Bis zum Ende der Ausbildungszeit muss es Kindergeld geben – selbst wenn die Abschlussprüfung früher bestanden wurde. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) aktuell entschieden. Bedingung: Das Kind bereitet sich „ernsthaft“ und „nachhaltig“ auf sein Berufsziel vor (Az. III R 19/16).
Der Fall
Die Familienkasse wollte einem Vater das Kindergeld nur bis Juli 2015 zahlen, weil seine Tochter in diesem Monat die Abschlussprüfung zur Heilerziehungspflegerin bestanden hat. Dagegen klagte er und gewann. Weil die Ausbildung erst im August endete und die Tochter erst ab September berechtigt war, sich Heilerziehungspflegerin zu nennen, muss nun die Familienkasse auch für August Kindergeld zahlen.
So viel Geld gibts für Kinder in Ausbildung
Eltern erhalten für ihre Kinder in Ausbildung monatlich 194 Euro Kindergeld, für das 3. Kind 200 Euro und ab dem 4. Kinder 225 Euro. Sind die Bedingungen dafür erfüllt, gibt es die Kinderfreibeträge, wenn diese günstiger sind als das Kindergeld, und bis zu 924 Euro Ausbildungsfreibetrag im Jahr, wenn das Kind auswärts untergebracht ist.
Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld
Als Ausbildung zählt auch ein Sprachkurs von mindestens 10 Stunden in der Woche während eines Au-pair-Jobs oder wenn das Kind im Ausland aufs College geht. Auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten etwa zwischen Schule und Studium gibt es für maximal vier Monate Kindergeld. Das Einkommen des Kindes spielt keine Rolle mehr. Nur die Arbeitszeit darf nach Abschluss des Ausbildungsziels bei einer Zweitausbildung im Schnitt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche betragen. Ein Minijob zählt hier nicht.
Tipp: Beantragen Sie in jedem Fall das Kindergeld, denn das Geld gibt es nur maximal 6 Monate rückwirkend.
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Für den Bezieher von Kindergeld stimmt ihre Aussage natürlich. Nur fragte ich mich schon immer, wer auf die Idee kam, über 18jährige als "Kinder" zu bezeichnen.
Ärgerlich ist, dass es Kindergeld und Kinderfreibetrag -auch bei fortdauernder Ausbildung- nur bis zur "Kappungsgrenze" der Vollendung des 25ten Lebensjahres gibt.