Laser Risiko durch Laserscanner?

Können Laserscanner, mit denen an der Kaufhauskasse die Preisschilder gelesen werden, den Augen schaden?

Lasergeräte, die für die Allgemeinheit frei zugänglich sind, dürfen laut Europäischer Norm nur Strahlenquellen der Laser-klasse 1 besitzen. Wegen ihrer geringen Leistung von weniger als einem Milliwatt bedeuten solche Klasse-1-Laser keine Gefahr für die Augen. Das gilt für Scanner an der Kaufhauskasse wie für Laser in CD-Spielern und Laser-Pointer. Jedes dieser Geräte muss nach europäischen Richtlinien geprüft werden und ein Prüfsiegel tragen, das Leistung, Wellenlänge und Laserklasse angibt. Die Gefahr einzelner Laser-Pointer bestand darin, dass einige asiatische Anbieter in bereits geprüfte Geräte ­ nach europäischen Richtlinien ­ nachträglich stärkere Laser einbauten, um die Leuchtkraft zu erhöhen, und sie als Klasse-1-Geräte deklarierten.

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  • MP811 am 14.01.2022 um 10:21 Uhr
    ISO60825-1

    Moin,
    bitte noch mal die angegebene ISO zu Rate ziehen.
    Laserpointer mit einer sichtbaren Leistung unter einem mW gehören zur Laserklasse 2.

  • MP811 am 14.01.2022 um 10:20 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.