Facebook-Daten­panne Schmerzens­geld nach Hacker-Erfolg

7
Facebook-Daten­panne - Schmerzens­geld nach Hacker-Erfolg

Daten­klau. Werden private Daten öffent­lich, weil Firmen sie unzu­reichend schützen, steht geschädigten Betroffenen eine Entschädi­gung zu – derzeit zum Beispiel Millionen Facebook-Nutzern. © Getty Images

Zahlreiche Land­gerichte urteilen: Nutzern steht nach Daten­pannen Schaden­ersatz zu. Doch das Ober­landes­gericht Hamm ist anderer Meinung. test.de erklärt die Rechts­lage.

Über den Miss­brauch einer nicht richtig gesicherten Facebook-Funk­tion griffen Hacker die Daten Hunderter Millionen Facebook-Nutzer ab, sechs Millionen davon in Deutsch­land. Ähnliche Pannen gab es beim Streaminganbieter Deezer, beim Fahr­dienst Uber oder Online-Broker Scalable Capital. Immer mehr Urteile bestätigen: Die Unternehmen hätten die Daten der Nutzer besser schützen müssen. Betroffenen steht bis zu 3 000 Euro immaterieller Schaden­ersatz ähnlich dem Schmerzens­geld zu. Bisher ist aber noch kein Urteil rechts­kräftig. Grund­legende Ansage vom Europäischen Gerichts­hof: Auch bei kleineren Beein­trächtigungen müssen die Unternehmen zahlen. Der bloße Daten­schutz­verstoß allein reicht aber nicht aus. Das Ober­landes­gericht Hamm ergänzte jetzt: Facebook habe zwar gegen die Daten­schutz­grund­ver­ordnung verstoßen, eine Nutzerin habe jedoch keine ausreichend konkrete Beein­trächtigung geltend gemacht und deshalb kein Recht auf Schaden­ersatz. Das Urteil ist zwar sofort rechts­kräftig, allerdings noch lange nicht das letzte Wort im Streit um die Facebook-Daten­panne. Die Rechts­experten der Stiftung Warentest sagen, was zu beachten ist und wie Facebook-Nutzer sich ihre Chance auf Schaden­ersatz sichern.

Das Wichtigste in Kürze

Sollten Sie Schaden­ersatz fordern?

Chance. Trotz der rechts­kräftigen Abweisung der Klage einer Facebook-Nutzerin durch die Richter am Ober­landes­gericht Hamm: Die Chance auf Schaden­ersatz bleibt. Bei zahlreichen weiteren Ober­landes­gerichten stehen Urteile an. Sie sind nicht an die Rechts­auffassung aus West­falen gebunden. Ein Daten­schutz­verstoß liege jedenfalls vor, urteilte auch das Ober­landes­gericht in Hamm.

Prüfung. Ob Sie von der Daten­panne bei Facebook betroffen sind, können Sie schnell und unver­bindlich prüfen, zum Beispiel über die Seite haveibeenpwned.com („Have I been pawned?“, auf Deutsch in diesem Zusammen­hang: Wurde ich über­nommen?): Mobil­funk­nummer eingeben und los geht‘s. Wichtig: Geben Sie statt der 0, mit der Ihre Vorwahl beginnt, die 49 für Deutsch­land an. Beachten Sie: Das US-Angebot ist gemessen an der Daten­schutz­grund­ver­ordnung in Europa rechts­widrig. Bei Nutzung werden Daten von Ihnen ohne ausreichende Rechts­grund­lage über­tragen. Der Betreiber der Seite gilt aber als seriös und steht nicht im Verdacht, Daten zu miss­brauchen oder weiterzugeben. Sie sind aber recht­lich nicht ausreichend gegen den Zugriff von US-Behörden abge­sichert.

Forderung. Die Rechts­experten von test.de empfehlen: Fordern Sie zunächst selbst Schaden­ersatz von Facebook-Mutter­konzern Meta. Die test.de-Experten helfen mit einem Mustertext mit genauer Anleitung. Aufwand: Einmal zur Post und höchs­tens 7,60 Euro Porto für den rechts­sicheren Versand.

Rücken­wind. Auch der oberste Daten­schützer in Irland ist der Meinung: Facebook hat gegen Daten­schutz­regeln verstoßen. Er verhängte ein Bußgeld in Höhe von 265 Millionen Euro.

Antwort. Meta nimmt die Forderungen offen­bar sehr ernst. Als Antwort auf mit unserem Muster­text formulierten Forderungs­schreiben bekamen etliche unserer Leser Briefe von der renommierten Groß­kanzlei Freshfields. Sie weist die Forderung zurück. test.de über­zeugt die Argumentation der Kanzlei nicht. Betroffene ohne Rechts­schutz­versicherung sollten weitere Urteile abwarten. Wer eine Rechts­schutz­versicherung hat, kann Rechts­anwälte – möglichst mit einschlägigen Erfolgen – beauftragen.

Angebot auswählen und weiterlesen

Preise inkl. MwSt.

Bezahloptionen:
  • Paypal Logo
  • Visa Logo
  • Mastercard Logo
  • SEPA-Lastschrift Logo
7

Mehr zum Thema

7 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.07.2023 um 08:30 Uhr
    Umgang mit Standardantworten auf Forderung

    @SD_82: Eigentlich sollte eine solche E-Mail als Eingangsbestätigung für ein Forderungsschreiben ausreichen. Allerdings: Wir halten es nicht für sicher, dass die Gerichte eine solche Standard-Antwort als Eingangsbestätigung werten. Es geht auf den Inhalt des Schreibens nicht sein und es kann gut sein, dass es automatisch aufgrund von Stichworten ausgelöst wird. Zudem scheint es so zu sein, dass Facebook nur als Einschreiben empfangene Forderungsschreiben an seine Anwälte weitergibt und diese eine Antwort verfassen. Wir empfehlen deshalb weiterhin, das Forderungschreiben per Einschreiben mit Rückschein an Meta zu schicken, so lange auf die E-Mail hin keine Bestätigung kommt, aus der sich eindeutig ergibt, dass die Forderung auf Datenschmerzensgeld wegen der Datenpanne angekommen ist.
    Wir wünschen Ihnen: Viel Erfolg! Nett wäre, wenn Sie uns auf dem Laufenden halten.

  • SD_82 am 22.07.2023 um 11:03 Uhr
    Umgang mit Standardantworten auf Forderung

    Hallo Test-Team,
    danke für den Musterbrief. Diesen habe ich mit vielen Beispielen von Mails und SMS an die angegebene Mail Adresse geschickt. Ich bekomme mehrere Hundert Mails pro Tag und ab und an sogar Anrufe auf die Mobilnummer mit Akquise Versuchen.
    Zusätzlich hatte ich den Brief für dass Einschreiben vorbereitet. Nun hat Facebook doch auf die Mail mit einer Standardantwort reagiert. Kurzer Auszug:
    "Es tut uns leid, dass du wegen deiner Sicherheit auf Facebook besorgt bist. Auch wenn sich auf Facebook alles ums Teilen dreht, möchten wir sicherstellen, dass du Kontrolle darüber hast, was und wie viel du teilen möchtest.
    Mithilfe des Tools „Privatsphäre-Check“ kannst du prüfen, wer deine Beiträge und Profilinformationen wie deine Telefonnummer und E-Mail-Adresse sehen kann" usw.
    Kann ich das als Eingangsbestätigung für mein Schreiben werten, sollte ich nachfassen oder besser doch noch das Einschreiben schicken?
    Danke für Ihre tolle Arbeit

  • FrühlingsGezwitscher am 27.05.2023 um 22:26 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gg. die Netiquette

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.12.2022 um 18:18 Uhr
    Richtige Mailadresse Meta Platforms lreland Ltd.

    @Alexander_79 Facebook hat uns inzwischen zum Kanal für Schadenersatzforderungen geschrieben: Die von uns verwendete E-Mail-Adresse ist richtig für das Anliegen. Die Ihnen gegebene Antwort sei bedauerlicherweise schlicht falsch.
    Richtig ist: impressum-support@support.facebook.com
    Nichts Neues von den Schlichtungsstellen: Wir haben noch keine Schlichtungsstellen ausfindig gemacht, die sich für die Schmerzensgeldforderung gegen Meta Platforms Ireland Ltd. zuständig fühlt.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.11.2022 um 18:28 Uhr
    Feedback zum Musterbrief

    @Alexander_79: Soweit es um die schriftliche Geltendmachung von Schadenersatzforderungen bei Meta Platforms Ireland Ltd. geht: Die ist das Unternehmen als Vertragspartner deutscher Facebook-User verpflichtet zu bearbeiten. Als digitaler Kanal erschien uns der im Artikel genannte passend. Wir werden bei Facebook nachfragen, wo und wie dass Unternehmen Schadenersatzforderungen digital entgegennimmt. Auch die Rechtsauffassung der Schlichtungsstelle werden wir gleich am Montag prüfen. Es kann aus unserer Sicht eigentlich nicht sein, dass deutsche Facebook-Nutzer keinen Zugang zu einem deutschsprachigen Schlichtungsverfahren haben.
    Für Ihre Rückmeldung: Vielen Dank!