
Datenklau. Werden private Daten öffentlich, weil Firmen sie unzureichend schützen, steht geschädigten Betroffenen eine Entschädigung zu – derzeit zum Beispiel Millionen Facebook-Nutzern. © Getty Images
Zahlreiche Landgerichte urteilen: Nutzern steht nach Datenpannen Schadenersatz zu. Doch das Oberlandesgericht Hamm ist anderer Meinung. test.de erklärt die Rechtslage.
Über den Missbrauch einer nicht richtig gesicherten Facebook-Funktion griffen Hacker die Daten Hunderter Millionen Facebook-Nutzer ab, sechs Millionen davon in Deutschland. Ähnliche Pannen gab es beim Streaminganbieter Deezer, beim Fahrdienst Uber oder Online-Broker Scalable Capital. Immer mehr Urteile bestätigen: Die Unternehmen hätten die Daten der Nutzer besser schützen müssen. Betroffenen steht bis zu 3 000 Euro immaterieller Schadenersatz ähnlich dem Schmerzensgeld zu. Bisher ist aber noch kein Urteil rechtskräftig. Grundlegende Ansage vom Europäischen Gerichtshof: Auch bei kleineren Beeinträchtigungen müssen die Unternehmen zahlen. Der bloße Datenschutzverstoß allein reicht aber nicht aus. Das Oberlandesgericht Hamm ergänzte jetzt: Facebook habe zwar gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen, eine Nutzerin habe jedoch keine ausreichend konkrete Beeinträchtigung geltend gemacht und deshalb kein Recht auf Schadenersatz. Das Urteil ist zwar sofort rechtskräftig, allerdings noch lange nicht das letzte Wort im Streit um die Facebook-Datenpanne. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest sagen, was zu beachten ist und wie Facebook-Nutzer sich ihre Chance auf Schadenersatz sichern.
Angebot auswählen und weiterlesen
Sie haben bereits eine test.de-Flatrate? Hier anmelden.
-
- Der Umgang mit Daten ist in der Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Wir erklären, welche Rechte sich daraus für Verbraucher ergeben.
-
- Viele Internetnutzer sind empört über Facebooks Umgang mit Kundendaten. Andere haben einfach keine Lust mehr auf die ständigen Benachrichtigungen. Wer dem...
-
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zwischen der Europäischen Union und der USA am 16. Juli 2020 gekippt. Die Vereinbarung,...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@SD_82: Eigentlich sollte eine solche E-Mail als Eingangsbestätigung für ein Forderungsschreiben ausreichen. Allerdings: Wir halten es nicht für sicher, dass die Gerichte eine solche Standard-Antwort als Eingangsbestätigung werten. Es geht auf den Inhalt des Schreibens nicht sein und es kann gut sein, dass es automatisch aufgrund von Stichworten ausgelöst wird. Zudem scheint es so zu sein, dass Facebook nur als Einschreiben empfangene Forderungsschreiben an seine Anwälte weitergibt und diese eine Antwort verfassen. Wir empfehlen deshalb weiterhin, das Forderungschreiben per Einschreiben mit Rückschein an Meta zu schicken, so lange auf die E-Mail hin keine Bestätigung kommt, aus der sich eindeutig ergibt, dass die Forderung auf Datenschmerzensgeld wegen der Datenpanne angekommen ist.
Wir wünschen Ihnen: Viel Erfolg! Nett wäre, wenn Sie uns auf dem Laufenden halten.
Hallo Test-Team,
danke für den Musterbrief. Diesen habe ich mit vielen Beispielen von Mails und SMS an die angegebene Mail Adresse geschickt. Ich bekomme mehrere Hundert Mails pro Tag und ab und an sogar Anrufe auf die Mobilnummer mit Akquise Versuchen.
Zusätzlich hatte ich den Brief für dass Einschreiben vorbereitet. Nun hat Facebook doch auf die Mail mit einer Standardantwort reagiert. Kurzer Auszug:
"Es tut uns leid, dass du wegen deiner Sicherheit auf Facebook besorgt bist. Auch wenn sich auf Facebook alles ums Teilen dreht, möchten wir sicherstellen, dass du Kontrolle darüber hast, was und wie viel du teilen möchtest.
Mithilfe des Tools „Privatsphäre-Check“ kannst du prüfen, wer deine Beiträge und Profilinformationen wie deine Telefonnummer und E-Mail-Adresse sehen kann" usw.
Kann ich das als Eingangsbestätigung für mein Schreiben werten, sollte ich nachfassen oder besser doch noch das Einschreiben schicken?
Danke für Ihre tolle Arbeit
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gg. die Netiquette
@Alexander_79 Facebook hat uns inzwischen zum Kanal für Schadenersatzforderungen geschrieben: Die von uns verwendete E-Mail-Adresse ist richtig für das Anliegen. Die Ihnen gegebene Antwort sei bedauerlicherweise schlicht falsch.
Richtig ist: impressum-support@support.facebook.com
Nichts Neues von den Schlichtungsstellen: Wir haben noch keine Schlichtungsstellen ausfindig gemacht, die sich für die Schmerzensgeldforderung gegen Meta Platforms Ireland Ltd. zuständig fühlt.
@Alexander_79: Soweit es um die schriftliche Geltendmachung von Schadenersatzforderungen bei Meta Platforms Ireland Ltd. geht: Die ist das Unternehmen als Vertragspartner deutscher Facebook-User verpflichtet zu bearbeiten. Als digitaler Kanal erschien uns der im Artikel genannte passend. Wir werden bei Facebook nachfragen, wo und wie dass Unternehmen Schadenersatzforderungen digital entgegennimmt. Auch die Rechtsauffassung der Schlichtungsstelle werden wir gleich am Montag prüfen. Es kann aus unserer Sicht eigentlich nicht sein, dass deutsche Facebook-Nutzer keinen Zugang zu einem deutschsprachigen Schlichtungsverfahren haben.
Für Ihre Rückmeldung: Vielen Dank!