Deutsche Bahn Neue Kündigungs­frist für die Bahncard

Deutsche Bahn - Neue Kündigungs­frist für die Bahncard

Zügig kündigen. Wer kein Jahres­abo für seine Bahncard zahlen will, muss bei den Kündigungs­fristen aufpassen. © laif / Paul Langrock

Eine Bahncard lässt sich jetzt bis vier Wochen vor Laufzeit­ende kündigen – statt zuvor bis sechs Wochen vorher. Bahn­kunden haben also etwas mehr Zeit für die Kündigung.

Mit einer Bahncard gibt es Zugtickets zum ermäßigten Preis. Für Vielreisende kann sich das schnell lohnen. Der Haken: Ohne recht­zeitige Kündigung wird die dreimonatige Probe-Version zum unbe­fristeten Jahres­abo; Bahncard 25 und 50 verlängern sich ohne Kündigung auto­matisch um ein weiteres Jahr.

Kündigen Kunden zu spät, müssen sie einen vollen Zwölf-Monats-Zeitraum bezahlen, erst danach tritt die Kündigung in Kraft. Die Verbraucherzentrale Thüringen hielt diese Bedingungen für unzu­lässig und klagte gegen die Bahn.

Bahn verbessert Bedingungen nach Klage

Frist verkürzt. In Reaktion auf die Verbraucher­schutz­klage verkürzte die Deutsche Bahn die Kündigungs­fristen freiwil­lig von sechs auf vier Wochen vor Laufzeit­ende. Nutze­rinnen und Nutzer haben also zwei Wochen länger Zeit, falls sie ihr Abo kündigen wollen. Die Frist gilt für alle seit dem 9. Juli 2024 ausgestellten oder verlängerten Bahncards. Die sechs­wöchige Frist war allerdings recht­mäßig, urteilte das Ober­landes­gericht Frank­furt später (Az. 6 U 206/23).

Form vereinfacht. In einem anderen Punkt gab das Gericht dagegen den Verbraucherschützern recht: Die Bahn darf keine schriftliche Kündigung mit Unter­schrift verlangen. Maximal die Text­form ohne Unter­schrift, etwa eine E-Mail, wäre zulässig.

Wer nicht kündigt, hängt im Abo

Zug­reisende, die ihre Bahncard sowieso für ein weiteres Jahr zu nutzen möchten, mögen es praktisch finden, wenn sich die Lauf­zeit von selbst um weitere zwölf Monate verlängert. Wer das allerdings nicht will, muss recht­zeitig kündigen, um nicht für das nächste Jahr im Abo ohne monatliche Künd­barkeit fest­zuste­cken. Die einzigen Bahncards, die auto­matisch auslaufen, sind die Bahncard 100 – auch in der Probe-Variante – und die Jugend-Bahncard.

Besonders aufpassen müssen Nutzende der Probe-Bahncard: Trotz einer nur dreimonatigen Lauf­zeit muss eine frist­gerechte Kündigung ebenfalls bis vier Wochen vor Ende der Lauf­zeit erfolgen. Damit ist der Zeit­rahmen verhält­nismäßig knapp.

Tipp: Wollen Sie nicht, dass sich Ihre Bahncard verlängert, kündigen Sie den Vertrag sofort nach Beginn. Das geht online übers Kunden­konto oder die App der Deutschen Bahn. Bis zum Laufzeit­ende nutzen Sie die Bahncard normal weiter. Übrigens: Wenn Ihre Ausstiegs­frist bereits abge­laufen ist, zeigt das Kunden­konto keine Kündigungs­option mehr an.

Fällt nicht unter Verbraucher­schutz­gesetz

Dass sich ein Vertrag nach der Mindest­lauf­zeit auto­matisch verlängert und nicht monatlich künd­bar ist, wider­spricht in der Regel dem Gesetz für faire Verbraucherverträge. Für die Bahncard gilt das allerdings nicht. Das liegt daran, dass eine Bahncard – im Gegen­satz zu den meisten gängigen Abo-Verträgen – lediglich Ermäßigungen bietet, keine regel­mäßigen Dienst­leistungen oder Produkte selbst. Deswegen ist es zulässig, dass sich der Vertrag bei Nicht­kündigung von selbst verlängert.

Wichtig: Für Kunden ungüns­tiger als vorher ist die neue Regel der Bahn bei Ticketstornierungen. Wer bei der Online-Buchung einen Fehler gemacht und den Kauf rück­gängig machen will, hat dafür nur noch drei Stunden Zeit.

Abo wird angepasst

Mit 27 wirds teurer. Die sogenannte My Bahncard – eine ermäßigte Variante für junge Menschen unter 26 Jahren – wird, wenn im Laufe des Abo-Jahres der 27. Geburts­tag statt­gefunden hat, bei der Verlängerung zu einer regulären Bahncard. Nutzende zahlen dann den Normal­preis.

Auto­matisch ermäßigt. Nach ähnlichem Prinzip wird die Probe Bahncard 25 oder 50 nach Ende der dreimonatigen Lauf­zeit bei Nicht­kündigung zu einem ermäßigten Bahncard-Jahres­abo, wenn Nutzende dafür infrage kommen. Auch wenn sie vorher zum Normal­preis gefahren sind, wird auto­matisch zu diesem Folge-Abo gewechselt. Ermäßigungen gibt es neben der My Bahncard auch zum Beispiel für Reisende über 65 Jahren.

Tipp: Im Bahnservice-Test bewerten wir Preise, Komfort und Pünkt­lich­keit bei Reisen mit Flixtrain und der Deutschen Bahn.

Jetzt nur noch digital

Neben der Verkürzung der Kündigungs­fristen gab es 2024 noch eine große Veränderung für Bahncard-Kunden: Seit Juni ist die Bahncard 25 und 50 nur noch digital erhältlich und wird nicht mehr als Plastikkarte ausgestellt – bestehende Karten können bis zum aufgedruckten Ablaufdatum weiter genutzt werden. Die einzige Ausnahme ist die Bahncard 100. Sie wird weiterhin in Kartenform verkauft.

So funk­tionierts. Die Bahncard wird online gekauft und direkt im Kunden­konto hinterlegt. Im Zug kann man sie über die App der Deutschen Bahn vorzeigen. Zusätzlich muss ein Licht­bild­ausweis mitgeführt werden, damit die Bahncard gültig ist. Für Reisende unter 16 Jahren ist kein Ausweis nötig.

Ganz offline geht es nicht. Zum Erwerb einer Bahncard brauchen Reisende jetzt immer ein Kunden­konto und eine E-Mail-Adresse, sowie ein Gerät, mit dem sie die Karte vorzeigen können. Kritik­punkt: Das schließt Reisende aus, die ohne digitales Gerät unterwegs sind. Als Alternative bietet die Bahn an, dass ein Ersatz­dokument ausgedruckt und statt­dessen im Zug vorgezeigt werden kann. Auch bei dieser analogen Lösung sind für den Kauf der Bahncard aber weiterhin ein Kunden­konto und eine eigene E-Mail-Adresse notwendig.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • kwenselowski am 02.03.2025 um 14:09 Uhr
    Wechsel zur Senioren-BC

    Mitten in der aktuellen Laufzeit der BC50 kann man das 66. Lebensjahr erreichen und erhält damit ein Anrecht auf die (billigere) Senioren-BC. Bislang weigert sich die Bahn, diesen Wechsel vor Ablauf der Nicht-Senioren-BC zu unterstützen.

  • halsbandschnaepper am 26.02.2025 um 17:51 Uhr
    Jugend Bahncard und Geschäftsfähigkeit

    Zum Kommentar von vier56:
    Also zum einen sind Kinder zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr eingeschränkt Geschäftsfähig. Im Rahmen der dafür überlassenden Geld können sie auch ohne Zustimmung der Eltern ein Geschäft abschließen ("Taschengeld-Paragraf"). Die "Jugend BahnCard 25: Für 6- bis 18-Jährige" kostet sage und schreibe 7,90 Euro im Jahr. Und ist auch kein Abo. Das dürften die meisten Kinder und Jugendliche locker mit Taschengeld bezahlen. Ich sehe hier nicht den Skandal.

  • halsbandschnaepper am 26.02.2025 um 11:45 Uhr
    Gleich wieder kündigen...

    Wenn man nicht sicher ist, ob man die Bahncard danach noch braucht einfach sicherheitshalber gleich kündigen. Neu abschließen, kann man ja immer noch.

  • Alechs am 21.02.2025 um 14:30 Uhr
    Vier Wochen

    Ich hatte im März 24 eine Bahnkarte und vor 14 Tagen gekündigt. Leider muss die Bahn nicht, wie die Telefongesellschaften, mitteilen wann das Kündigungsdatum ist.
    Ich war nach meiner Rechnung ein paar Tage zu spät für die 6 Wochen Frist.
    Dennoch wurde mir die Kündigung innert Minuten per E-Mail bestätigt.
    So soll es sein. In der App mit einem Kick gekündigt und sofort die Bestätigung.
    Wer nicht so viel fährt sollte sich die Grenzpreise aus rechnen lassen, sonst wird es teuer

  • vier56 am 29.03.2024 um 10:22 Uhr
    Jugend-BC

    Mich wundert, dass test mit keinem Wort die skandalöse Praxis der Bahn erwähnt, dass Bahncards für Kinder nicht von ihren Eltern oder Großeltern gebucht werden können, sondern dass z.B. ein 9jähriges Kind ein EIGENES Konto besitzen muss, um für sich selber eine BC zu bestellen. Dabei sind Kinder in diesem Alter gar nicht geschäftsfähig. Natürlich braucht es ab Juni 24 dann auch noch ein eigenes Smartphone, mit der es seine BC vorweisen kann. Geht's noch?