
Ferienhausbuchung. Die Stromkosten sind oft nicht inklusive – und können nachträglich steigen. © Getty Images
Auch in den Nachbarländern verteuert sich Strom. Einige Vermieter von Ferienhäusern erhöhen daher die Strompreise – auch nach dem Buchen. Was Mieter dagegen tun können.
Erhöhungen oft nicht zulässig
Immer wieder schreiben Vermieter oder Buchungsportale kurz vor der gebuchten Reise, dass der Strompreis nachträglich erhöht werden müsse. Teils erhöhen Vermieter diesen einmalig, teils staffelweise. Derzeit flattern entsprechende Bescheide vor allem Dänemark-Reisenden ins Haus, so das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).
Mietbedingungen sind Ländersache
Grundsätzlich sei eine nachträgliche Erhöhung ohne entsprechende Vertragsbestimmungen nicht zulässig, schreiben die Verbraucherschützer. Die Ferienhausmiete unterliege nationalen Regelungen, nur in wenigen Ländern hätten Vermieter weiterreichende Rechte. In Frankreich etwa könne der Vermieter den Vertrag unter Umständen kündigen, in Österreich könne er womöglich die Preise erhöhen.
Ungenau formulierte Verträge meiden
Anders sei es, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachträgliche Erhöhungen zulassen. Urlaubende sollten vor allem ungenau formulierte Verträge meiden, empfehlen die Verbraucherschützer vom EVZ.
Schnelle Reaktion ist gefragt
Wie also mit einer Strompreiserhöhung umgehen? Bei Nichtanreise kommen meist hohe Stornokosten auf Gäste zu, nur in einigen Urlaubsländern wie Ungarn könne man noch aus dem Vertrag ausscheiden, so das EVZ. Daher rät das Verbraucherzentrum, wie auch bei anderen einseitigen Vertragsänderungen, umgehend und schriftlich zu widersprechen. Eine E-Mail reiche dafür aus. Zusätzlich oder alternativ können Urlaubende versuchen, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wer möchte, kann sich natürlich auch freiwillig an den höheren Kosten beteiligen.
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Es fehlt aber noch Vermietende... Denn mit "Mieter" werden doch viele Menschen ausgeschlossen und diskriminiert....
Und "Gäste" ist auch nicht woke. Dass muss "Gäst*innen" oder "Gastgebende" heißen...
Richtig Gendern muss die Stiftung Warentest noch lernen..
"Verbraucherschützer"... Das geht gar nicht da wird doppelt diskriminiert.
Das muss Verbraucher*innen-Schützer*innen heißen oder Verbrauchendeschützende.
Richtig Gendern muss die Stiftung Warentest noch lernen...
PS:
Ich habe den Kommentar neu geschrieben, da ich durch das Wort "Verbraucherschützende", weibliche und diverse Verbraucher*innnen diskriminiert habe...
Kommentar vom Autor gelöscht.
Kommentar vom Autor gelöscht.
"Urlaubende sollten…" ist heute 1. April? Oder bin ich hier auf einer Satire Seite gelandet. Laut URL soll dies hier die Seite einer vertrauenswürdigen und seriösen Stiftung sein.