
Seine Hügel sieht man häufig, den Maulwurf selbst so gut wie nie. © Adobe Stock
Wenn Erdhaufen den Rasen übersäen, treibt das Hobbygärtner zur Verzweiflung. Aber: Die nützlichen Tiere zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten, verbietet das Gesetz.
Hohe Bußgelder möglich
Präzedenzfälle gibt es wenige: So wurde zum Beispiel ein Rentner vom Amtsgericht Detmold wegen „Nachstellen eines wild lebenden Tieres der besonders geschützten Art“ zu einem Bußgeld von 1 500 Euro verurteilt. Er wurde dabei beobachtet, wie er ein Werkzeug mit spitzen Metallstiften in einen Maulwurfshügel rammte (Az. 2Cs-22 Js 385/14-952/14). In der zweiten Instanz kippte das Landgericht Detmold das Urteil und senkte das Bußgeld auf 250 Euro (Az. 4 Ns-22 Js 385/14-228/14). Dem Rentner konnte nicht nachgewiesen werden, dass seine Attacke Maulwürfen gelte und nicht etwa Wühlmäusen.
Lärmen gestattet
Erlaubt ist es, das Tier durch strenge Gerüche oder Lärm zu vertreiben – oder besser noch – ihm etwas Positives abzugewinnen. Er ernährt sich vorwiegend von Larven und Insekten, die sonst Gartenpflanzen befallen könnten.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Hinweis, aber warum testen Sie nicht mal die Mausvertreiber auf Wirksamkeit?
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Klaas
Ein Test sowohl von Maulwurfscheuchen als auch von sonstigen Vergrämungsmitteln wäre für viele Hobbygärtner sehr hilfreich.
@OlaMa: Ihr Testwunsch wurde registriert.
Den Rasen frei zu halten ist fast unmöglich und was wirklich hilft kann man im Internet nur erahnen.
Ein test für nützliche Vertreibung wäre super.
@M.H.2: Vielen Dank für die Testanregung bezüglich Produkte, um Maulwürfe und Wühlmäuse aus dem Garten zu vertreiben. Wir haben Ihren Wunsch an das zuständige Untersuchungsteam zur Diskussion gerne weitergeleitet.