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Die meisten Leute unterschätzen den Wert ihres Hausrats. Unsere Checkliste als PDF oder Excel hilft Ihnen, den Wert zu ermitteln und die Versicherungssumme festzulegen.
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Neuwert entscheidend
Für die Versicherungssumme zählt der Neuwert der Sachen: In der Praxis ist das häufig der Betrag, den sie beim Kauf gekostet haben: Entscheidend ist also nicht der aktuelle Zeitwert, der je nach Alter der Sachen meist weit darunter liegt. Im Schadensfall ersetzt die Hausratversicherung den jeweils aktuellen Wiederbeschaffungswert. Der ist in der Regel gleichzusetzen mit dem Neupreis. Wer beispielsweise Möbel gebraucht gekauft hat, muss sie mit ihrem Wiederbeschaffungswert ansetzen. Da Möbel in der gleichen Qualität oft auf dem Gebrauchtmarkt kein zweites Mal zu bekommen sind, ist das der Neuwert.
Wertermittlung Hausrat: Checklisten zum Download
Um den Gesamtwert des Hausrats zu ermitteln, müssen Versicherte durch die Wohnung gehen und jeden Gegenstand notieren. Dafür bietet die Stiftung Warentest eine detaillierte Checkliste. Sie können die Checkliste Wertermittlung Hausrat entweder als PDF oder als Excel herunterladen:
Das gilt auch für geschenkte oder geerbte Gegenstände
Auch für geschenkte oder geerbte Sachen muss der Neuwert angesetzt werden. Gibt es die Sachen nicht mehr neu zu kaufen, beispielsweise Antiquitäten, ersetzen die Versicherer den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Dass gerade Erbstücke über ihren Sachwert hinaus auch einen persönlichen Liebhaberwert haben, bleibt aber außen vor. Der Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.
Technischer Fortschritt wird berücksichtigt
Technische Geräte müssen ebenfalls zum Neupreis bewertet werden. Im Schadensfall allerdings kann es sein, dass der Versicherer etwas weniger ersetzt als den damaligen Neupreis. Das liegt am technischen Fortschritt. Ein Computer beispielsweise, der vor fünf Jahren noch 950 Euro kostete, ist heute in gleicher Art und Güte womöglich schon für die Hälfte zu haben. Daher würde dann auch nur die Hälfte ersetzt. In die Wertermittlung muss aber dennoch der damalige Kaufpreis.
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@sez3000: Dinge, die aus dem Auto gestohlen wurden, werden zum Teil von der Hausratversicherung ersetzt, wenn Sie einen Außenversicherungsschutz enthält. Weitere Bedingung: das Auto muss zum Zeitpunkt des Einbruchs abgeschlossen sein. Wird eine komplette Dachbox gestohlen, ist das in der Regel ein Fall für die Teilkaskoversicherung, sofern es nicht per Klausel ausgeschlossen ist, ebenso wie die eingeschlagene Scheibe beim Einbruch selbst. Dinge, die aus der Box gestohlen werden, sind wiederum nur dann über die Außenversicherung der Hausratversicherung versichert, wenn die Box festmontiert und abgeschlossen ist. Eine separate Fahrradversicherung zahlt bei Diebstahl vom Auto/aus dem Auto, unter bestimmten Bedingungen: Bei allen Versicherern muss das Rad zumindest mit einem Schloss gesichert sein. Bei manchen Anbietern muss das Rad durch das Schloss mit einem nicht beweglichen Gegenstand verbunden sein. Das heißt also, solange das Rad auf dem Auto oder am Auto mit einem Schloss gesichert ist, sollte die Fahrradversicherung greifen. Selbst wenn das Rad im Auto mit einem Schloss gesichert war, sollten viele Anbieter leisten. Wir haben solche Fallkonstellationen bisher noch nicht berücksichtigt (Diebstahl aus der Dachbox und Fahrraddiebstahl vom Auto). Wir leiten Ihre Mail als Anregung gern an die Untersuchungsabteilung weiter.
Wenn Sie die hier erwähnten Versicherungen bereits besitzen und möchten u.U. Ihren Versicherungsschutz optimieren, machen Sie das am besten direkt mit einem versierten Makler oder einem Versicherungsberater. Es kommt in jedem Fall auf den einzelnen Tarif an, ob eine Leistung gedeckt ist, oder nicht. Solche Bedingungsvergleiche sind für Laien in den meisten Fällen nicht möglich.
Hallo,
ich finde fraglich, wie es mit Dachzelten, Dachboxen oder Fahrrädern, die sich AM Fahrzeug und nicht IM Fahrzeug befinden, aussieht. Die Teilkasko vom Auto versichert diese Dinge tendenziell nicht. Häufig ist die Sprache von Diebstahl AUS dem Auto, also von Dingen, die sich IM Auto befinden. Welche üblichen Versicherungsprodukte (Hausrat oder Teilkasko?) kommen für die benannten Teile AM Auto in Frage?
VG
Was ist von dem Quadratmeterbasierenden Tarif von ConceptIF im Vergleich zu halten? Der Tarif richtet nach den angegeben Quadratmeter und die Versicherungsnumme ist dann sogar unbegrenzt. Dieser Tarif wird im Rahmen des von Ihren angebotenen Tarifvergleichs angeboten. Leider wurde der Anbieter CIF4ALL im letzten Test nicht berücksichtigt. Gibt es hier Punkte die man besonders beachten sollten?
@Beobachter: Die Erbringen einer Schadensaufstellung gehört zu den Obligenheitspflichten im Versicherungsfall. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entschädigung haben, können Sie den Ombudsmann einschalten, das verursacht erstmal keine Kosten. Das Sachverständigenverfahren ist in den AGB geregelt, hier kommen Kosten für den eigenen und zur Hälfte für einen dritten Sachverständigen auf Sie zu.
Auf Grund Ihrer Empfehlung schlossen wir bei der Ammerländer "Comfort" ab.
Die Regulierung nach einem Schadensfall war miserabel.
Trotz Anforderung schickte sie keinen Sachverständigen. Stattdessen mussten wir eine genaue Aufstellung aller beschädigten Sachen anfertigen.
Dann wurde 15 % des Schadens bezahlt.