Sach­schäden versichern

Check­liste: So viel ist Ihr Hausrat wert

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Sach­schäden versichern - Güns­tige Hausrat­versicherungen im Vergleich

© Getty Images / Catherine Falls Commercial

Die meisten Leute unterschätzen den Wert ihres Hausrats. Unsere Check­liste als PDF oder Excel hilft Ihnen, den Wert zu ermitteln und die Versicherungs­summe fest­zulegen.

Sach­schäden versichern Alle Testergebnisse für Hausrat­versicherung

Neuwert entscheidend

Für die Versicherungs­summe zählt der Neuwert der Sachen: In der Praxis ist das häufig der Betrag, den sie beim Kauf gekostet haben: Entscheidend ist also nicht der aktuelle Zeit­wert, der je nach Alter der Sachen meist weit darunter liegt. Im Schadens­fall ersetzt die Hausrat­versicherung den jeweils aktuellen Wiederbeschaffungs­wert. Der ist in der Regel gleich­zusetzen mit dem Neupreis. Wer beispiels­weise Möbel gebraucht gekauft hat, muss sie mit ihrem Wiederbeschaffungs­wert ansetzen. Da Möbel in der gleichen Qualität oft auf dem Gebraucht­markt kein zweites Mal zu bekommen sind, ist das der Neuwert.

Wert­ermitt­lung Hausrat: Check­listen zum Download

Um den Gesamt­wert des Hausrats zu ermitteln, müssen Versicherte durch die Wohnung gehen und jeden Gegen­stand notieren. Dafür bietet die Stiftung Warentest eine detaillierte Check­liste. Sie können die Check­liste Wert­ermitt­lung Hausrat entweder als PDF oder als Excel herunter­laden:

Das gilt auch für geschenkte oder geerbte Gegen­stände

Auch für geschenkte oder geerbte Sachen muss der Neuwert angesetzt werden. Gibt es die Sachen nicht mehr neu zu kaufen, beispiels­weise Antiquitäten, ersetzen die Versicherer den aktuellen Wiederbeschaffungs­wert. Dass gerade Erbstücke über ihren Sach­wert hinaus auch einen persönlichen Lieb­haber­wert haben, bleibt aber außen vor. Der Lieb­haber­wert wird nicht berück­sichtigt.

Tech­nischer Fort­schritt wird berück­sichtigt

Tech­nische Geräte müssen ebenfalls zum Neupreis bewertet werden. Im Schadens­fall allerdings kann es sein, dass der Versicherer etwas weniger ersetzt als den damaligen Neupreis. Das liegt am tech­nischen Fort­schritt. Ein Computer beispiels­weise, der vor fünf Jahren noch 950 Euro kostete, ist heute in gleicher Art und Güte womöglich schon für die Hälfte zu haben. Daher würde dann auch nur die Hälfte ersetzt. In die Wert­ermitt­lung muss aber dennoch der damalige Kauf­preis.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 12.07.2023 um 14:11 Uhr
Hausrat versus Teilkasko des KFZ

@sez3000: Dinge, die aus dem Auto gestohlen wurden, werden zum Teil von der Hausratversicherung ersetzt, wenn Sie einen Außenversicherungsschutz enthält. Weitere Bedingung: das Auto muss zum Zeitpunkt des Einbruchs abgeschlossen sein. Wird eine komplette Dachbox gestohlen, ist das in der Regel ein Fall für die Teilkaskoversicherung, sofern es nicht per Klausel ausgeschlossen ist, ebenso wie die eingeschlagene Scheibe beim Einbruch selbst. Dinge, die aus der Box gestohlen werden, sind wiederum nur dann über die Außenversicherung der Hausratversicherung versichert, wenn die Box festmontiert und abgeschlossen ist. Eine separate Fahrradversicherung zahlt bei Diebstahl vom Auto/aus dem Auto, unter bestimmten Bedingungen: Bei allen Versicherern muss das Rad zumindest mit einem Schloss gesichert sein. Bei manchen Anbietern muss das Rad durch das Schloss mit einem nicht beweglichen Gegenstand verbunden sein. Das heißt also, solange das Rad auf dem Auto oder am Auto mit einem Schloss gesichert ist, sollte die Fahrradversicherung greifen. Selbst wenn das Rad im Auto mit einem Schloss gesichert war, sollten viele Anbieter leisten. Wir haben solche Fallkonstellationen bisher noch nicht berücksichtigt (Diebstahl aus der Dachbox und Fahrraddiebstahl vom Auto). Wir leiten Ihre Mail als Anregung gern an die Untersuchungsabteilung weiter.
Wenn Sie die hier erwähnten Versicherungen bereits besitzen und möchten u.U. Ihren Versicherungsschutz optimieren, machen Sie das am besten direkt mit einem versierten Makler oder einem Versicherungsberater. Es kommt in jedem Fall auf den einzelnen Tarif an, ob eine Leistung gedeckt ist, oder nicht. Solche Bedingungsvergleiche sind für Laien in den meisten Fällen nicht möglich.

sez3000 am 07.07.2023 um 10:43 Uhr
Hausrat versus Teilkasko des KFZ

Hallo,
ich finde fraglich, wie es mit Dachzelten, Dachboxen oder Fahrrädern, die sich AM Fahrzeug und nicht IM Fahrzeug befinden, aussieht. Die Teilkasko vom Auto versichert diese Dinge tendenziell nicht. Häufig ist die Sprache von Diebstahl AUS dem Auto, also von Dingen, die sich IM Auto befinden. Welche üblichen Versicherungsprodukte (Hausrat oder Teilkasko?) kommen für die benannten Teile AM Auto in Frage?
VG

FamBei am 01.05.2023 um 17:56 Uhr
Tarif ConceptIF CIF4ALL best advice qm

Was ist von dem Quadratmeterbasierenden Tarif von ConceptIF im Vergleich zu halten? Der Tarif richtet nach den angegeben Quadratmeter und die Versicherungsnumme ist dann sogar unbegrenzt. Dieser Tarif wird im Rahmen des von Ihren angebotenen Tarifvergleichs angeboten. Leider wurde der Anbieter CIF4ALL im letzten Test nicht berücksichtigt. Gibt es hier Punkte die man besonders beachten sollten?

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.04.2023 um 15:33 Uhr
Schadensfall

@Beobachter: Die Erbringen einer Schadensaufstellung gehört zu den Obligenheitspflichten im Versicherungsfall. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entschädigung haben, können Sie den Ombudsmann einschalten, das verursacht erstmal keine Kosten. Das Sachverständigenverfahren ist in den AGB geregelt, hier kommen Kosten für den eigenen und zur Hälfte für einen dritten Sachverständigen auf Sie zu.

Beobachter am 24.04.2023 um 16:59 Uhr
Schlechter Rat - Ammerländer

Auf Grund Ihrer Empfehlung schlossen wir bei der Ammerländer "Comfort" ab.
Die Regulierung nach einem Schadensfall war miserabel.
Trotz Anforderung schickte sie keinen Sachverständigen. Stattdessen mussten wir eine genaue Aufstellung aller beschädigten Sachen anfertigen.
Dann wurde 15 % des Schadens bezahlt.