
Greensill Bank in Bremen – hier geht aktuell niemand mehr ein und aus. © picture alliance / REUTERS / Fabian Bimmer
Die Finanzaufsicht Bafin hat bei der Bremer Greensill Bank den Entschädigungsfall festgestellt. „Sparer der Bank müssen nun binnen sieben Werktagen entschädigt werden“, erklärte ein Bafin-Sprecher. Die Rückzahlung der Einlagen übernehme die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB).
Was Sparer jetzt wissen müssen
Der Entschädigungsfall wurde am 16. März 2021 von der Bafin festgestellt, nachdem das Amtsgericht Bremen auf Antrag der Aufsicht das Insolvenzverfahren über die Bank eröffnet hat. Sorgen um ihre Einlagen müssen sich Sparer der Bank nicht machen. Ihre Ersparnisse sind in Millionenhöhe abgesichert.
Einlagen der Greensill Bank gut geschützt
Die Greensill Bank ist Mitglied in der EdB, die Einlagen in Höhe von 100 000 Euro schützt. Zusätzlich ist die Bank freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Dort sind Spareinlagen in Millionenhöhe geschützt. Im Fall der Greensill Bank beträgt der Schutz 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank, hier knapp 75 Millionen Euro pro Person.
Einlagensicherung informiert Kunden
Betroffene Sparer der Greensill Bank müssen nicht selbst tätig werden. Sie werden automatisch von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) benachrichtigt. Die EdB prüft zunächst die Höhe der Ansprüche jedes einzelnen. Bei Anlagebeträgen über 100 000 Euro pro Person arbeiten EdB und der freiwillige Einlagensicherungsfonds des BdB eng zusammen. Die Sicherungstöpfe von EdB und BdB werden durch jährliche Beiträge der Mitgliedsbanken finanziert. Reicht das Geld nicht, können die Einrichtungen Sonderbeiträge erheben und Kredite aufnehmen.
So kam es zur Greensill-Pleite
Wie berichtet, war der Schock für viele Sparer der Bank am 3. März 2021 groß, als die Bafin die Greensill Bank in Bremen dichtmachte. Die Aufsicht, die zu dieser Zeit die Geschäfte der Bank prüfte, verhängte zunächst ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium), damit keine Vermögenswerte mehr aus der Bank abfließen können. Grund für die Maßnahme war, dass die Bank nicht in der Lage war, „bilanzielle Forderungen“ nachzuweisen. Das Institut hat offenbar Kredite ohne Wert vergeben.
Bei diesen Banken sind Spareinlagen sicher
- Sicherheit.
- Finanztest empfiehlt nur Tages- und Festgeldangebote aus Ländern mit stabiler Einlagensicherung. Geht hier eine Bank pleite, sind mindestens 100 000 Euro pro Anleger und Bank gesetzlich garantiert. Bei der Greensill Bank ist sogar deutlich mehr geschützt (zum Vergleich Festgeld, zum Vergleich Tagesgeld).
- Wirtschaftskraft.
- Achten Sie bei Zinsanlagen darauf, dass die Bank aus einem wirtschaftsstarken Land kommt. Dann gibt es im Entschädigungsfall keine Probleme. Im Vergleich Festgeld finden Sie eine Tabelle mit den Noten für die Wirtschaftskraft von allen EU-Ländern sowie Großbritannien und Norwegen. Vor allem Zinsportale bieten auch Zinsangebote von Banken aus wirtschaftsschwachen Ländern an.
- Insolvenz.
- Sollte bei einer Bank die Insolvenz festgestellt werden, müssen Sie nicht selbst tätig werden. Sie werden von der zuständigen Sicherungseinrichtung informiert. In Deutschland muss die Entschädigung binnen sieben Werktagen erfolgen. Im Ausland kann es bis zu 20 Tagen dauern.
Verbindlichkeiten sollen 3,3 Milliarden Euro betragen
Die Verbindlichkeiten der Greensill Bank, die neben Finanzierungen für Unternehmen auch Tages- und Festgelder angeboten hat, sollen sich auf 3,3 Milliarden Euro belaufen. Davon sollen etwa 1 Milliarde Euro Einlagen von Sparern sein. Zum Jahresschluss 2020 belief sich die Bilanzsumme der Bank auf rund 4,5 Milliarden Euro. Nachdem sich die Anhaltspunkte für eine Schieflage der Bank häuften, hatte die Aufsicht zunächst am 3. März ein Moratorium über die Bank verhängt, das jetzt mit der Insolvenz der Bank und der Feststellung des Sicherungsfalles endete.
Diese Meldung ist am 12. März 2021 auf test.de erschienen und wurde zuletzt am 16. März aktualisiert. Ältere Kommentare können sich auf frühere Fassungen beziehen.
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- Die Kaiser Investment AG, eine niederländische Firma mit einem Büro in Düsseldorf, versucht deutsche Anleger mit dubiosen Festgeldverträgen abzuzocken. Die Firma...
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- Aufgrund der Bankenkrise in den USA und der Schweiz fragen sich viele, ob ihr Geld geschützt ist. Wir sagen, welche Schutzschirme es gibt und welche Summen sicher sind.
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- Zuerst stand die Tochter der russischen Sberbank vor der Insolvenz, dann stellte die Amsterdam Trade Bank ihren Betrieb ein. Anlegerinnen und Anleger werden entschädigt.
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@Hans-W, @alle: Laut Einlagensicherungsgesetz muss die Einlagensicherung eines Landes die Entschädigungssumme binnen sieben Tagen zur Verfügung stellen. Bei der Überweisung des Geldes an Anleger kann es aber aus unterschiedlichen Gründen zu Verzögerungen kommen. Das gilt zum Beispiel, wenn Kontodaten erst einige Tage später gemeldet werden oder Sparer sich nicht ordnungsgemäß legitimiert habe. Bei Greensill wurden bis Ostermontag (Entschädigungsfall festgestellt am 16. März 2021) das Gros der Anleger entschädigt. (PH)
Nach 3 Mails und einem Anruf endlich nach 15 Arbeitstagen die Entschädigung erhalten.
Laut Einlagensicherungsgesetz § 14 hätte das aber bereits nach 7 Tagen passieren müssen.
Zitat: "...spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Bundesanstalt zu erfüllen, ohne dass es eines Antrags beim Einlagensicherungssystem bedarf."
Nicht gerade vertrauenserweckend.
@Schalala: Wenn Sie bereits entschädigt wurden, können Sie das Schreiben des Insolvenzverwalters wohl ignorieren. (TK)
Habe nach 22 Tagen ( 14 Banktagen ) am 8. April meine Entschädigung, einschließlich der Zinsen erhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte für meine GmbH ca 50 TEUR bei der Greensill Bank als "Festgeld" angelegt. Die ESF/BdB-Erstattung erfolgte sehr schnell.
Nun hat die GmbH heute ein Schreiben des Insolvenzverwalters geschickt bekommen, mit der Bitte zur Forderungsanmeldung. Da ich weder 100 TEUR noch 75 Mio EUR mit der GmbH Anlage gerissen habe, habe ich nach Erstattung keine Forderung mehr und brauche doch keine Anmeldung vorzunehmen. Meine Erstattung müsste bei den ESF/ BdB gemeldet werden. Leider finde ich hierzu keine Aussage im Netz u auch nicht im Schreiben des InsVerw.
Wer kann helfen?
MfG
Nils Kleinert