Der deutsche Führerschein ist weg. Der Fahrer bekommt ihn nur zurück, wenn er sich bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bewährt. Gibt es einen anderen Weg? Den legalen Erwerb eines gültigen "EU-Führerscheins ohne MPU" verspricht etwa die "S&W Eurokommunikations-Agentur" im Internet. Man müsse nur während der Sperrfrist den EU-Führerschein in London machen und prompt könne man nach Ablauf der Frist wieder in Deutschland ans Steuer. Eine Gesetzeslücke bei der Anerkennung ausländischer Führerscheine mache das möglich.
Der Ludwigsburger Rechtsanwalt und Verkehrsrechtler Michael Hettenbach warnt jedoch vor diesem Scheinausweg: "Der Besitz eines Führerscheins berechtigt nicht automatisch zum Fahren." Mit einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfe man zwar im Ausland fahren. "Das gilt aber nicht ohne weiteres auch in Deutschland."
Wer nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis auch hier wieder fahren will, müsse das beim zuständigen deutschen Straßenverkehrsamt beantragen. "Wer das ignoriert, macht sich strafbar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis", so die Warnung des Anwalts.
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