Einen Vorteil von Einzugsermächtigungen gegenüber Überweisungen und Daueraufträgen hat nun das Oberlandesgericht Dresden (Az: 17 U 3963/98) klargestellt: Der Kunde kann jede einzelne Abbuchung widerrufen, egal ob sie rechtmäßig war oder nicht. Die Bank muss dann kostenlos rückbuchen. Bei Überweisungen hingegen ist das meist schon nach zwei bis drei Tagen nicht mehr möglich, sobald das Geld dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde.
Bei Einzugsermächtigungen sollte der Kunde aber auch unverzüglich widersprechen, in der Regel spätestens nach etwa zwei bis drei Wochen, bei Urlaub auch länger. Wichtig: Verlangt eine Firma für einen Neuvertrag Lastschrifteinzug, ist das rechtens, wenn es um regelmäßige Zahlungen in etwa derselben Höhe geht, zum Beispiel Kreditraten, Abos, Telefon und auch bei unbefristeten Altverträgen wie Miete, Strom, Gas. Bei allen anderen Altverträgen hingegen ist für die Umstellung das Okay des Kunden erforderlich.
Tipp: Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig. Denn wenn eine Firma eine Lastschrift einzieht, prüft die Bank nicht, ob ihr tatsächlich eine Einzugsermächtigung vorliegt.
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