DGB Bildungswerk Ausbildung zum zertifizierten Mediator

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Testkommentar

Ver­g­leichs­weise teure Aus­bildung. Zusätzliche Kosten für Super­vision. Ent­wickelt wurde die Qualifizierung für betriebliche Funk­tions­träger, ist aber für alle Berufs­gruppen offen. Es gibt keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen. Die Qualifizierung erfüllt die Kriterien des Anforderungsprofils.

Qualifizierung zum Mediator - Bundes­weite Anbieter - DGB Bildungswerk : Ausbildung zum zertifizierten Mediator

Produktmerkmale
Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Qualifizierung zum Mediator
Produktgruppe Bundes­weite Anbieter
Merkmale
Seminar­ort(e) Bernau am Chiemsee, Hamburg, Hattingen
Preis ca. 6000  Euro Fußnote: 1
Umfang und Dauer
Dauer insgesamt ca. 60  Wochen
Umfang insgesamt Fußnote: 2 200  Stunden
davon Umfang Supervision Fußnote: 2 30  Stunden
Anzahl der Mediations­fälle
vom Teilnehmer während der Ausbildung zu absol­vieren 4
davon zu dokumentieren 4
Anforderungs­profil
Anforderungs­profil hinsicht­lich Lern­inhalte erfüllt Ja‑Häkchen
Schwer­punkte
Wirt­schaft Fußnote: 3 Ja‑Häkchen
Abschluss mit
Anbieterzertifikat Ja‑Häkchen
IHK-Zertifikat Nein‑X
Hoch­schulzertifikat Nein‑X
Hoch­schul­abschluss Nein‑X
VHS-Zertifikat Nein‑X
Teil­nahme­bescheinigung Nein‑X
Ausbildung richtet sich nach Stan­dards / ist anerkannt von
BM Fußnote: 4 Ja‑Häkchen
BAFM Fußnote: 5 Nein‑X
BMWA Fußnote: 6 Nein‑X
DGM Fußnote: 7 Nein‑X
IM Fußnote: 8 Nein‑X
Bora §7a Fußnote: 9 Nein‑X
Anderer Verband in Deutsch­land, und zwar nein

Legende

Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein
Fußnote: 1
Zzgl. Kosten für Super­vision.
Fußnote: 2
In Stunden á 60 Minuten.
Fußnote: 3
"Wirtschaftsmediation" umfasst in dieser Marktübersicht Mediationen im Bereich Wirtschaft, Unternehmen, Organisationen und / oder Mediation im Arbeitsleben.
Fußnote: 4
BM: Bundesverband Mediation.
Fußnote: 5
BAFM: Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation.
Fußnote: 6
BMWA: Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt.
Fußnote: 7
DGM: Deutsche Gesellschaft für Mediation.
Fußnote: 8
IM: Verband für Integrierte Mediation.
Fußnote: 9
Bora §7a: Berufsordnung für Rechtsanwälte, Paragraph 7a.