Frei­stellungs­auftrag Kapital­erträge steuerfrei kassieren

Datum:
  • Text: Brigitte Wall­stabe-Watermann
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Frei­stellungs­auftrag - Kapital­erträge steuerfrei kassieren

Sparerpausch­betrag. 1 000 Euro pro Person bleiben mit einem Frei­stellungs­auftrag von Kapital­ertrags­steuer und Soli verschont. © Stocksy United / AUDSHULE

Sie beziehen Dividenden, Gewinne aus Aktien­verkäufen oder Zinsen auf Tages­geld? Mit einem Frei­stellungs­auftrag wird Ihnen weniger oder keine Steuer abge­zogen.

Rund 54 Milliarden Euro − so viel zahlen allein die 40 Unternehmen des deutschen Aktien­index DAX in der laufenden Dividenden­saison aus. Das ist laut der Wirt­schafts­prüfungs- und Beratungs­gesell­schaft EY der zweit­höchste je erhobene Wert.

Auch auf Tages- oder Fest­geld bekommen Anle­gerinnen und Anleger mitt­lerweile wieder nennens­werte Zinsen. Wäre es nicht schön, wenn dieser Geldsegen steuerfrei wäre? In Teilen ist das tatsäch­lich möglich. Die beiden Zauberwörter dafür lauten Sparerpausch­betrag und Frei­stellungs­auftrag. Hier verraten wir, was Sie dazu wissen müssen.

Angebot auswählen und weiterlesen

Mehr zum Thema

1 Kommentar Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Trentino2017 am 19.06.2025 um 18:21 Uhr
    Höhe des Sparerpauschbetrag

    M. E. ist die Höhe des Pauschbetrages verfassungswidrig:
    Bsp.: Wenn ein Kleinanleger (ESt I/0) für 100.000 Euro Festgeld 3,5 % Zinsen p.a. = 3.500 Euro (brutto) erhält, dann muss er auf 2.500 Euro Zinsen KapEst (zzgl. SoliZ, KiSt) zahlen sofern er das steuerfreie Existenzminimum überschreitet.
    Andererseits kann ein Vermieter (ebenfalls ESt I/0), der für eine vermietete Wohnung 10.000 Euro Mieteinnahmen im Jahr erzielt, von diesen Einkünften aus VuV alle Instandhaltungsausgaben abziehen und zwar unbegrenzt. Betragen die Ausgaben z. B. 4.000 Euro, dann belaufen sich seine Einkünfte aus VuV nur auf 6.000 Euro.
    Wo ist das Problem? Die Zinseinkünfte i. H. v. 3.500 Euro (brutto) des Kleinsparers dienen selbstverständlich auch der Werterhaltung des (Geld-)Vermögens. Selbst bei einer niedrigen Inflationsrate von 2,50 % wären das 2.500 Euro, die der Kleinsparer an Zinsen erzielen muss um den Wertverlust durch die Inflation auszugleichen. Der Sparerpauschbetrag beträgt aber nur 1.000 Euro.