Gold­berg Capital Unseriöses Angebot für Starlink-Aktien

Eine Gold­berg Capital Management Ltd. aus Groß­britannien bot mit einem „Starlink-Team“ Aktien des US-Satelliten­betreibers an. Dazu nutzte sie verbotene Werbeanrufe.

Gold­berg Capital - Unseriöses Angebot für Starlink-Aktien

Satelliten. Das US-Unternehmen Starlink betreibt ein Netz­werk und wird immer wieder als Lock­vogel von Abzo­ckern miss­braucht. © imago images / Science Photo Library

Verbotener Werbeanruf ohne Einwilligung

Ein Mitarbeiter der Gold­berg Capital Management Ltd. aus Litt­leport, Groß­britannien, bot einem Finanztest-Leser im Juni 2024 per Telefon und E-Mail Aktien von Starlink an, dem Satelliten­betreiber von US-Milliardär Elon Musk. Die Aktien sind nicht börsennotiert. Der Leser sollte sie „reser­vieren“. Ein „Starlink-Team“ schickte ihm einen Vertrag zur Zeichnung. Er sollte bestätigen, alles verstanden zu haben. Der Haken war klein gedruckt, verklausuliert und in eng­lischer Sprache: Käufer müssten „Accredited Investors“ sein. Im Klar­text: Nur Reiche und Spitzen­verdiener dürfen investieren. Die fehlende Erklärung ist problematisch, ebenso wie der Werbeanruf ohne Einwilligung des Lesers.

Bafin hat vor unseriösen Offerten gewarnt

Starlink wurde schon mehr­fach als Lock­vogel miss­braucht. Die Finanzaufsicht Bafin hat seit 2022 schon vor sieben unseriösen Offerten der Aktien gewarnt (Sucht­ext „Starlink“ auf der Start­seite eingeben). Gold­berg Capital Management und das „Starlink-Team“ beant­worteten unsere Fragen nicht, sie kommen auf unsere Warn­liste.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunter­laden. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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