Immobilien vererben und verschenken Mit Schenken Steuern sparen

Immobilien vererben und verschenken - Mit Schenken Steuern sparen

Immobilie abzu­geben. Ein Haus lässt sich auch stück­chen­weise verschenken. © Lucia Götz / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur

Hohe Immobilien­preise bereiten Sorge, dass Erbschafts­steuer anfallen könnte. Wir verraten, ob das berechtigt ist und wie eine Schenkung beim Steu­ersparen hilft.

Sie sind Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien und wollen sie möglichst gerecht und steuerfrei vererben? Dann ist es sinn­voll, sich früh­zeitig mit einigen Fragen zu beschäftigen. Die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest erklären, wann Sie Ihr Haus getrost vererben können und wann eine vorzeitige Schenkung sinn­voll ist – und dabei helfen kann, Steuern zu sparen. Ob über­haupt Erbschafts­steuer zu zahlen ist, lässt sich schnell ausrechnen – mithilfe unseres Erbschaftssteuer-Rechners (nach Frei­schaltung verfügbar).

Wir sagen Ihnen, was passiert, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer kein Testament macht, erklären, wie Sie Ihren Ex-Partner vom Erbe ausschließen und warum Paare ohne Trau­schein einander absichern sollten. Außerdem beant­worten wir häufige Fragen zum Thema „Verschenken oder Vererben?“. Tipp: Falls Sie ein Haus geerbt haben, lesen Sie alles Wissens­werte im Ratgeber Haus geerbt – was tun?

Angebot auswählen und weiterlesen

Mehr zum Thema

40 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.11.2024 um 08:57 Uhr
    Vererben an Sohn in USA

    @Kbernhard: Wir haben zur unbeschränkten Steuerpflicht von Inländern im Ratgeber Vererben und Erben (am Rande ab Seite 316) berichtet.
    www.test.de/erben

    Vererbt jemand mit Wohnsitz in Deutschland eine in Deutschland gelegenen Immobilie an eine Person mit Wohnsitz in den USA, dann greift die unbeschränkte Steuerpflicht nach deutschem Recht.

    Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, in denen geregelt wird, dass eine in Deutschland gezahlte Erbschaftssteuer auf in den USA fälligen Nachlasssteuern anzurechnen ist (sowie die Frage in welchen Grenzen Freibeträge anerkannt werden).
    www.germany.info/us-de/service/steuern/doppelbesteuerung/1217024

    Zu den Details des grenzüberschreitenden Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht für in Deutschland belegene Immobilien an US-Bürger haben wir nicht berichtet. Hierzu müssten Sie die Informationen einer auf das internationale Steuerrecht spezialisierten Steuerberatungskanzlei oder andere Veröffentlichungen zurückgreifen.

  • Kbernhard am 31.10.2024 um 16:47 Uhr
    vererben an Sohn in USA

    Wir haben 2 Söhne. Der eine lebt in Deutschland und der zweite in den Vereinigten Staaten und hat die amerikanische Staatsbürgerschaft. Wir haben unser Einfamilienhaus an beide zu gleichen Teilen im Testament vermacht. Wie ist das mit der Erbschaftssteuer?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.02.2023 um 10:10 Uhr
    Vor- und Nacherbschaft, bei unehelichem Kind

    @AHA2013: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Klärung von Erbrechtsfragen, bzw. zur Gestaltung des Testaments, um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen.
    Allgemein können wir sagen, dass ein Erblasser mit der testamentarischen Verfügung zur Vor- und Nacherbschaft dafür sorgen kann, dass eine Immobilie für den Fall des Vorversterbens der Vorerbin an die Person seiner Wahl als Nacherbe geht.
    Geschwister untereinander sind nicht pflichtteilsberechtigt, so dass diese über ein Testament enterbt werden können.
    Im Ratgeber Vererben und Erben finden Sie auf der Seite 119 ff eine ausführliche Darstellung zu den Vor- und Nacherben, sowie was bei der Bestimmung der Vorerben zu beachten ist:
    www.test.de/shop/steuern-recht/vererben-und-erben-sp0358

  • AHA2013 am 01.02.2023 um 16:51 Uhr
    Vor- und Nacherbschaft, bei unehelichem Kind

    Hallo,
    gerne würde ich wissen ob meine Tochter ihr elterliches Haus, im Besitz von meinem Mann, (nicht ihrem Vater) erben wird, bei folgender Konstellation:
    Mein Mann hat noch einen Halbbruder, allerdings ohne jeglichen Kontakt, der das Haus nicht erben sollte.
    Ich bin derzeit als Alleinerbin benannt.
    Falls ich vor meinem Mann sterbe, würde der Halbbruder meines Mannes das Haus erben und meine Tochter leer ausgehen.
    Könnte im Fall (ich sterbe vor meinem Mann) die Erbschaft an seinen Bruder umgangen werden, wenn ich als Vorerbin und meine Tochter als Nacherbin eingesetzt würde?
    Bekommt sie, als Nacherbin dann das Erbe meines Mannes, auch wenn ich schon vor ihm gestorben bin?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 29.11.2022 um 18:09 Uhr
    GbR Gründung bei Schenkung

    @desperado.25: Vielen Dank führe Anfrage, die wir gern als Anregung aufnehmen. Aktuell können wir Ihnen mit der gewünschten Übersicht zu den Vor- und Nachteilen nicht dienen.