Depot-Vergleich

Grund­wissen Wert­papierdepot

Depot-Vergleich - Billiges Depot, bessere Rendite!

Entspannt sparen. Depot­kosten lassen sich meist auch ohne Anbieter­wechsel senken. © Lisa Tegtmeier

Wer Aktien oder ETF kaufen möchte, braucht ein Wert­papierdepot. Das klingt komplizierter, als es ist. Hier sind die wichtigsten Fakten schnell erklärt.

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Depot­wahl entscheidend für die Kosten

Ohne ein Wert­papierdepot geht in der Geld­anlage kaum etwas. Anle­gerinnen und Anleger müssen zunächst ein Depot eröffnen, ehe sie Investmentfonds, Aktien, Anleihen oder andere Wert­papiere kaufen können. Mit der Entscheidung für ein Depot legt man die künftigen Kosten für Kauf, Verkauf und Verwahrung der Wert­papiere fest. Manche Anbieter haben mehrere Depotmodelle mit unterschiedlichen Leistungen und Preisen.

Wert­papiere sind vor Insolvenz geschützt

Jedes Wert­papierdepot hat wie ein Giro­konto eine eindeutige Identifikations­nummer, die Depot­nummer. In dem Wert­papierdepot gibt es keinen Barbestand. Anlegende benötigen deshalb ein zusätzliches Verrechnungs­konto für die Abwick­lung von Wert­papier­trans­aktionen. Die Guthaben bei allen von uns getesteten Banken unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung. Die Wert­papiere im Depot bleiben auch dann im Besitz des Anlegers, wenn die depotführende Bank Pleite gehen sollte.

Wert­papierdepots – mit oder ohne Betreuung

Wer ein Depot bei einer Filial­bank eröffnet, kann sich für alle Fragen rund um den Wert­papier­handel an seinen Kunden­betreuer wenden. Bei den meist deutlich billigeren Depots von Direkt­banken oder Online-Brokern gibt es meist nur einge­schränkte oder keine Beratung. Bei vielen Filial­banken können Anleger, die dort ein zusätzliches Online-Depot haben, eine Order wahl­weise mit Beratung abwi­ckeln oder kostengüns­tiger selbst am Computer aufgeben. Die Verwahr­gebühren bleiben aber manchmal unver­ändert hoch.

Anla­geerfahrung entscheidet über Risiko­einstufung

Zur Eröff­nung eines Depots müssen Anleger den Wert­papier­handels­bogen (WpHG) ausfüllen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aus den Erfahrungen des Anlegers mit mehr oder weniger riskanten Wert­papieren ergibt sich seine Risiko­einstufung. Sie entscheidet darüber, ob zum Beispiel der Kauf von Aktien oder hoch­riskanter Anlagen wie Options­scheinen oder Hebelzertifikaten über­haupt möglich ist.

Den Antrag zur Depot­eröff­nung füllt man entweder gemein­sam mit seinem Berater aus oder bei Onlinedepots am Computer. Online-Kunden müssen sich außerdem für die Depot­eröff­nung legitimieren – über das sogenannte Postident-Verfahren unter Vorlage eines Ausweisdokuments in einer Post­filiale oder per Videoident im Bild­schirm­dialog am Computer. Eine weitere Möglich­keit bietet der digitale Personal­ausweis, den man allerdings für diesen Zweck vorher akti­vieren muss.

Unterschiedliche Kosten für Filial- und Onlinedepots

Die Anbieter erheben für die Dienst­leistungen rund ums Wert­papierdepot sehr unterschiedliche Kosten. Bei vielen Banken zahlen Anleger jedes Jahr für die Verwahrung von Fonds und Wert­papieren, bei anderen Instituten, vor allem Direkt­banken, Online- und Neobrokern, ist die Verwahrung kostenlos. Auch die Gebühren für den Kauf und Verkauf von Wert­papieren variieren von Anbieter zu Anbieter.

Depot­auswahl – nicht nur auf den Preis achten

Anlegende können viel Geld sparen, wenn sie sich für ein billiges Depot entscheiden. Das kommt der Rendite ihrer Geld­anlage zugute. Für die Auswahl eines Depots sind aber auch andere Kriterien wichtig, etwa die Anzahl der Börsenplätze und das Angebot an Fonds- und ETF-Sparplänen. Auch der Umfang und Bedien­komfort des Online-Auftritts oder der Depot-App sind für viele Anleger wichtig. Von neu an den Markt gekommenen Smartphone-Brokern sollte man nicht den gleichen Service erwarten wie von einer Filial­bank.

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Depot­wechsel darf nichts kosten

Wer mit seinem Depot zu einer anderen Bank umziehen möchte, kann dies jeder­zeit tun. Der Wechsel ist nach der Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs (BGH) kostenlos, kann aber einige Zeit dauern – im Extremfall auch mal einige Monate. Anle­gerinnen und Anleger sollten nach dem Umzug stets über­prüfen, ob die Anschaffungs­daten der Wert­papiere von der neuen Bank korrekt über­nommen wurden. Das ist wichtig für die Versteuerung von Gewinnen oder der Verrechnung von Verlusten bei einem späteren Verkauf.

Abgeltungs­steuer wird auto­matisch abge­zogen

Wenn Anleger Wert­papiere mit Gewinn verkaufen oder Einnahmen aus Dividenden oder Ausschüttungen erzielen, zieht die depotführende Bank auto­matisch Abgeltungsteuer ab. Durch einen Frei­stellungs­auftrag kann man dem Abzug bis zur Höchst­grenze von 1 000 Euro pro Jahr (Verheiratete 2 000 Euro) vorbeugen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.09.2025 um 11:58 Uhr
    Scalable Capital 11.06.2025

    @Marzipankalender: Mit dem Wechsel zur Vollbank haben sich die Konditionen für die Kunden nicht geändert. Das Depot erfüllt nach wie vor unsere Anforderungen an das Verrechnungskonto mit gesetzlicher Einlagensicherung.

  • Stiftung_Warentest am 15.09.2025 um 10:10 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht.

  • Marzipankalender am 12.09.2025 um 18:47 Uhr
    Scalable Capital Vollbanklizenz

    Scalable Capital ist jetzt eine Vollbank. Außerdem scheint sich der Kreis der Banken im Hintergrund erhöht zu haben. Wie sieht es jetzt mit der Bewertung aus?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.08.2025 um 14:29 Uhr
    Vorabpauschale berechnen

    @Teetsch: Mit Hilfe unseres Rechentools können Anleger berechnen, wie hoch die anfallende Vorabpauschale ist:
    www.test.de/www.test.de/Vorabpauschale

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.08.2025 um 14:27 Uhr
    Jahressteuerbescheinigung nach Kontoauflösung

    @Teetsch: Nach Informationen der Consorsbank auf deren Website erhalten Kunden nach einer Kontoschließung für weitere 18 Monate einen Zugriff auf das Online-Archiv, in dem dann die Jahressteuerbescheinigung eingestellt wird:
    www.consorsbank.de/web/Wissen/FAQ/steuer/Kontoaufloesung-Jahressteuerbescheinigung