Lebens- und Renten­versicherung im Check Welche Versicherer am besten wirt­schaften

Datum:
  • Text: Theodor Pischke
  • Wissenschaftliche Leitung: Stephan Kühnlenz
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Lebens- und Renten­versicherung im Check - Welche Versicherer am besten wirt­schaften

Stabil? Viele Lebens­versicherer müssen sich ganz schön stre­cken, um mit ihren Kapital­erträgen die Zinsen zu erwirt­schaften, die sie ihren Kunden garan­tiert haben. © Getty Images / Westend61 / Katharina und Ekaterina

Um die versprochene Garan­tieleistung zu erwirt­schaften, müssen Lebens­versicherer auf Reserven zurück­greifen. Das zeigt unser Ertrags-Check bei 68 Versicherern.

Lebens- und Renten­versicherung im Check Welche Versicherer am besten wirt­schaften freischalten

Wer eine Lebens- oder Renten­versicherung hat, weiß bei Vertrags­beginn, wie hoch die garan­tierte Rente sein wird. Es gibt jedoch eine große Unbe­kannte: die Über­schuss­beteiligung. Erwirt­schaftet der Versicherer eine solche Über­schuss­beteiligung, kann die Höhe der Rente noch steigen – sowohl in der Anspar- als auch in der Renten­phase.

Für die Über­schuss­beteiligung entscheiden sind der Anlage­erfolg am Kapitalmarkt und ein gutes Risiko- und Kostenmanagement des Versicherers. Kundinnen und Kunden mit einer privaten Renten­versicherung, einer Riester-Renten­versicherung oder einer Kapital­lebens­versicherung wollen daher wissen, wie erfolg­reich ihr Versicherer wirt­schaftet. Die Stiftung Warentest ist dieser Frage nachgegangen.

Lebens­versicherer im Ertrags-Check – warum sich unser Vergleich für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Die Stiftung Warentest hat die Geschäfts­zahlen von 68 Lebens­versicherern im Zeitraum von 2019 bis 2023 unter die Lupe genommen. Unsere Auswertung zeigt, wie viel von ihren gesamten Über­schüssen die Unternehmen an ihre Kunden ausgeschüttet haben, welche Lebens­versicherer ihre Garan­tieverpflichtungen nicht mit ihren Kapital­erträgen erwirt­schaften konnten – und wie gut die Versicherer mit dem Kunden­guthaben gewirt­schaftet haben. Zu den untersuchten Versicherungs­unternehmen gehören etwa Allianz, Debeka und Zurich, aber auch „Run-off“-Gesell­schaften ohne Neugeschäft wie Athora und Proxalto.

Tipps und Hintergrund

Wir erklären, aus welchen Ertrags­quellen die Versicherer schöpfen, wenn Sie eine Lebens­versicherung, eine private Renten­versicherung oder eine Riester-Rente abge­schlossen haben. Wir sagen, mit welchen finanziellen Leistungen Sie sicher planen können – und welche vom Kapital-, Risiko- und Kostenmanagement des Versicherers abhängig sind.

Heft­artikel als PDF

Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbe­richt aus Finanztest 12/2024.

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Über­schuss­beteiligung? Ungewiss

Ob der Versicherer eine Über­schuss­beteiligung auszahlen kann, ist bei Vertrags­beginn ungewiss. Seinen Garan­tieverpflichtungen muss der Versicherer aber in jedem Fall nach­kommen.

Die spätere Rente kann sich durch in der Anspar­phase erwirt­schaftete Über­schüsse erhöhen. Doch auch in der Renten­phase haben Kunden weiterhin Anspruch auf eine Beteiligung an den Über­schüssen – wenn es welche gibt. Ansonsten bleibt die Rente gleich. Je nach Auszahl­variante kann sie sogar sinken.

Bei 12 Lebens­versicherern reichte die Finanz­kraft nicht, um in mindestens drei der vergangenen fünf Jahre die Garan­tieverpflichtungen zu erwirt­schaften. Um die Garan­tien zu erfüllen, mussten die Versicherer Geld aus Reserven oder aus Risiko­über­schüssen und übrigen Über­schüssen zuschießen. Das schmälert die Über­schuss­beteiligung der Kunden.

Einige Versicherer brauchen Reserven für Garan­tien

In Zeiten nied­riger Zinsen mussten die Versicherer Reserven in Milliardenhöhe anlegen, um mit diesem Puffer Garan­tien für die Kunden zu gewähr­leisten. Inzwischen lösen die Versicherer diese Reserven nach und nach auf. Dieses Geld soll den Kunden zugute­kommen. Doch die Unter­suchung der Stiftung Warentest zeigt: Einige Versicherer brauchen diese Reserve noch, um ihre Garan­tieverpflichtungen zu erfüllen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2020 um 10:04 Uhr
    Tests von britischen Lebensversicherungen

    @winzof: Leider können wir Ihnen nicht mit detaillierten Infos dazu dienen. Vielleicht gibt es bei der britischen Schwester-Organisation which weitere Infos dazu: www.which.co.uk/about-which/contact-us
    Eine andere Frage ist, ob Sie es sich leisten können, auf den Berufsunfähigkeitsschutz zu verzichten. Prüfen Sie, ob es für Sie einen (bezahlbaren), Berufsunfähigkeitsschutz gibt, der nicht in Verbindung mit einer Altersvorsorge erworben werden muss: www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-im-Test-4881349-0
    Zwischenzeitlich eingetretene Vorerkrankungen können dem Abschluss eines neuen Vertrages entgegenstehen. Unter Umständen macht es dann Sinn, auch an einen Kombi-Vertrag aus KLV + Berufsunfähigkeitsschutz festzuhalten, um den Berufsunfähigkeitsschutz nicht zu verlieren. (maa)

  • winzof am 03.05.2020 um 18:59 Uhr
    Tests von britischen Lebensversicherungen

    Ich habe vor vielen Jahren eine KLV (mit BUZ) bei der Standard Life abgeschlossen. Diese wie auch andere britische Lebensversicherer werden von Ihnen und auch anderen deutschen Organisationen so gut wie nie getestet - offenbar weil ihr Marktanteil in Deutschland zu gering ist. Wo kann ich (gerne auch englischsprachige) Tests finden?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.04.2020 um 10:11 Uhr
    Debeka Pensionskasse fehlende Informationen

    @ltdeta: Ob es für Sie sinnvoll ist, Ihren Vertrag jetzt noch still zu legen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, können wir von hier aus nicht beurteilen, denn wir kennen ja die Bedingungen nicht. Bedenken Sie aber bitte, dass neue Verträge zumindest nicht besser verzinst sein werden als der Bestehende. Zudem werden Gebühren für einen neuen Vertrag fällig. Wegen des für Ihre derzeitigen Einzahlungen geltenden Rechnungszinses schauen Sie bitte in die Vertragsbedingungen und fragen Sie direkt bei der Debeka nach, es kommt auf Ihren Vertrag an. Prüfen Sie Ihren Vertrag, möglicherweise können Sie ja wie im Artikel beschrieben, auf dem ursprünglich vereinbarten Rechnungszins bestehen. Lassen Sie sich bei der Prüfung der Bedingungen ggf. von der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes helfen. www.verbraucherzentrale.de (PH)

  • Ltdeta am 22.04.2020 um 07:23 Uhr
    Debeka Pensionskasse fehlende Informationen

    Hallo,
    1. Ich habe seit 2004 eine Rentenversicherung (Tarif PA1 M(5)/A Dynamik) bei der DEBEKA
    Im Bericht zur Überschussbeteiligung wurde 2017 letztmalig der garantierte Rechnungszins von 3,25% erwähnt. Seit dem fehlt diese Angabe. Habe ich hier einen Anspruch auf die Information?
    2. Für die Jährl. Beitragserhöhung finde ich (auch in den Vertragsbedingungen) keine Information ob der Garantiezins bei Vertragsabschluss oder der aktuelle gilt. Wie komme ich an diese Information?
    3. Kann ich die Pensionskasse wechseln oder ist das nicht empfehlenswert bei einem Altvertrag von 2004?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.04.2020 um 11:14 Uhr
    Bestehende Riesterrente - Garantiezins 0,9%

    @BernieKHB: Prüfen Sie, ob bei der letzten Beitragserhöhung in Ihrem Vertrag nur ein garantierter Zinssatz von 0,9 % angesetzt wurde. Ist das der Fall, können die Debeka-Kunden die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Zinssatzes auf ihre Beitragserhöhung verlangen. Man kann das zuerst auf dem außergerichtlichen Weg versuchen (Widerspruch gegen die Verringerung der Verzinsung gegenüber dem Versicherer, Beschwerde gegen die Nichtberücksichtigung des Widerspruches, Anrufung des Ombudsverfahren). Wie der Fall des im Artikel erwähnten Lesers zeigt, kann es passieren, dass Sie einen Rechtsanwalt brauchen, weil die Debeka erst nach Beschreiten des Gerichtsweges einlenkt. Überprüfen Sie bei der Gelegenheit den Eigenbetrag im Riester-Vertrag. Ist er optimal auf die Förderung ausgerichtet? Zuwenig führt zur Kürzung der Zulagen. Zu viel führt dazu, dass ein Teil der Einzahlung ungefördert bleibt. (maa)