Gesetzliche Rente Pflegebeiträge zu hoch?

Datum:
  • Text: Katharina Henrich
  • Testleitung: Dr. Bernd Brück­mann
Gesetzliche Rente - Pflegebeiträge zu hoch?

Pflege­versicherung. Hohe Pauschale für Neu-Rentner ist rechtens. © Getty Images / Westend61 / Daniel Ingold

Einigen Lese­rinnen und Lesern ist aufgefallen, dass sie im Juli 2025 zu hohe Pflegebeiträge zahlen mussten. Wir erklären, warum und wie viel.

Höhere Pflege­versicherungs­beiträge im Juli 2025

Im Juli hat die Renten­versicherung bei vielen Rentnern rück­wirkend Pflegebeiträge abge­zogen. Einigen Lese­rinnen und Leser ist aufgefallen, dass diese zu hoch waren.

Worum geht es genau? Eigentlich hat der Gesetz­geber den Beitrags­satz zur Pflege­versicherung schon zu Januar 2025 erhöht. Und zwar um 0,2 Prozent­punkte von 3,4 auf 3,6 Prozent. Bei Rentne­rinnen und Rentnern hat die gesetzliche Renten­versicherung den höheren Beitrags­satz aber erst ab Juli 2025 einbehalten. Vorher konnte sie die Anpassung für die rund 22 Millionen Renten tech­nisch nicht umsetzen.

Als Ausgleich für die sechs Monate von Januar bis Juni 2025 hat die Renten­versicherung den Beitrags­satz im Juli 2025 einmalig um 1,2 Prozent­punkte erhöht. Das entspricht sechs Monaten mal 0,2 Prozent. Der allgemeine Beitrags­satz im Juli 2025 betrug damit einmalig 4,8 Prozent. Bei einem Rentenzahl­betrag von 1 000 Euro sind das beispiels­weise 12 Euro, die zusätzlich zu zahlen sind. Ab August 2025 liegt der Beitrags­satz dann wieder regulär bei 3,6 Prozent.

Pauschal­regelung gilt auch für Neurentner

Was einige unserer Lese­rinnen und Leser sich fragten: Warum zahlen auch diejenigen 1,2 Prozent mehr, die erst im Laufe der ersten Jahres­hälfte in Rente gegangen sind? Wer etwa zum April in Rente gegangen ist, müsste ja streng genommen nicht für die Monate Januar, Februar und März nach­zahlen. Er hat bereits zuvor als Beschäftigter zwischen Januar und März den höheren Beitrag geleistet.

Die schlechte Nach­richt: Die entsprechende Verordnung zur Anpassung des Beitrags­satzes sieht nicht vor, dass der rück­wirkende Beitrags­einzug unterscheidet, ab wann im ersten Halb­jahr 2025 eine Rente bezogen wurde. Auch sei nicht vorgesehen, die höheren Beiträge zu erstatten, so die Deutsche Renten­versicherung Bund. Das ist ungerecht, aber rechtens.

Belastung hält sich für die meisten in Grenzen

Für viele Rentne­rinnen und Rentner hält sich die zusätzliche Belastung in Grenzen. Nur bei Senioren mit hohen Renten, die im Mai oder Juni in den Ruhe­stand gestartet sind, schlägt sie schon deutlicher zu Buche. Wir haben nachgerechnet.

Belastung für Renten zwischen 1 500 und 2 500 Euro

Die einmalige Verbeitragung zum Beitrags­satz von 4,8 Prozent im Juli 2025 erhöht die Belastung im Vergleich zu einer durch­gängigen monatlichen Verbeitragung zum Beitrags­satz von 3,6 Prozent. Wir haben ausgerechnet, wie sich das auf Monats­renten zwischen 1 500 und 2 500 Euro je nach Renten­beginn im Jahr 2025 auswirkt:

Renten­start 2025

Januar: 1 Euro

Februar: 4 bis 6 Euro

März: 7 bis 11 Euro

April: 10 bis 16 Euro

Mai: 13 bis 21 Euro

Juni: 16 bis 26 Euro

Nicht allen dürfte die Mehr­belastung im vollen Umfang aufgefallen sein. Zeitgleich mit dem rück­wirkenden Einzug des Pflege­versicherungs­beitrags stiegen die Renten im Juli 2025 um 3,74 Prozent.

Tipp. Unser Artikel Was von der Rente übrig bleibt gibt Ihnen detaillierte Informationen, welche Sozial­abgaben auf welche Renten anfallen: von der gesetzlichen Rente über die betriebliche Alters­vorsorge bis Riester- und Rürup-Renten.

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