Greensill Bank Sparer werden entschädigt

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Greensill Bank - Sparer werden entschädigt

Greensill Bank in Bremen – hier geht aktuell niemand mehr ein und aus. © picture alliance / REUTERS / Fabian Bimmer

Die Finanz­aufsicht Bafin hat bei der Bremer Greensill Bank den Entschädigungs­fall fest­gestellt. „Sparer der Bank müssen nun binnen sieben Werk­tagen entschädigt werden“, erklärte ein Bafin-Sprecher. Die Rück­zahlung der Einlagen über­nehme die Entschädigungs­einrichtung deutscher Banken (EdB).

Was Sparer jetzt wissen müssen

Der Entschädigungs­fall wurde am 16. März 2021 von der Bafin fest­gestellt, nachdem das Amts­gericht Bremen auf Antrag der Aufsicht das Insolvenz­verfahren über die Bank eröffnet hat. Sorgen um ihre Einlagen müssen sich Sparer der Bank nicht machen. Ihre Erspar­nisse sind in Millionenhöhe abge­sichert.

Einlagen der Greensill Bank gut geschützt

Die Greensill Bank ist Mitglied in der EdB, die Einlagen in Höhe von 100 000 Euro schützt. Zusätzlich ist die Bank freiwil­liges Mitglied im Einlagensicherungs­fonds des Bundes­verbandes deutscher Banken (BdB). Dort sind Spar­einlagen in Millionenhöhe geschützt. Im Fall der Greensill Bank beträgt der Schutz 15 Prozent des haftenden Eigen­kapitals der Bank, hier knapp 75 Millionen Euro pro Person.

Einlagensicherung informiert Kunden

Betroffene Sparer der Greensill Bank müssen nicht selbst tätig werden. Sie werden auto­matisch von der Entschädigungs­einrichtung deutscher Banken (EdB) benach­richtigt. Die EdB prüft zunächst die Höhe der Ansprüche jedes einzelnen. Bei Anla­gebeträgen über 100 000 Euro pro Person arbeiten EdB und der freiwil­lige Einlagensicherungs­fonds des BdB eng zusammen. Die Sicherungs­töpfe von EdB und BdB werden durch jähr­liche Beiträge der Mitglieds­banken finanziert. Reicht das Geld nicht, können die Einrichtungen Sonderbeiträge erheben und Kredite aufnehmen.

So kam es zur Greensill-Pleite

Wie berichtet, war der Schock für viele Sparer der Bank am 3. März 2021 groß, als die Bafin die Greensill Bank in Bremen dicht­machte. Die Aufsicht, die zu dieser Zeit die Geschäfte der Bank prüfte, verhängte zunächst ein Veräußerungs- und Zahlungs­verbot (Moratorium), damit keine Vermögens­werte mehr aus der Bank abfließen können. Grund für die Maßnahme war, dass die Bank nicht in der Lage war, „bilanzielle Forderungen“ nach­zuweisen. Das Institut hat offen­bar Kredite ohne Wert vergeben.

Bei diesen Banken sind Spar­einlagen sicher

Sicherheit.
Finanztest empfiehlt nur Tages- und Fest­geld­angebote aus Ländern mit stabiler Einlagensicherung. Geht hier eine Bank pleite, sind mindestens 100 000 Euro pro Anleger und Bank gesetzlich garan­tiert. Bei der Greensill Bank ist sogar deutlich mehr geschützt (zum Vergleich Festgeld, zum Vergleich Tagesgeld).
Wirt­schafts­kraft.
Achten Sie bei Zins­anlagen darauf, dass die Bank aus einem wirt­schafts­starken Land kommt. Dann gibt es im Entschädigungs­fall keine Probleme. Im Vergleich Festgeld finden Sie eine Tabelle mit den Noten für die Wirt­schafts­kraft von allen EU-Ländern sowie Groß­britannien und Norwegen. Vor allem Zinsportale bieten auch Zins­angebote von Banken aus wirt­schafts­schwachen Ländern an. 
Insolvenz.
Sollte bei einer Bank die Insolvenz fest­gestellt werden, müssen Sie nicht selbst tätig werden. Sie werden von der zuständigen Sicherungs­einrichtung informiert. In Deutsch­land muss die Entschädigung binnen sieben Werk­tagen erfolgen. Im Ausland kann es bis zu 20 Tagen dauern.

Verbindlich­keiten sollen 3,3 Milliarden Euro betragen

Die Verbindlich­keiten der Greensill Bank, die neben Finanzierungen für Unternehmen auch Tages- und Fest­gelder angeboten hat, sollen sich auf 3,3 Milliarden Euro belaufen. Davon sollen etwa 1 Milliarde Euro Einlagen von Sparern sein. Zum Jahres­schluss 2020 belief sich die Bilanz­summe der Bank auf rund 4,5 Milliarden Euro. Nachdem sich die Anhalts­punkte für eine Schieflage der Bank häuften, hatte die Aufsicht zunächst am 3. März ein Moratorium über die Bank verhängt, das jetzt mit der Insolvenz der Bank und der Fest­stellung des Sicherungs­falles endete.

Diese Meldung ist am 12. März 2021 auf test.de erschienen und wurde zuletzt am 16. März aktualisiert. Ältere Kommentare können sich auf frühere Fassungen beziehen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2021 um 12:28 Uhr
    viel zu späte Entschädigung?

    @Hans-W, @alle: Laut Einlagensicherungsgesetz muss die Einlagensicherung eines Landes die Entschädigungssumme binnen sieben Tagen zur Verfügung stellen. Bei der Überweisung des Geldes an Anleger kann es aber aus unterschiedlichen Gründen zu Verzögerungen kommen. Das gilt zum Beispiel, wenn Kontodaten erst einige Tage später gemeldet werden oder Sparer sich nicht ordnungsgemäß legitimiert habe. Bei Greensill wurden bis Ostermontag (Entschädigungsfall festgestellt am 16. März 2021) das Gros der Anleger entschädigt. (PH)

  • Hans-W am 10.04.2021 um 09:49 Uhr
    Viel zu späte Entschädigung...

    Nach 3 Mails und einem Anruf endlich nach 15 Arbeitstagen die Entschädigung erhalten.
    Laut Einlagensicherungsgesetz § 14 hätte das aber bereits nach 7 Tagen passieren müssen.
    Zitat: "...spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Bundesanstalt zu erfüllen, ohne dass es eines Antrags beim Einlagensicherungssystem bedarf."
    Nicht gerade vertrauenserweckend.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.04.2021 um 16:31 Uhr
    GmbH: Geldanlage Greensill

    @Schalala: Wenn Sie bereits entschädigt wurden, können Sie das Schreiben des Insolvenzverwalters wohl ignorieren. (TK)

  • Buschwerker am 08.04.2021 um 13:06 Uhr
    Ergänzung zu meinem Kommentar vom 31.03.2021

    Habe nach 22 Tagen ( 14 Banktagen ) am 8. April meine Entschädigung, einschließlich der Zinsen erhalten.

  • Schalala am 07.04.2021 um 18:22 Uhr
    GmbH: Geldanlage Greensill

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich hatte für meine GmbH ca 50 TEUR bei der Greensill Bank als "Festgeld" angelegt. Die ESF/BdB-Erstattung erfolgte sehr schnell.
    Nun hat die GmbH heute ein Schreiben des Insolvenzverwalters geschickt bekommen, mit der Bitte zur Forderungsanmeldung. Da ich weder 100 TEUR noch 75 Mio EUR mit der GmbH Anlage gerissen habe, habe ich nach Erstattung keine Forderung mehr und brauche doch keine Anmeldung vorzunehmen. Meine Erstattung müsste bei den ESF/ BdB gemeldet werden. Leider finde ich hierzu keine Aussage im Netz u auch nicht im Schreiben des InsVerw.
    Wer kann helfen?
    MfG
    Nils Kleinert