Demenz und Geschäfts­fähig­keit

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Datum:
  • Text: Eugénie Zobel-Varga
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.06.2025 um 14:54 Uhr
    Hinweis an das Betreuungsgericht

    @brichert: Ob jemand eine recht­liche Betreuung bekommt, wird von einem Betreuungsgericht fest­gelegt. Man kann selbst um Hilfe bitten. Aber auch Angehörige, Nach­barn, Freunde oder Helfer können dem Gericht einen Hinweis geben, dass jemand sein Leben nicht mehr allein organisieren kann. Hierbei handelt es sich um einen Hinweis ans Betreuungsgericht, dass dann prüft, ob die Anordnung einer Betreuung notwendig ist. Hierbei handelt es sich nicht um einen kostenpflichtigen Antrag.
    Für die Kosten der Betreuung kommt die betreute Person auf, soweit die Vermögensverhältnisse das zulassen.

    Lesetipp:
    www.test.de/Gesetzliche-Betreuung

  • brichert am 03.06.2025 um 07:49 Uhr
    Beantragung der Geschäftsunfähigkeit

    Wer muss den Antrag auf Geschäftsunfähigkeit stellen? Welche Kosten sind damit verbunden? Warum reicht kein ärztlicher Befund mit der Diagnose "Morbus Alzheimer"?

  • twt131 am 27.02.2025 um 06:59 Uhr
    Führerscheinstelle

    Ich habe dies in einem speziellen Fall versucht. Die Führerscheinstelle antwortete, sie könne da nichts machen.