Hausrat­versicherung im Vergleich

Check­liste: So viel ist Ihr Hausrat wert

Datum:
  • Text: Philip Chor­zelewski
  • Testleitung: Maria Hartwig
Hausrat­versicherung im Vergleich - So versichern Sie Ihren Hausrat gut und günstig

Einbruch. Bei gestohlenen Antiquitäten ersetzen Versicherer den aktuellen Wiederbeschaffungs­wert. © Getty Images / Catherine Falls Commercial

Die meisten Leute unterschätzen den Wert ihres Hausrats. Unsere Check­liste als PDF oder Excel hilft Ihnen, den Wert zu ermitteln und die Versicherungs­summe fest­zulegen.

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Neuwert entscheidend

Für die Versicherungs­summe zählt der Neuwert der Sachen. In der Praxis ist das häufig der Betrag, den diese beim Kauf gekostet haben. Entscheidend ist also nicht der aktuelle Zeit­wert, der je nach Alter der Sachen meist weit darunter liegt. Im Schadens­fall ersetzt die Hausrat­versicherung den jeweils aktuellen Wiederbeschaffungs­wert. Der ist in der Regel gleich­zusetzen mit dem Neupreis. Wer beispiels­weise Möbel gebraucht gekauft hat, muss sie mit ihrem Wiederbeschaffungs­wert ansetzen. Da Möbel in der gleichen Qualität oft auf dem Gebraucht­markt kein zweites Mal zu bekommen sind, ist das der Neuwert.

Wert­ermitt­lung Hausrat: Check­listen zum Download

Um den Gesamt­wert des Hausrats zu ermitteln, müssen Versicherte durch die Wohnung gehen und jeden Gegen­stand notieren. Dafür bietet die Stiftung Warentest eine detaillierte Check­liste. Sie können die Check­liste Wert­ermitt­lung Hausrat entweder als PDF oder als Excel herunter­laden:

Das gilt auch für geschenkte oder geerbte Gegen­stände

Auch für geliehene, geschenkte oder geerbte Sachen muss der Neuwert angesetzt werden. Gibt es die Sachen nicht mehr neu zu kaufen, beispiels­weise Antiquitäten, ersetzen Versicherer den aktuellen Wiederbeschaffungs­wert. Außen vor bleibt, dass gerade Erbstücke über ihren Sach­wert hinaus einen persönlichen Lieb­haber­wert haben. Der Lieb­haber­wert wird nicht berück­sichtigt.

Tech­nischer Fort­schritt wird berück­sichtigt

Tech­nische Geräte müssen ebenfalls zum Neupreis bewertet werden. Im Schadens­fall allerdings kann es sein, dass der Versicherer etwas weniger ersetzt als den damaligen Neupreis. Das liegt am tech­nischen Fort­schritt. Ein Computer beispiels­weise, der vor fünf Jahren noch 950 Euro kostete, ist heute in gleicher Art und Güte womöglich schon für die Hälfte zu haben. Daher würde dann auch nur die Hälfte ersetzt. In die Wert­ermitt­lung muss aber dennoch der damalige Kauf­preis.

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155 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.09.2025 um 16:24 Uhr
    Schadensregulierung

    @Chrispet0815: Warum es wichtiger ist, einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu wählen, haben wir in dem Kommentar zuvor bereits genannt. Informationen über das Verhalten der Versicherer im Schadensfall wären für die Auswahl eines Vertrages sehr hilfreich. Und ob ein Finanzprodukt oder eine Finanzdienstleistung richtig gut ist, erweist sich oft erst dann, wenn etwas nicht nach Plan läuft. Das gilt für jede Versicherung. Das Problem ist, dass es dafür keine belastbaren Informationen gibt. Diese müssten nämlich, damit wir sie in Tests verwenden können, von den Anbietern selbst oder (besser noch) aus anderer neutraler bzw. nachprüfbarer Quelle systematisch erhoben und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Solche Quellen gibt es nicht. Wir konzentrieren uns daher auf objektive Kriterien wie die Versicherungsbedingungen, Deckungssummen und Zusatzleistungen, die für die Auswahl einer Versicherung entscheidend sind. Kriterien, die in den Bedingungen genannt werden, können Sie im Schadensfall einklagen.

  • Chrispet0815 am 24.09.2025 um 12:19 Uhr
    Den Kauf hätte ich mir sparen können

    Von den Artikeln der Stiftung Warentest war ich bisher mehr gewohnt. Den Kauf dieses Tests hätte ich mir sparen können.
    Keinerlei Bewertung ob ein Versicherungsunternehmen vertrauenswürdig ist oder einen guten Service im Schadensfall bietet.
    Dann werde ich wohl doch weiterhin über die bekannten Vergleichsportale gehen und dann anschließend nach Bewertungen im Internet suchen.
    Sehr schade...

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.09.2025 um 10:13 Uhr
    Vergleich/Noten

    @alexander1705: Bei Hausratversicherungen sind Schulnoten wie „sehr gut“ oder „mangelhaft“ wenig aussagekräftig, da die Anforderungen sehr unterschiedlich sind. Alle getesteten Tarife bieten den gleichen Grundschutz. Zusatzbausteine – etwa für Fahrräder, Glasbruch oder Elementarschäden – können individuell gewählt werden. Die Stiftung Warentest ermöglicht eine Analyse, bei der Sie genau diese persönlichen Leistungen angeben. Anschließend werden nur passende Tarife angezeigt, aus denen Sie nach Preis auswählen können. So erhalten Sie einen optimalen und bedarfsgerechten Schutz ohne Testnoten. Im Gegensatz zu anderen Tarifvergleichen, sind die Untersuchungen der Stiftung Warentest vollständig unabhängig. Provisionszahlungen, die die Neutralität beeinflussen könnten, gibt es bei uns nicht. Unsere Tarife werden nach objektiven, wissenschaftlich fundierten Kriterien bewertet. Wir prüfen Leistungsumfang, Bedingungsqualität und Kundenservice systematisch.

  • alexander1705 am 20.09.2025 um 19:50 Uhr
    Wo ist der Vergleich mit Noten?

    Ich verstehe den Vergleich nicht. So eine Ansicht bekomme ich bei Check24.de schneller und besser dargestellt?
    Ich möchte wissen, wie gut z.B. HUK im Vergleich zur HDI abschneidet. Dazu orientiere ich mich in erster Linie an der Gesamtnote und dann am Jahresbeitrag.
    Sehr enttäuschend das Ganze.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.09.2025 um 12:40 Uhr
    Bankdaten vor Vorlage der Bedingungen erforderlich

    @michaelferguson: Nein, wir raten nicht dazu, alle Versicherungsbedingungen zu lesen. Für die Vorauswahl eines Tarifes können Sie unter Punkt 6 die individuelle Berechnung zur Tarifsuche nutzen.
    Fügen Sie 2-3 Tarifangebote zur Vergleichsübersicht hinzu. Diese stellt Ihnen dann übersichtlich, in Form einer Tabelle, die wichtigsten Leistungen des Tarifes dar.
    Die Bedingungen können Interessierte auch über die Detailansicht zu einem Tarif einsehen. Dort befindet sich ein Link dazu.