Chevrolet Orlando

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Testkommentar

Beifahrersitz: Der Trans­port von Kindern mit Uni­versal-Kinder­sitzen der Gruppe II und III ist auf dem Beifahrersitz nicht zulässig. Die Deak­tivierung des Beifahrerairbags erfolgt mittels Fahr­zeug­schlüssels.

Zweite Reihe: Einge­schr­änkte Bein­freiheit in der zweiten Reihe. Die Top-Tether-Ver­ankerungen befinden sich an den Rück­sitzlehnen unten und sind erreich­bar, wenn die Kofferraum­abdeckung ent­fernt wird. Die Isofix-Befestigungen sind gut zugänglich. Die Gurtlängen auf den äußeren Sitzplätzen der zweiten Reihe sind etwas kurz. Die zweite Reihe bietet genügend Platz für drei Sitzerhöher ohne Rückenlehne.

Besonderheit: Das Fahr­zeug ist serien­mäßig mit zwei zusätzlichen Sitz­plätzen in der dritten Reihe aus­gestattet. Auf diesen Plätzen sind Kinder­sitze der Gruppe 0+ nicht zulässi­g.

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Testergebnisse für Chevrolet Orlando

Chevrolet: Orlando Testurteil
Beifahrersitz
ausreichend Fußnote: 1
Zweite Reihe Außensitze
befriedigend
Sitz­breite
Gut
Bein­freiheit
Ausreichend
Isofix Fußnote: 2
Gut
Top Tether (oberer Haltegurt)
Ausreichend
Gurtlänge
Befriedigend
Zweite Reihe Mittel­sitz
ausreichend
Dritte Reihe
befriedigend Fußnote: 3

Produktmerkmale für Chevrolet Orlando

Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Autokindersitzeinbau
Produktgruppe Vans
Eigenschaften
Anzahl der Sitze serien­mäßig 7
Zusätzliche Sitze gegen Auf­preis 0
Anzahl der für Kinder­sitze tauglichen Plätze 6
Anzahl der für Kinder­sitze nicht zugelassenen Plätze 1

Legende

sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein
Fußnote: 1
Uni­ver­sal­kinder­sitze der Gruppen II und III auf dem Beifahrersitz nicht zugelassen.
Fußnote: 2
Isofix-Verankerungen im Fond sind seit Ende 2014 für alle Neuwagen Pflicht.
Fußnote: 3
Kinder­sitze der Gruppe 0+ sind auf der 3. Sitzreihe nicht zulässig.