Amos Institut Mediationsausbildung für Juristen

rückwärts Zur Startseite

Testkommentar

Aus­b­ildung richtet sich an Anwälte und Juristen. Zulassungs­voraus­set­zung ist daher das erste juristische Staats­examen. Gewünscht sind zudem mindestens drei Jahre Berufs­erfahrung und die Bereitschaft, als Dritter in Konflikten zu vermitteln. In der Qualifizierung sind weder Supervision noch Mediationsfälle enthalten. Der Stundenumfang ist zu gering. Die Ausbildung entspricht dem Anforderungsprofil daher nicht. Ein Aufbaukurs oder Vertiefungsseminar beim Anbieter ist möglich.

Qualifizierung zum Mediator - Bundes­weite Anbieter - Amos Institut : Mediationsausbildung für Juristen

Produktmerkmale
Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Qualifizierung zum Mediator
Produktgruppe Bundes­weite Anbieter
Merkmale
Seminar­ort(e) Berlin, Düssel­dorf, München
Preis ca. 3500  Euro
Umfang und Dauer
Dauer insgesamt ca. 13 bis 20  Wochen
Umfang insgesamt Fußnote: 1 120  Stunden
davon Umfang Supervision Fußnote: 1 0  Stunden
Anzahl der Mediations­fälle
vom Teilnehmer während der Ausbildung zu absol­vieren 0
davon zu dokumentieren 0
Anforderungs­profil
Anforderungs­profil hinsicht­lich Lern­inhalte erfüllt Nein‑X
Schwer­punkte
Ohne Schwer­punkt Fußnote: 2 Ja‑Häkchen
Abschluss mit
Anbieterzertifikat Ja‑Häkchen
IHK-Zertifikat Nein‑X
Hoch­schulzertifikat Nein‑X
Hoch­schul­abschluss Nein‑X
VHS-Zertifikat Nein‑X
Teil­nahme­bescheinigung Nein‑X
Ausbildung richtet sich nach Stan­dards / ist anerkannt von
BM Fußnote: 3 Nein‑X
BAFM Fußnote: 4 Nein‑X
BMWA Fußnote: 5 Ja‑Häkchen
DGM Fußnote: 6 Nein‑X
IM Fußnote: 7 Nein‑X
Bora §7a Fußnote: 8 Ja‑Häkchen
Anderer Verband in Deutsch­land, und zwar nein

Legende

Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein
Fußnote: 1
In Stunden á 60 Minuten.
Fußnote: 2
Mediationsausbildungen ohne Schwerpunkt thematisieren in der Regel mehrere Anwendungskontexte, z.B. Familien- und Wirtschaftsmediation oder Mediation im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich.
Fußnote: 3
BM: Bundesverband Mediation.
Fußnote: 4
BAFM: Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation.
Fußnote: 5
BMWA: Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt.
Fußnote: 6
DGM: Deutsche Gesellschaft für Mediation.
Fußnote: 7
IM: Verband für Integrierte Mediation.
Fußnote: 8
Bora §7a: Berufsordnung für Rechtsanwälte, Paragraph 7a.