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Testergebnisse für 63 Depots im KostenvergleichIm Test
Wir haben 10 bundesweite Filialbanken, 15 regionale Angebote von Sparkassen und Genossenschaftsbanken sowie 13 Direktbanken und Onlinebroker getestet. Voraussetzung für die Aufnahme in die Untersuchung sind unter anderem ein Verrechnungskonto, das der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegt, und mindestens vier inländische Börsenplätze, darunter Xetra. Wenn eine Bank mehrere Depots anbietet, wurde die gemäß Musterrechnungen preisgünstigste Variante veröffentlicht.
Orderkosten
Wir zeigen, wie sich die Orderkosten für ETF und Aktien zusammensetzen. Bei den Gesamtkosten für eine Wertpapierorder haben wir die Ausführung über Xetra unterstellt und die Handelsplatzentgelte der Anbieter berücksichtigt, Fremdkosten sind nicht enthalten. Handelsplatzentgelte können je nach Börsenplatz variieren.
Die Modelldepots
Wir haben die gesamten Jahreskosten für drei Modelldepots ermittelt:
Das kleine Depot enthält einen ETF mit einem Kurswert von 12 000 Euro. Wir simulierten darin einen Verkauf mit einem Volumen von 2 500 Euro. Das mittelgroße Depot enthält 13 Positionen im Wert von 50 000 Euro: acht Aktien zu je 2 500 Euro und fünf ETF zu je 6 000 Euro. Darin gab es drei Aktienverkäufe und -käufe zu je 2 500 Euro sowie drei Verkäufe und drei Käufe von ETF zu je 6 000 Euro. Pro Quartal gab es drei Transaktionen.
Das große Depot hat ein Volumen von 150 000 Euro. Es enthält insgesamt 15 Positionen: Im Einzelnen sind das zehn ETF zu je 12 000 Euro und fünf Aktien zu je 6 000 Euro. In dem Depot gab es verteilt über die ersten zwei Quartale insgesamt vier Transaktionen: einen Verkauf und einen Kauf eines ETF zu 12 000 Euro sowie einen Verkauf und einen Kauf einer Aktie zu 6 000 Euro.
Jahreskosten (Verwahrentgelte)
Die Verwahrungskosten für Wertpapiere beziehen sich auf die Modellfälle. Bei einigen der dort kostenlosen Depots können Gebühren anfallen, wenn es etwa keine Transaktionen gibt.
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Testergebnisse für 63 Depots im Kostenvergleich-
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Ich halte es für völlig unzureichend bei Depots nur die Kosten zu vergleichen, ja irreführenden. Es kommt auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit an und zwar in mehrfacher Hinsicht: 1) Wie sicher ist die Bank? 2) Wie zuverlässig ist die EDV? 3) Wie richtig und zuverlässig sind die Abgeltungssteuerabrechnungen? 4) Wie richtig und zuverlässig sind die Handlungen der Bank?
Meine Preiswert-Bank sendete -beim Aktiensplit US-amerik. Firmen- inhaltlich falsche Kontrollmitteilungen an ihr Betriebsfinanzamt. Dies führte bei mir zu Riesenärger und Riesenaufwand mit meinem Finanzamt. Meine Einkommenssteuerbescheid wurde geändert, Steuernachforderungen gestellt. Erst im Einspruchsverfahren konnte ich klären, dass meine Angaben und Auffassung zu 100% korrekt waren und keine Steuern fällig waren.
Neben Unfähigkeit ist mein Hauptvorwurf an die Bank, dass sie mich nicht vorher -bevor sie das Finanzamt anschrieb- um Stellungnahme bat.
Hinzu kommen schlichte Buchungsfehler.
Stand 21.11.2023 per Postbank Telefonbanking:
- ETF-Bruchteile kann man nur per Telefonbanking verkaufen.
- Depot und Anlagekonto kann man nur per Brief mit Unterschrift kündigen, auch wenn man online die Konten angelegt hat. Fax ist ausdrücklich keine Option mehr.
Kündigung an:
Postbank
Wertpapiergeschäft
53241 Bonn
Nicht vergessen, eine IBAN zu nennen, wohin eventuelle Restgelder überwiesen werden sollen.
Hoffe das hilft anderen Kunden, die sonst auch nur stundenlang Telefon-Wartemusik erleiden.
Ich kann mir kein seriöses Traden via App, also ohne Browser vorstellen.
Bei Browser-Nutzung von Smartbroker und TradeRepublic nervt da mich mittlerweile sehr das umständliche Login-Verfahren, was nur in Verbindung mit der App geht. Einloggen am Browser, Smartphone suchen und holen, App starten, Erkennungsmuster, bestätigen,..., nach Inaktivitätszeit alles nochmal. Klappt etwas nicht, dann viel Spaß.
Eine Zumutung.
@alle: Vielen Dank für Ihre Anregungen. Wir werden prüfen, ob wir den Test um einzelne Kriterien erweitern können. Wir freuen uns, wenn Sie uns mitteilen, welcher fehlende Aspekt bei Ihnen Priorität hat.
@Noone_13: In Finanztest 02/2023 berichteten wir auf Seite 75, dass ein Bankkunden nach der Beschwerden beim Ombudsmann eine Entschädigung von 150 € erhielt, nachdem er fast ein Jahr lang auf seine Jahressteuerbescheinigung warten musste. Ohne diese konnte er seinen Anspruch auf Steuererstattung in Höhe von 5000 € nicht geltend machen. Wer durch die schleppende Versendung der Jahressteuererstattung einen erlittenen Zinsschaden nachweisen kann, sollte versuchen, diesen auf dem Weg der Schlichtung gegenüber der Bank durchzusetzen.
Sie können die Steuererklärungen auch ohne die Jahressteuerbescheinigung abgeben und diese dann nachreichen, wenn sie denn endlich da sind. Bitte machen Sie das Finanzamt auf das Fehlen bei der Abgabe der Steuererklärungen aufmerksam. Die Nachreichung der Unterlagen zu den Kapitaleinahmen stellt in der Regel ein Änderungsantrag nach §173 Abs. 1 AO wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel dar.