Sparen Arbeitnehmer über den Betrieb eigenes Geld fürs Alter, finanziert der Staat einen großen Teil des Beitrags. Deshalb zahlt sich diese Investition schnell aus. Das Prinzip ist einfach: Vor dem Zahltag wird vom Bruttogehalt oder von Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld eine Summe abgezogen und in eine Kasse, einen Fonds, eine Pensionszusage oder Direktversicherung eingezahlt. Durch den Verzicht auf Steuern und Sozialabgaben beteiligt sich der Staat am Aufbau der Altersrente. Welche Möglichkeiten es gibt, stellt die November-Ausgabe von Finanztest vor.
Fast zehn Millionen Arbeitnehmer aus der Privatwirtschaft sorgen in Deutschland über die Firma fürs Alter vor. Doch nicht nur in großen Firmen gibt es die betriebliche Altersvorsorge. Seit fast zwei Jahren hat jeder Arbeitnehmer den gesetzlichen Anspruch auf eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Welche Form der Altersvorsorge der Betrieb anbietet, entscheidet allerdings der Chef.
Bietet er kein Riester-Produkt an, können Arbeitnehmer eine Direktversicherung verlangen. Die hat den Vorteil, dass von der später ausgezahlten Zusatzrente der Löwenanteil steuerfrei ist. Werden auch Verträge für Pensionskassen, Fonds und Pensionszusagen angeboten, muss sich der Arbeitnehmer entscheiden. Er spart für den eingezahlten Lohn Steuern und häufig auch Sozialabgaben, muss aber im Alter die Betriebsrente versteuern. Welche Möglichkeiten zu welchen Konditionen es gibt, steht im neuen Finanztest. Ausführliche Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge finden sich in der November-Ausgabe von Finanztest.
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