Explodiert eine Bestrahlungslampe gegen Ende ihrer Lebensdauer und verletzt dadurch den Benutzer, muss der Lampenhersteller Schadenersatz zahlen, wenn er das Gerät ohne entsprechenden Warnhinweis oder ohne Schutzvorrichtung vertreibt. Das hat das Österreichische Landgericht in Neustadt festgestellt. Nach Ansicht der Richter wisse der durchschnittliche Anwender nicht, dass Bestrahlungslampen explodieren können (Landgericht Wr. Neustadt, Az. 17 R 228/99).
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- Fehler passieren – auch Ärzten. Patienten steht dann Entschädigung zu. Behandlung ohne gründliche Aufklärung ist ebenfalls rechtswidrig. Merkblätter reichen nicht aus.
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- Viele Menschen rüsten ihr Heim auf – mit Tür- und Fenstersicherungen, Alarmanlagen, Überwachungskameras. Die Tipps der Stiftung Warentest zum Einbruchschutz.
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- Kommt jemand wegen Produktfehlern zu Schaden, haftet der Hersteller – unabhängig vom Verschulden. Nun urteilt der EuGH, dass auch der Vertrieb einer Marke vor Ort haftet.
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