ihre Kontaktdaten weiterzugeben, damit der Autofahrer und/oder -halter sich bei Ihnen melden kann. Sagen Sie ihm, dass er erst erfährt, wo der Wagen steht, wenn die Rechnung fürs Abschleppen bezahlt ist. Beachten Sie: Sie bleiben auf den Kosten fürs Abschleppen selbst sitzen, wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen Halter oder Fahrer des Wagens nicht durchsetzen lässt, weil zum Beispiel beide über kein Vermögen und kein Einkommen oberhalb des Pfändungsfreibetrags verfügen.
Abmahnung durch Anwalt
Als Privatmann dürften Sie auch einen Rechtsanwalt beauftragen, Falschparker auf ihrem Grundstück zur Unterlassung aufzufordern und dies gerichtlich durchzusetzen. Beachten Sie allerdings: Es bleibt wiederum ein – geringes – Risiko, dass sie auf den Kosten sitzen bleiben, wenn zum Beispiel der Halter des Wagens insolvent ist.
Schadenersatz verlangen
Sind Ihnen durch die Parkplatzblockade etwa durch Gebühren für einen Alternativ-Parkplatz, Taxi-Fahrten oder durch Ausfall von Terminen belegbare Schäden entstanden, können Sie Ersatz verlangen.
Park & Collect-App nutzen?
Mit Benutzung der Park & Collect-App können Sie Falschparkern auf ihrem Grundstück ordentlich Ärger bereiten. Den versprochenen pauschalisierten Schadenersatz bekommen Sie allerdings nur, wenn der Falschparker freiwillig zahlt. Anspruch haben Sie darauf nicht. Machen Sie sich klar: Wenn der Falschparker zahlt, gehen über 100 Euro ans Inkassounternehmen oder fast 150 Euro an Rechtsanwälte. Schaltet der Falschparker einen in Park & Collect-Fällen versierten Rechtsanwalt ein, hat er aktuell jedenfalls gute Chancen, völlig ohne Zahlung davon zu kommen.
Tipps für Falschparker
Wenn ein Inkassoschreiben kommt
Wenn Ihnen ein Inkasso-Unternehmen nach unberechtigtem Parken auf einem fremden Grundstück anbietet, die Sache gegen Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von zum Beispiel 141 Euro als erledigt zu betrachten, müssen Sie sich darauf nicht einlassen. Es handelt sich um keine Forderung. Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie nicht antworten. Sofern Sie oder sonst ein Fahrer Ihres Wagens ihn tatsächlich falsch auf einem fremden Privatgrundstück abgestellt hatten, sollten Sie unbedingt sofort aktiv werden, um das Risiko hoher Kosten möglichst gering zu halten.
So könnten Sie vorgehen
Wenn Sie unberechtigt auf einem privaten Grundstück geparkt haben, sollten Sie versuchen, sich dem Grundstücksbesitzer von sich aus zur Unterlassung zu verpflichten, um eine kostspielige Abmahnung durch einen Rechtsanwalt zu vermeiden. Schreiben Sie ihm:
Musterschreiben an den Grundstücksbesitzer
Sehr geehrte/r Herr/Frau/Damen und Herren...., bedauerlicherweise war mein (Autotyp) mit dem amtlichen Kennzeichen (XY Z 0000) am (Datum) von (Uhrzeit) bis (Uhrzeit) unberechtigt auf ihrem Parkplatz (Adresse, ggf. eindeutige Beschreibung) abgestellt. Ich bedauere das und verspreche – zwar ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich – , dass sich das nicht wiederholen wird. Sollte ich gegen diese Unterlassungsverpflichtung gleichwohl verstoßen, unterwerfe ich mich einer vom Gläubiger festzulegenden, im Streitfalle durch das zuständige Gericht zu überprüfenden, angemessenen Vertragsstrafe.
Mit freundlichen Grüßen
Schreiben korrekt versenden
Schicken Sie das Schreiben sofort per Einschreiben los oder geben Sie es besser noch einem zuverlässigen Bekannten mit der Bitte, es zu lesen, in einem Umschlag zu stecken und dem Grundstücksbesitzer so bald wie irgend möglich in den Briefkasten zu stecken, so dass er den Zugang des Schreibens bezeugen kann.
Schnelle Reaktion verbessert Chancen
Beachten Sie: Das hat nur dann Erfolg, wenn der Grundstücksbesitzer – weder direkt noch indirekt über den von ihm zum Beispiel über die „Park & Collect“-App eingeschalteten Inkassodienstleister – noch keinen Rechtsanwalt beauftragt hat. Je schneller Sie sind, desto höher sind die Chancen, auf diese Weise kostenlos davon zu kommen.
Es drohen mehrere Hundert Euro Vertragsstrafe
Klar: Benutzen Sie den Parkplatz erneut unberechtigt, wird es teuer. Gerichte halten in solchen Fällen gern mehrere Hundert Euro als Vertragsstrafe für angemessen. Informieren Sie unbedingt auch alle anderen Fahrer des Wagens. Meldet sich trotz der präventiven Unterlassungserklärung ein Rechtsanwalt bei Ihnen, müssen Sie keine erneute Unterlassungserklärung abgeben. Ausnahme: Sollten Sie sich präventiv versehentlich an den falschen Grundstücksbesitzer gewandt haben, müssen sie sich nunmehr noch dem wahren Grundstücksbesitzer zur Unterlassung verpflichten.
Anwalt einschalten?
Es ist nach einer Besitzstörung durch unberechtigtes Abstellen Ihres Wagens auf einem fremden Privatgrundstück in der Regel möglich, Sie auf Ihre Kosten abzumahnen. Risiko: Wenn die Verteidigung gegen die Abmahnung scheitert, müssen Sie nicht nur den fremden, sondern auch den eigenen Anwalt bezahlen.
Wenn Sie ein Schreiben zum Beispiel von Park & Collect erhalten haben und nicht zahlen wollen, sollten Sie dennoch erwägen, sofort einen Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit einschlägiger Erfahrung einzuschalten. Aktuell haben Sie gute Chancen, sich gegen etwaige Park & Collect-Forderungen zu verteidigen. Die Abmahnungen, die wir gesehen haben, hatten Mängel.
Zurückweisung
Wenn Sie ein Rechtsanwalt zur Unterlassung auffordert und Zahlung seiner Gebühren fordert, ohne dass er eine vom Grundstücksbesitzer unterschriebene Original-Vollmachtsurkunde vorlegt, können Sie sämtliche Forderungen nach dieser gesetzlichen Regelung zurückweisen. Damit gewinnen Sie jedenfalls nach Auffassung der Mehrheit der Rechtswissenschaftler Zeit. Bleibt der Rechtsanwalt am Ball, verschlechtern sich in Park & Collect-Fällen allerdings Ihre Chancen, sich gegen die Abmahnung erfolgreich zu verteidigen.
Beachten Sie außerdem: Wenn Sie die Forderungen des Rechtsanwalts zurückweisen wollen, muss das sofort geschehen. Schreiben Sie an den Rechtsanwalt:
Musterschreiben an den Anwalt
Ihr Schreiben vom (Datum)
Ihr Zeichen: (Aktenzeichen, das der Rechtsanwalt angegeben hat)
Sehr geehrte/r....,
wegen Ihrer mit dem im Betreff bezeichneten Schreiben erhobenen Forderungen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde bin ich nicht sicher, ob Sie zur Vertretung des Rechtsinhabers befugt sind. Ich weise Ihre Forderungen daher hiermit zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Sofern noch nicht geschehen: Schreiben Sie gleichzeitig wie oben „unter Musterschreiben an den Grundstücksbesitzer“ vorgeschlagen an diesen. Das verbessert Ihre Chancen, endgültig kostenlos davonzukommen, noch etwas.
Unterschrift am Bildschirm reicht nicht aus
Folge der Zurückweisung jedenfalls nach Auffassung der Mehrheit der Rechtswissenschaftler: Bei Park & Collect-Fällen muss sich der Rechtsanwalt dann an den Grundstücksbesitzer wenden und ihn ein Vollmachtsformular unterschreiben lassen, wenn er die Forderung weiter verfolgen will. Anschließend müsste er seine Forderungen Ihnen gegenüber unter Vorlage einer Original-Vollmacht wiederholen. Der Ausdruck einer am Bildschirm unterschriebenen virtuellen Vollmacht reicht nicht aus. Nur wenn der Rechtsanwalt eine handschriftlich unterzeichnete Original-Vollmachtsurkunde vorlegt, sind Sie in der Pflicht zu reagieren. Da Sie die geforderte Unterlassungserklärung inzwischen schon von sich aus dem Grundstücksbesitzer gegenüber abgegeben haben, wird der Anwalt möglicherweise darauf verzichten, Ihnen erneut zu schreiben und Kostenersatz zu fordern.
Inkasso-Forderung
Klaus Heimgärtner, Clubjurist in der Juristischen Zentrale des ADAC, berichtet: Falschparkern, die sich wie auch hier empfohlen auf Park & Collect-Schreiben selbst an den Grundstücksbesitzer gewandt und sich zur Unterlassung verpflichtet haben, erhielten anschließend erneut Post von „Euro Collect GmbH“. Ein irischer Prozessfinanzierer namens Legional Legal Limited“ habe die Halterermittlung vorfinanziert und fordere jetzt Ausgleich. Zu zahlen seien insgesamt 83,20 Euro. ADAC-Juristen und test.de-Rechtsexperten empfehlen: Widersprechen Sie der Forderung. Schreiben Sie wie folgt an den Inkasso-Dienstleister:
Musterschreiben an den Inkassodienstleister
Ihr Schreiben vom (Datum)
Ihr Zeichen: (wie im Schreiben des Unternehmens angegeben)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich Ihrer Forderung. Ich kenne das Unternehmen nicht, das angeblich eine Forderung gegen mich hat. Ich vermag keinen Rechtsgrund erkennen, der die angebliche Forderung des Unternehmens rechtfertigt. Wenn Ihr Mandant gleichwohl der Auffassung ist, dass er eine Forderung gegen mich hat, möge er bitte geeignete juristische Schritte einleiten. Soweit es sich um eine abgetretene Forderung handelt, bin ich mangels Vorlage einer Urkunde im Sinne des § 410 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht zur Leistung verpflichtet. Bitte verzichten Sie auf weitere Schreiben. Ich werde nicht antworten. Bitte beantragen Sie keinen gerichtlichen Mahnbescheid. Das ist bei bestrittenen Forderungen nicht zulässig. Tun Sie es doch, werde ich sofort Widerspruch einlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Beachten Sie allerdings: Wenn Sie selbst den Wagen rechtswidrig auf einem Privatgrundstück abgestellt haben, dann haben sie Grundstücksbesitzern die notwendigen Kosten für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs zu ersetzen.
Keine Inkassogebühren für Unternehmen
Bei Unternehmen als Grundstücksbesitzer sind das nur die Kosten für die Halterfeststellung sowie Porto und Papier. Bearbeitungs- und Inkassogebühren müssen sie nicht zahlen. Das müssen Unternehmen auf ihre Kappe nehmen. Private Grundstücksbesitzer allerdings dürfen Profis einschalten und müssen nicht selbst versuchen, ihre Rechte gegen Sie geltend zu machen. Bei diesen müssen sie daher auch die Kosten für die Rechtsverfolgung übernehmen.
Gar keine Zahlungspflicht für Halter
Ist jemand anders gefahren und Sie nur Halter des Wagens, müssen Sie sich nur wie oben beschrieben rechtzeitig wirksam zur Unterlassung verpflichten. Kosten müssen Sie nicht übernehmen und auch die Halterermittlung nicht zahlen. So hat es der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. Dezember 2015, Aktenzeichen: V ZR 160/14 entschieden.
Klage gegen Sie unwahrscheinlich
Günstig für Sie: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof haben Sie nicht die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass Sie nicht gefahren sind. Sie müssen nicht von sich aus mitteilen, wer gefahren ist oder gefahren sein könnte. Sie haben allerdings die so genannte sekundäre Darlegungslast. So hat es der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 18.12.2019, Aktenzeichen: XII ZR 13/19, entschieden. Das heißt: Wenn Sie verklagt werden, reicht es nicht aus, wenn Sie einfach nur behaupten: Ich bin nicht gefahren. Sie müssen dann soweit bekannt den Fahrer am fraglichen Tag nennen oder alle Personen, die als solcher in Frage kommen. Wenn Sie das machen, wird die Klage auf Kosten des Grundstücksbesitzers abgewiesen. Der wird sich deshalb gut überlegen, ob er sie verklagt, wenn er nicht weiß, ob Sie gefahren sind.
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28 Kommentare Diskutieren Sie mit
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Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Wie dargestellt: Autos falsch auf Privatparkplätzen abzustellen, ist Besitzrechtsverletzung. Der Parkplatzinhaber ist berechtigt, das zu unterbinden und kann damit auch Rechtsanwälte oder Rechtsdienstleistungsunternehmen beauftragen. Hier geht es darum, ob und inwieweit die Park & Collect-App geeignet ist, die Rechte von Parkplatzbesitzern durchzusetzen.
Auch ich finde Stiftung Warentest hier unverständlicherweise sehr parteiisch.
Wenn einem die Einfahrt mehrfach täglich versperrt wird (teilweise über eine halbe Stunde mit dem Kommentar: "Entschuldigung,das waren doch nur zwei Minuten") und auf freundliche Ansprache dann auch noch frech oder aggressiv reagiert wird, dann findet man die Situation irgendwann nicht mehr erträglich. Auch wenn man solche Abmahnanwälte normalerweise nicht gutheißt, ist man dann doch froh, sie nutzen zu können.
Mir wird regelmäßig von unfreundlichen Falschparkern Zeit gestohlen und so kann ich diese Leute vielleicht ein wenig zum Ändern ihres Verhaltens bewegen.
Bitte um Verständnis: So kann und will ich die Frage nicht beantworten. Das wäre Rechtsberatung im Einzelfall, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Erkennbar muss nur sein, wer private Rechte geltend macht. Das ist bei dem Park-Collect-Geschäftsmodell stets der Grundstücksbesitzer selbst. Dieser kann, auch wenn es um das Abstellen von Autos im öffentlichen Verkehrsraum geht, in seinem Besitzrecht verletzt sein, wenn dadurch die Zufahrt oder der Zugang zu seinem Grundstück blockiert ist. So ist es bei abgesenkten Bordsteinen in der Regel. Der Grundstücksbesitzer setzt nicht das Parkverbot nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html durch, sondern sein - auch durch diese Verkehrsregel geschütztes - Besitzrecht.
Hallo, mich hat es auch erwischt.
Ich habe mit dem Heck meines Autos auf einer öffentlichen Straße ca 50-80 cm über einen abgesenkten Bordstein zu einem Garagentor gestanden. Es gibt kein Schild von P&C, nur ein Halteverbotsschild an einer Eingangstür neben dem Garagentor, auf dem steht, wiederrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden Kostenpflichtig abgeschleppt.
Nun habe ich zwei Fragen.
Musse ein Schild von P&C dort hängen, und gehört die öffentliche Staße an der Stelle vom abgesenkten Bordstein bereits als Privatbesitz des Garagenmieters?
Ich freue mich über Feedback. Danke!
Bitte haben Sie Verständnis: Rechtsberatung im Einzelfall ist von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt wie im Artikel erklärt: Sofern Autofahrer oder -besitzer eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, müssen sie keine neue abgeben. Ob der Grundstücksbesitzer vertreten durch Park & Collect und/oder deren Rechtsanwalt Kosten gelten machen kann, hängt davon ab, ob die Unterlassungserklärung dem Grundstücksbesitzer bereits vorlag, als der Rechtsanwalt beauftragt wurde und er diesen Auftrag angenommen hat. Darlegungs- und beweispflichtig ist der Grundstücksbesitzer. Autofahrer oder -besitzer sollten, wenn vom Rechtsanwalt ein Schreiben mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten auszugleichen, noch einmal an den Rechtsanwalt schreiben & darauf hinweisen, dass es bei der Zurückweisung seiner Forderungen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde bleibt, sie dem Grundstücksbesitzer gegenüber bereits eine Unterlassungserklärung abgeben haben und deshalb keinen Anlass sehen, die Kosten für die Tätigkeit des Rechtsanwalts auszugleichen.