
Immobilie abzugeben. Ein Haus lässt sich auch stückchenweise verschenken. © Lucia Götz / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur
Hohe Immobilienpreise bereiten Sorge, dass Erbschaftssteuer anfallen könnte. Wir verraten, ob das berechtigt ist und wie eine Schenkung beim Steuersparen hilft.
Sie sind Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien und wollen sie möglichst gerecht und steuerfrei vererben? Dann ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit einigen Fragen zu beschäftigen. Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest erklären, wann Sie Ihr Haus getrost vererben können und wann eine vorzeitige Schenkung sinnvoll ist – und dabei helfen kann, Steuern zu sparen. Ob überhaupt Erbschaftssteuer zu zahlen ist, lässt sich schnell ausrechnen – mithilfe unseres Erbschaftssteuer-Rechners (nach Freischaltung verfügbar).
Wir sagen Ihnen, was passiert, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer kein Testament macht, erklären, wie Sie Ihren Ex-Partner vom Erbe ausschließen und warum Paare ohne Trauschein einander absichern sollten. Außerdem beantworten wir häufige Fragen zum Thema „Verschenken oder Vererben?“. Tipp: Falls Sie ein Haus geerbt haben, lesen Sie alles Wissenswerte im Ratgeber Haus geerbt – was tun?
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- Dank hoher Freibeträge bleiben Erbschaften im Familienkreis oft steuerfrei. Wir erklären, wie Sie auch große Vermögen steuerfrei übertragen – mit Erbschaftsteuerrechner.
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- Per Vermächtnis können Sie anderen Teile Ihres Vermögens zusprechen. Wir sagen, wozu das gut ist, wie Sie ein Vermächtnis anordnen und was für die Erbschaftsteuer gilt.
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- Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen verteilen. Die Checkliste der Stiftung Warentest hilft beim Verfassen.
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Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Kbernhard: Wir haben zur unbeschränkten Steuerpflicht von Inländern im Ratgeber Vererben und Erben (am Rande ab Seite 316) berichtet.
www.test.de/erben
Vererbt jemand mit Wohnsitz in Deutschland eine in Deutschland gelegenen Immobilie an eine Person mit Wohnsitz in den USA, dann greift die unbeschränkte Steuerpflicht nach deutschem Recht.
Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, in denen geregelt wird, dass eine in Deutschland gezahlte Erbschaftssteuer auf in den USA fälligen Nachlasssteuern anzurechnen ist (sowie die Frage in welchen Grenzen Freibeträge anerkannt werden).
www.germany.info/us-de/service/steuern/doppelbesteuerung/1217024
Zu den Details des grenzüberschreitenden Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht für in Deutschland belegene Immobilien an US-Bürger haben wir nicht berichtet. Hierzu müssten Sie die Informationen einer auf das internationale Steuerrecht spezialisierten Steuerberatungskanzlei oder andere Veröffentlichungen zurückgreifen.
Wir haben 2 Söhne. Der eine lebt in Deutschland und der zweite in den Vereinigten Staaten und hat die amerikanische Staatsbürgerschaft. Wir haben unser Einfamilienhaus an beide zu gleichen Teilen im Testament vermacht. Wie ist das mit der Erbschaftssteuer?
@AHA2013: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Klärung von Erbrechtsfragen, bzw. zur Gestaltung des Testaments, um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen.
Allgemein können wir sagen, dass ein Erblasser mit der testamentarischen Verfügung zur Vor- und Nacherbschaft dafür sorgen kann, dass eine Immobilie für den Fall des Vorversterbens der Vorerbin an die Person seiner Wahl als Nacherbe geht.
Geschwister untereinander sind nicht pflichtteilsberechtigt, so dass diese über ein Testament enterbt werden können.
Im Ratgeber Vererben und Erben finden Sie auf der Seite 119 ff eine ausführliche Darstellung zu den Vor- und Nacherben, sowie was bei der Bestimmung der Vorerben zu beachten ist:
www.test.de/shop/steuern-recht/vererben-und-erben-sp0358
Hallo,
gerne würde ich wissen ob meine Tochter ihr elterliches Haus, im Besitz von meinem Mann, (nicht ihrem Vater) erben wird, bei folgender Konstellation:
Mein Mann hat noch einen Halbbruder, allerdings ohne jeglichen Kontakt, der das Haus nicht erben sollte.
Ich bin derzeit als Alleinerbin benannt.
Falls ich vor meinem Mann sterbe, würde der Halbbruder meines Mannes das Haus erben und meine Tochter leer ausgehen.
Könnte im Fall (ich sterbe vor meinem Mann) die Erbschaft an seinen Bruder umgangen werden, wenn ich als Vorerbin und meine Tochter als Nacherbin eingesetzt würde?
Bekommt sie, als Nacherbin dann das Erbe meines Mannes, auch wenn ich schon vor ihm gestorben bin?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
@desperado.25: Vielen Dank führe Anfrage, die wir gern als Anregung aufnehmen. Aktuell können wir Ihnen mit der gewünschten Übersicht zu den Vor- und Nachteilen nicht dienen.