
Zügig kündigen. Wer kein Jahresabo für seine Bahncard zahlen will, muss bei den Kündigungsfristen aufpassen. © laif / Paul Langrock
Eine Bahncard lässt sich jetzt bis vier Wochen vor Laufzeitende kündigen – statt zuvor bis sechs Wochen vorher. Bahnkunden haben also etwas mehr Zeit für die Kündigung.
Mit einer Bahncard gibt es Zugtickets zum ermäßigten Preis. Für Vielreisende kann sich das schnell lohnen. Der Haken: Ohne rechtzeitige Kündigung wird die dreimonatige Probe-Version zum unbefristeten Jahresabo; Bahncard 25 und 50 verlängern sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr.
Kündigen Kunden zu spät, müssen sie einen vollen Zwölf-Monats-Zeitraum bezahlen, erst danach tritt die Kündigung in Kraft. Die Verbraucherzentrale Thüringen hielt diese Bedingungen für unzulässig und klagte gegen die Bahn.
Bahn verbessert Bedingungen nach Klage
Frist verkürzt. In Reaktion auf die Verbraucherschutzklage verkürzte die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen freiwillig von sechs auf vier Wochen vor Laufzeitende. Nutzerinnen und Nutzer haben also zwei Wochen länger Zeit, falls sie ihr Abo kündigen wollen. Die Frist gilt für alle seit dem 9. Juli 2024 ausgestellten oder verlängerten Bahncards. Die sechswöchige Frist war allerdings rechtmäßig, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt später (Az. 6 U 206/23).
Form vereinfacht. In einem anderen Punkt gab das Gericht dagegen den Verbraucherschützern recht: Die Bahn darf keine schriftliche Kündigung mit Unterschrift verlangen. Maximal die Textform ohne Unterschrift, etwa eine E-Mail, wäre zulässig.
Wer nicht kündigt, hängt im Abo
Zugreisende, die ihre Bahncard sowieso für ein weiteres Jahr zu nutzen möchten, mögen es praktisch finden, wenn sich die Laufzeit von selbst um weitere zwölf Monate verlängert. Wer das allerdings nicht will, muss rechtzeitig kündigen, um nicht für das nächste Jahr im Abo ohne monatliche Kündbarkeit festzustecken. Die einzigen Bahncards, die automatisch auslaufen, sind die Bahncard 100 – auch in der Probe-Variante – und die Jugend-Bahncard.
Besonders aufpassen müssen Nutzende der Probe-Bahncard: Trotz einer nur dreimonatigen Laufzeit muss eine fristgerechte Kündigung ebenfalls bis vier Wochen vor Ende der Laufzeit erfolgen. Damit ist der Zeitrahmen verhältnismäßig knapp.
Tipp: Wollen Sie nicht, dass sich Ihre Bahncard verlängert, kündigen Sie den Vertrag sofort nach Beginn. Das geht online übers Kundenkonto oder die App der Deutschen Bahn. Bis zum Laufzeitende nutzen Sie die Bahncard normal weiter. Übrigens: Wenn Ihre Ausstiegsfrist bereits abgelaufen ist, zeigt das Kundenkonto keine Kündigungsoption mehr an.
Fällt nicht unter Verbraucherschutzgesetz
Dass sich ein Vertrag nach der Mindestlaufzeit automatisch verlängert und nicht monatlich kündbar ist, widerspricht in der Regel dem Gesetz für faire Verbraucherverträge. Für die Bahncard gilt das allerdings nicht. Das liegt daran, dass eine Bahncard – im Gegensatz zu den meisten gängigen Abo-Verträgen – lediglich Ermäßigungen bietet, keine regelmäßigen Dienstleistungen oder Produkte selbst. Deswegen ist es zulässig, dass sich der Vertrag bei Nichtkündigung von selbst verlängert.
Wichtig: Für Kunden ungünstiger als vorher ist die neue Regel der Bahn bei Ticketstornierungen. Wer bei der Online-Buchung einen Fehler gemacht und den Kauf rückgängig machen will, hat dafür nur noch drei Stunden Zeit.
Abo wird angepasst
Mit 27 wirds teurer. Die sogenannte My Bahncard – eine ermäßigte Variante für junge Menschen unter 26 Jahren – wird, wenn im Laufe des Abo-Jahres der 27. Geburtstag stattgefunden hat, bei der Verlängerung zu einer regulären Bahncard. Nutzende zahlen dann den Normalpreis.
Automatisch ermäßigt. Nach ähnlichem Prinzip wird die Probe Bahncard 25 oder 50 nach Ende der dreimonatigen Laufzeit bei Nichtkündigung zu einem ermäßigten Bahncard-Jahresabo, wenn Nutzende dafür infrage kommen. Auch wenn sie vorher zum Normalpreis gefahren sind, wird automatisch zu diesem Folge-Abo gewechselt. Ermäßigungen gibt es neben der My Bahncard auch zum Beispiel für Reisende über 65 Jahren.
Tipp: Im Bahnservice-Test bewerten wir Preise, Komfort und Pünktlichkeit bei Reisen mit Flixtrain und der Deutschen Bahn.
Jetzt nur noch digital
Neben der Verkürzung der Kündigungsfristen gab es 2024 noch eine große Veränderung für Bahncard-Kunden: Seit Juni ist die Bahncard 25 und 50 nur noch digital erhältlich und wird nicht mehr als Plastikkarte ausgestellt – bestehende Karten können bis zum aufgedruckten Ablaufdatum weiter genutzt werden. Die einzige Ausnahme ist die Bahncard 100. Sie wird weiterhin in Kartenform verkauft.
So funktionierts. Die Bahncard wird online gekauft und direkt im Kundenkonto hinterlegt. Im Zug kann man sie über die App der Deutschen Bahn vorzeigen. Zusätzlich muss ein Lichtbildausweis mitgeführt werden, damit die Bahncard gültig ist. Für Reisende unter 16 Jahren ist kein Ausweis nötig.
Ganz offline geht es nicht. Zum Erwerb einer Bahncard brauchen Reisende jetzt immer ein Kundenkonto und eine E-Mail-Adresse, sowie ein Gerät, mit dem sie die Karte vorzeigen können. Kritikpunkt: Das schließt Reisende aus, die ohne digitales Gerät unterwegs sind. Als Alternative bietet die Bahn an, dass ein Ersatzdokument ausgedruckt und stattdessen im Zug vorgezeigt werden kann. Auch bei dieser analogen Lösung sind für den Kauf der Bahncard aber weiterhin ein Kundenkonto und eine eigene E-Mail-Adresse notwendig.
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- Wer beim Online-Buchen einen Fehler gemacht hat, kann Tickets der Deutschen Bahn kostenfrei stornieren. Aber nur noch innerhalb von drei Stunden.
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Mitten in der aktuellen Laufzeit der BC50 kann man das 66. Lebensjahr erreichen und erhält damit ein Anrecht auf die (billigere) Senioren-BC. Bislang weigert sich die Bahn, diesen Wechsel vor Ablauf der Nicht-Senioren-BC zu unterstützen.
Zum Kommentar von vier56:
Also zum einen sind Kinder zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr eingeschränkt Geschäftsfähig. Im Rahmen der dafür überlassenden Geld können sie auch ohne Zustimmung der Eltern ein Geschäft abschließen ("Taschengeld-Paragraf"). Die "Jugend BahnCard 25: Für 6- bis 18-Jährige" kostet sage und schreibe 7,90 Euro im Jahr. Und ist auch kein Abo. Das dürften die meisten Kinder und Jugendliche locker mit Taschengeld bezahlen. Ich sehe hier nicht den Skandal.
Wenn man nicht sicher ist, ob man die Bahncard danach noch braucht einfach sicherheitshalber gleich kündigen. Neu abschließen, kann man ja immer noch.
Ich hatte im März 24 eine Bahnkarte und vor 14 Tagen gekündigt. Leider muss die Bahn nicht, wie die Telefongesellschaften, mitteilen wann das Kündigungsdatum ist.
Ich war nach meiner Rechnung ein paar Tage zu spät für die 6 Wochen Frist.
Dennoch wurde mir die Kündigung innert Minuten per E-Mail bestätigt.
So soll es sein. In der App mit einem Kick gekündigt und sofort die Bestätigung.
Wer nicht so viel fährt sollte sich die Grenzpreise aus rechnen lassen, sonst wird es teuer
Mich wundert, dass test mit keinem Wort die skandalöse Praxis der Bahn erwähnt, dass Bahncards für Kinder nicht von ihren Eltern oder Großeltern gebucht werden können, sondern dass z.B. ein 9jähriges Kind ein EIGENES Konto besitzen muss, um für sich selber eine BC zu bestellen. Dabei sind Kinder in diesem Alter gar nicht geschäftsfähig. Natürlich braucht es ab Juni 24 dann auch noch ein eigenes Smartphone, mit der es seine BC vorweisen kann. Geht's noch?