Geld in eine Betriebsrente zu stecken, lohnt sich, denn diese wird staatlich gefördert. Der neueste Weg ist das Ansparen über Pensionsfonds. Er lohnt sich vor allem für jüngere Arbeitnehmer, die Börsenchancen mitnehmen wollen, Risiken aber minimierenDie Zeitschrift Finanztest untersuchte für ihre neue Ausgabe 46 Angebote von 18 Pensionsfonds.
Der Abschluss einer Betriebsrente ist eine lohnende Investition in die Zukunft: steuerfreie Einzahlung, keine Sozialabgaben und kostengünstige Verträge sind drei entscheidende Vorteile. Jeder Arbeitnehmer kann sich seine Betriebsrente per Gehaltsumwandlung selbst ansparen. Seit 2002 besteht sogar ein Rechtsanspruch auf ein entsprechendes Angebot der Firma. Für 2005 können so bis zu 4.300 Euro steuerfrei bleiben, sofern der Vertrag erst in diesem Jahr abgeschlossen wurde. Für ältere Verträge sind es auf jeden Fall 2.496 Euro.
Das Gesetz erlaubt dem Arbeitgeber fünf Wege zur Betriebsrente: über eine Direktzusage, eine Unterstützungskasse, eine Pensionskasse, eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds. Den jüngsten Boom bei den Betriebsrenten erleben die drei letztgenannten „externen“ Wege über die Versicherer. Pensionsfonds bieten vor allem jüngeren Arbeitnehmern eine interessante Alternative zur Direktversicherung und Pensionskasse. Mit den Pensionsfonds können Beschäftigte nun auch bei der Betriebsrente auf Börseninvestments setzen. Je nach Anlage- und Beitragssicherungsstrategie des Versicherers, ob kapitalmarkt- oder versicherungsorientiert, sind die Renditechancen unterschiedlich hoch. Hohe Chancen bieten vor allem 5 der 18 Pensionsfonds: die Allianz Metallrente, der DEVK, der Lippische, der VdW und der Vifa Pensionsfonds. Garantiert sicher ist bei allen 46 Angeboten das eingesetzte Kapital zum Rentenbeginn. Ausführliche Informationen zu Pensionsfonds finden sich in der Mai-Ausgabe von Finanztest.
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@PaulAlbertMarcel: Wir haben Ihnen per Mail geantwortet.
(Überbetriebliche Unterstützungskasse für die Wirtschaft). Seit der Leistungserbringung (monatliche Rente seit 2016) erfolgt jährlich ohne weitere Darlegung eine Erhöhung um den Mindestsatz von einem Prozent der Rentenhöhe. Bei Abschluss der Versicherung wurde erklärt, dass dies ein Mindestsatz sei, und die jährliche Erhöhung sich nach der Kapital- und Ertragssituation der Allianz AG Lebensversicherung richtet und nach den bisherigen Erfahrungen (die Allianz sei eine der erfolgreichsten Versicherer in Europa) die Anpassungen deutlich höher ausfallen würden. In Anbetracht der allgemeinen Lohnentwicklung und auch der Anpassung der gesetzlichen Rente ist dies eine kontinuierliche Entwertung der Rentenleistungen. Kann man dagegen etwas unternehmen? Ist das gesetzeskonform? Bisherige Einsprüche bei der Allianz oder dem ehemaligen Arbeitgeber waren erfolglos.