Online-Nach­hilfe im Test

So haben wir getestet

Datum:
  • Text: Claudia Till
  • Wissenschaftliche Leitung: Dr. Axel Neisser
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

Online-Nach­hilfe im Test Testergebnisse für 7 Online-Nach­hilfeanbieter freischalten

Im Test: Sieben Online-Nach­hilfeanbieter, die indivi­dualisierte digitale Nach­hilfe­stunden anbieten und bundes­weit bekannt sind oder bei Online-Suchen unter den ersten Treffern landeten. Die Erhebung führten wir von Juli bis Oktober 2024 durch. Die Informationen zum Angebot erfragten wir bei den Anbietern im November und Dezember 2024 oder recherchierten sie auf deren Webseiten.

Unter­suchungen

Für den Praxis­test wählten wir Test­haushalte mit Schüle­rinnen und Schülern aus, die in Eng­lisch, Mathe oder Physik Nach­hilfe benötigten. Die Schüle­rinnen und Schüler waren in der elften oder zwölften Klassen­stufe und kamen aus drei verschiedenen Bundes­län­dern. Bei jedem Anbieter nahmen mindestens drei Jugend­liche Nach­hilfe­stunden. Der Bewertung zugrunde liegen jeweils neun Nach­hilfe­stunden (darunter teil­weise Probestunden) sowie Beratungs­gespräche, sofern diese angeboten wurden.

Die Beratung nahmen Test-Eltern in Anspruch, vorzugs­weise telefo­nisch. Die Schüle­rinnen und Schüler wurden von uns ausführ­lich zur Test­durch­führung instru­iert. Sie hielten Inhalte und Abläufe der Nach­hilfe­stunden in einem Dokumentations­bogen fest, der mit einem pädagogischen Fach­gut­achter inhalt­lich abge­stimmt worden war. Die Schüler schilderten darin zudem besonders gute und schlechte Erfahrungen und gaben eine subjektive Einschät­zung zu ihrem Lern­erfolg nach jeder Nach­hilfe­stunde ab.

Die dokumentierten Nach­hilfe­stunden bewertete der Fach­gut­achter hinsicht­lich ihrer didaktischen und pädagogischen Qualität. Ein Markt­forschungs­institut prüfte den Informations­gehalt der Webseiten, ein Jurist die allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) und die Daten­schutz­erklärungen (DSE) der Anbieter.

Nach­hilfe im Praxis­test: 70 %

Bei der Beratung prüften wir etwa, ob der Anbieter wesentliche Eckdaten zum Bedarf wie Klassen­stufe und Fach erhob sowie individuelle Lernneigungen und besondere Anforderungen des Schülers erfragte. Wir erwarteten auch Informationen zum Ablauf und zu den Kosten der Nach­hilfe.

Der Prüf­punkt Ablauf und Atmosphäre der Nach­hilfe­stunden umfasste Aspekte wie pünkt­licher Beginn und Einschät­zungen der Schüler zur Verständlich­keit der Erläuterungen sowie zum Verhalten der Lehr­kräfte.

Die pädagogische Qualität (Didaktik, Lern­methoden, Ergeb­nissicherung) der Nach­hilfe bewertete ein Fach­gut­achter im Hinblick auf Stan­dards der Pädagogik und Didaktik. Er beur­teilte etwa die Trans­parenz des Stunden­ablaufs, die abschließende Zusammenfassung der behandelten Inhalte und vertiefende Lernmaterialien.

Beim Punkt Vertrags­abwick­lung bewerteten wir etwa, wie trans­parent die Vertrags­bedin­gungen den Kunden vermittelt wurden, den Umgang der Nach­hilfeanbieter mit Kündigungen und die Abrechnung der Stunden.

Webseite: 30 %

Unter dem Punkt Kontakt- und Beratungs­möglich­keiten prüften wir unter anderem, welche Kontaktwege und Beratungs­zeiten die Online-Nach­hilfeanbieter zur Verfügung stellen und ob ein individuelles Beratungs­gespräch zum Nach­hilfebedarf der Schülerin oder des Schülers vorgesehen ist. Die Infos zum Nach­hilfe­angebot sollten beispiels­weise Informationen zu den angebotenen Fächern, Klassen­stufen und zur Dauer einer Nach­hilfe­stunde enthalten.

Bei den Infos zu Lehr­kräften und Lehr­methoden prüften wir etwa, welche Angaben zum Qualifikations­niveau der Lehr­kräfte gemacht und ob verschiedene Unterrichts­formen angeboten werden. Zudem bewerteten wir bei den Infos zur Vertrags­flexibilität die Angaben zu Lehr­kraft- und Fach­wechseln, ob eine bestimmte Lehr­kraft ausgewählt werden kann und ob Nach­hilfe­termine verschoben werden können.

Bei Preisinfos und Preis­struktur bewerteten wir etwa, ob vor Vertrags­abschluss alle Kostenmodelle nach­voll­zieh­bar erläutert werden und ob auch Einzel­stunden buch­bar waren.

Mängel im Klein­gedruckten: 0 %

Ein Jurist prüfte die allgemeinen Geschäfts­bedingungen auf Verstöße gegen das AGB-Recht und verbraucherunfreundliche Rege­lungen. Er prüfte zudem, ob die Daten­schutzerklärungen der Anbieter die Anforderungen der Daten­schutz-Grund­ver­ordnung (DSGVO) erfüllen.

Abwertungen

Abwertungen bewirken, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit Stern­chen *) gekenn­zeichnet. Folgende setzten wir ein: Ab deutlichen Mängeln im Klein­gedruckten werteten wir das test-Qualitäts­urteil um eine halbe Note ab.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.05.2025 um 11:50 Uhr
    Behandlung der Tutoren

    @SuzanneH: Nein, die Seite der Tutoren haben wir nicht betrachtet. Wir nehmen Ihren Hinweis für einen zukünftigen Test gerne auf. Vielen Dank dafür.

  • SuzanneH am 14.05.2025 um 16:53 Uhr
    Faire Behandlung der Tutoren gewährleistet?

    Haben Sie bei Ihrem Test auch die Seite der Tutoren betrachtet?
    Wie fair gehen Unternehmen mit ihnen um?
    Sie leisten eine wertvolle Arbeit für die Schüler, werden aber oftmals von den Unternehmen schlecht bezahlt (Einstiegshonorar bei 12€). Ein Unternehmen in ihrem Test lässt die Tutoren teilweise 3-4 Monate auf Ihr Honor warten. Ein anderes Unternehmen (indirekt in Ihrer Liste enthalten) ändert regelmäßig die AGB's zu Ungunsten der Tutoren und verstößt nach meinem Rechtsverständnis gegen Datenschutzrichtlinien, indem Unterrichtsstunden ohne ausdrückliche Einwilligung der Tutoren aufgezeichnet werden. M.E. werden diese Daten für die eigene KI verwendet. Anfragen zur Aufklärung über die Verwendung der Daten werden ignoriert.
    Tutoren sind in der Regel, bis auf einige Ausnahmen, Studenten (Berufsanfänger) und verfügen nicht über das Wissen, noch die finanziellen Mittel gegen diese Willkür der Unternehmen vorzugehen.
    Entweder nehmen sie alles so hin oder sie müssen gehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.01.2025 um 09:33 Uhr
    Das Prüfprogramm

    @olconrad: Unter "So haben wir getestet" finden Sie unsere Prüfkriterien. Sektenzugehörigkeit ist kein Bestandteil des Prüfprogramms.

  • olconrad am 27.01.2025 um 17:01 Uhr
    Prüfung auf Sektenzugehörigkeit

    Ist in den Tests auch dahingehend geprüft worden, ob es Verbindungen zu Sekten, Parteien oder Kirchen gibt? Ich meine, dass es vor einigen Jahren diesbezüglich mal konkrete Hinweise gab.

  • CSpenke am 19.01.2025 um 10:10 Uhr
    Uninteressante Zielgruppe

    Die große Mehrheit der Schüler, die Nachhilfe braucht, ist in der Sekundarstufe 1. Oberstufenschüler sind in der Regel grundsätzlich motiviert. Das Hauptproblem vieler Sek-1-Schüler ist aber, dass sie überhaupt keine Lust auf Lernen haben. Da geht es zunächst mal nicht so sehr um das Erklären von nicht verstandenen Unterrichtsinhalten, sondern darum, sich überhaupt mal der geistigen Anstrengung auszusetzen, eine Aufgabe verstehen zu WOLLEN, um die Bewusstsein, dass auch die Vokabeln des vergangenen Schuljahres beherrscht werden müssen, und nicht nur die der aktuellen Lektion. Dieser Test mit Sek-2-Schülern hilft der großen Mehrheit der Eltern und Kinder nicht weiter.
    Dass die Nachhilfelehrer keine gut durchgeplanten Stunden abliefern, ist u.A. dem Umstand geschuldet, dass die Lehrkräfte dafür viel zu schlecht bezahlt werden. Für dieses Honorar setzt sich niemand lange zur Vorbereitung der Stunde hin, schon gar nicht ein fertig ausgebildeter Lehrer.