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- Wer sein Leben nicht mehr allein organisieren kann, dem helfen gesetzliche Betreuer. Die müssen nun das Selbstbestimmungsrecht stärker beachten.
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- Demenzkranke sind leichte Beute für Erbschleicher. Doch mitunter sind ihre Testamente unwirksam. Was Angehörige tun können, damit Erbschleicher keine Chance haben.
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- Der erste Demenzfall in der Familie wirft viele Fragen auf. Wie es Angehörigen gelingt, mit der neuen Situation umzugehen und die Herausforderungen zu meistern.
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@brichert: Ob jemand eine rechtliche Betreuung bekommt, wird von einem Betreuungsgericht festgelegt. Man kann selbst um Hilfe bitten. Aber auch Angehörige, Nachbarn, Freunde oder Helfer können dem Gericht einen Hinweis geben, dass jemand sein Leben nicht mehr allein organisieren kann. Hierbei handelt es sich um einen Hinweis ans Betreuungsgericht, dass dann prüft, ob die Anordnung einer Betreuung notwendig ist. Hierbei handelt es sich nicht um einen kostenpflichtigen Antrag.
Für die Kosten der Betreuung kommt die betreute Person auf, soweit die Vermögensverhältnisse das zulassen.
Lesetipp:
www.test.de/Gesetzliche-Betreuung
Wer muss den Antrag auf Geschäftsunfähigkeit stellen? Welche Kosten sind damit verbunden? Warum reicht kein ärztlicher Befund mit der Diagnose "Morbus Alzheimer"?
Ich habe dies in einem speziellen Fall versucht. Die Führerscheinstelle antwortete, sie könne da nichts machen.