In der Ausgabe 3/2005 von Finanztest berichten Sie unter der Überschrift „Für den Job zu krank“ über Probleme im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Rahmen dieses Berichts heißt es auf Seite 71 in einem Kasten neben dem Foto eines unserer Versicherungsnehmer: „... hat vor zwei Jahren nach einem Bandscheibenvorfall eine Berufsunfähigkeitsrente bei der LV 1871 beantragt. Sie zahlte nach einem Jahr und acht Monaten.“
Auf Seite 73 zitieren Sie unseren Versicherungsnehmer wie folgt:
„Nach meiner Meldung kam ein Vertreter und begutachtete meinen Arbeitsplatz. Zu Papier brachte er seinen Eindruck fünf Monate später. Der ärztliche Gutachter schrieb seinen Bericht nach sieben Monaten ... Die LV 1871 hat vielleicht darauf gesetzt, dass ich aufgebe ...“
Hierzu stellen wir fest: Der durch die von Finanztest zitierten Äußerungen unseres Versicherungsnehmers erweckte Eindruck, wir hätten die Regulierung verzögert, entspricht nicht den Tatsachen.
1. Unser Mitarbeiter hat noch an dem Tag, an dem er den Arbeitsplatz unseres Versicherungsnehmers besucht hat, seinen Eindruck in einem Protokoll zu Papier gebracht und vier Arbeitstage später den ersten Gutachter angeschrieben.
2. Drei Monate benötigte unser Versicherungsnehmer, um uns die für die Schadensbearbeitung benötigten Formulare ausgefüllt zurückzuschicken, die wir ihm acht Tage nach Eingang seiner Meldung übersandt hatten.
3. Der erste Gutachter hat uns nach einem weiteren Monat mitgeteilt, dass er den Gutachtenauftrag ablehne.
4. Der danach von uns beauftragte Gutachter hat sein Gutachten erst 9 1/2 Monate nach Auftragserteilung abgeliefert, obwohl wir ihn innerhalb dieses Zeitraums siebenmal an die Erledigung seines Auftrags erinnert haben.
München, den (...) März 2005
Lebensversicherung von 1871 a. G.
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Ich habe vor knapp zehn Jahren eine golden BU bei der LV 1871 abgeschlossen. Leider erlitt ich vor zwei Jahren ein sehr stark ausgeprägtes Burn Out während meiner Tätigkeit als Geschäftsführer. Hinzu kamen noch zwei Bandscheibenvorfälle, die mich körperlich extrem beeinträchtigen. Beide Krankheitsbilder zusammen führen zur Berufsunfähigkeit. Alle behandelnden Ärzte, wie Orthopäden, Psychiater, Neurologen usw. kommen unabhängig zu dem Ergebnis, dass ich berufsunfähig bin und meinen Beruf nicht wieder ausüben kann. Auch die Rentenversicherungsanstalt hat sofort reagiert und zahlt mittlerweile eine volle Erwerbsminderungsrente. Nur die LV 1871 akzeptiert weder die vorliegenden Gutachten, Befunde, MRT-Aufnahmen oder Arztberichte und will nicht zahlen. Der Weg vor das Gericht ist somit umgänglich. Das Rating der LV 1871 liegt nur noch bei knapp 50 %, d.h. nur über den Gerichtsweg wird die LV 1871 dazu gezwungen, ihre Verträge einzuhalten und zu erfüllen. Note Mangelhaft!