Die EMTV-Gründer Thomas und Florian Haffa müssen ihre Strafen in Höhe von 1,2 Millionen Euro und 240 000 Euro bezahlen. Diese hatte das Landgericht München wegen Kursbetrugs und Bekanntgabe unrichtiger Bilanzzahlen verhängt. Der Einspruch der beiden ehemaligen Vorstände des Medienunternehmens wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) zurückgewiesen.
Falsche Angaben sind nicht erst in der Bilanz, sondern schon bei Bekanntgabe strafbar, erklärte der BGH (Az. 1 StR 420/03). Die Haffa-Brüder hatten in einer Ad-hoc-Meldung falsche Zahlen bekannt gegeben und damit den Aktienkurs künstlich nach oben getrieben. Der Kurs fiel später dramatisch. Tausende Kleinaktionäre verloren viel Geld. Ihre Chancen, Schadenersatz vor Gericht durchzusetzen, haben sich nun stark erhöht, meint der Tübinger Anlegeranwalt Andreas Tilp.
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