Kreisvolkshochschule Altenkirchen Mediation und integrierte Mediation

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Testkommentar

Ver­gleic­hs­weise güns­tige Aus­bildung. Für Per­sonen, die ihre Kon­flikt­kom­petenz ver­bes­sern möchten. Neben einem Hoch­schul­abschluss und einem Mindest­alter von 25 Jahren sind Erfahrungen in kon­flikt­nahen Berufen sowie das grundsätzliche Interesse an Menschen und die Bereitschaft zum Umgang mit Konflikten erwünschte Voraussetzungen für die Qualifizierung. Sie entspricht nicht dem Anforderungsprofil der Stiftung Warentest.

Qualifizierung zum Mediator - Anbieter West Fußnote: 9 - Kreisvolkshochschule Altenkirchen : Mediation und integrierte Mediation Fußnote: 10

Produktmerkmale
Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Qualifizierung zum Mediator
Produktgruppe Anbieter West
Merkmale
Seminar­ort(e) Altenkirchen (Wes­ter­wald)
Preis ca. 990  Euro
Umfang und Dauer
Dauer insgesamt ca. 45  Wochen
Umfang insgesamt Fußnote: 1 160  Stunden
davon Umfang Supervision Fußnote: 1 5  Stunden
Anzahl der Mediations­fälle
vom Teilnehmer während der Ausbildung zu absol­vieren 1
davon zu dokumentieren 1
Anforderungs­profil
Anforderungs­profil hinsicht­lich Lern­inhalte erfüllt Nein‑X
Schwer­punkte
Ohne Schwer­punkt Fußnote: 2 Ja‑Häkchen
Abschluss mit
Anbieterzertifikat Ja‑Häkchen
IHK-Zertifikat Nein‑X
Hoch­schulzertifikat Nein‑X
Hoch­schul­abschluss Nein‑X
VHS-Zertifikat Nein‑X
Teil­nahme­bescheinigung Nein‑X
Ausbildung richtet sich nach Stan­dards / ist anerkannt von
BM Fußnote: 3 Nein‑X
BAFM Fußnote: 4 Nein‑X
BMWA Fußnote: 5 Nein‑X
DGM Fußnote: 6 Nein‑X
IM Fußnote: 7 Ja‑Häkchen
Bora §7a Fußnote: 8 Nein‑X
Anderer Verband in Deutsch­land, und zwar nein

Legende

Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein
Fußnote: 1
In Stunden á 60 Minuten.
Fußnote: 2
Mediationsausbildungen ohne Schwerpunkt thematisieren in der Regel mehrere Anwendungskontexte, z.B. Familien- und Wirtschaftsmediation oder Mediation im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich.
Fußnote: 3
BM: Bundesverband Mediation.
Fußnote: 4
BAFM: Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation.
Fußnote: 5
BMWA: Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt.
Fußnote: 6
DGM: Deutsche Gesellschaft für Mediation.
Fußnote: 7
IM: Verband für Integrierte Mediation.
Fußnote: 8
Bora §7a: Berufsordnung für Rechtsanwälte, Paragraph 7a.
Fußnote: 9
Hessen, Nord­rhein-West­falen, Rhein­land-Pfalz
Fußnote: 10
In Koope­ration mit Integrierte Media­tion e.V. und der Win-Management GmbH.