Testergebnisse für 63 Depots im Kostenvergleich
Ohne ein Wertpapierdepot geht in der Geldanlage kaum etwas. Anleger müssen zunächst ein Depot eröffnen, ehe sie Investmentfonds, Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere kaufen können. Meist wird das Depot bei einer Bank eröffnet, aber es geht auch bei einer Vielzahl von Onlinebrokern. Mit der Entscheidung für ein Depot legt man die künftigen Kosten für den Kauf, Verkauf und die Verwahrung der Wertpapiere fest. Manche Anbieter haben mehrere Depotmodelle mit unterschiedlichen Leistungen und Preisen.
Wertpapiere sind vor Insolvenz geschützt
Jedes Wertpapierdepot hat wie ein Girokonto eine eindeutige Identifikationsnummer, die Depotnummer. In dem Wertpapierdepot gibt es keinen Barbestand, Anleger benötigen deshalb ein zusätzliches Verrechnungskonto für die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen. Die Guthaben bei allen von uns getesteten Banken unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung. Die Wertpapiere im Depot bleiben auch dann im Besitz des Anlegers, wenn die depotführende Bank Pleite gehen sollte.
Wertpapierdepots – mit oder ohne Betreuung
Wer ein Depot bei einer Filialbank eröffnet, kann sich für alle Fragen rund um den Wertpapierhandel an seinen Kundenbetreuer wenden. Bei den meist deutlich billigeren Depots von Direktbanken oder Onlinebrokern gibt es meist nur eingeschränkte oder keine Beratung. Bei vielen Filialbanken können Anleger, die dort ein zusätzliches Onlinedepot haben, eine Order wahlweise mit Beratung abwickeln oder kostengünstiger selbst am Computer aufgeben. Die Verwahrgebühren bleiben aber oft unverändert hoch.
Anlageerfahrung entscheidet über Risikoeinstufung
Zur Eröffnung eines Depots müssen Anleger den Wertpapierhandelsbogen (WpHG) ausfüllen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aus den Erfahrungen des Anlegers mit mehr oder weniger riskanten Wertpapieren ergibt sich seine Risikoeinstufung. Sie entscheidet darüber, ob zum Beispiel der Kauf von Aktien oder hochriskanter Anlagen wie Optionsscheinen oder Hebelzertifikaten überhaupt möglich ist.
Den Antrag zur Depoteröffnung füllt man entweder gemeinsam mit seinem Berater aus oder bei Direktbanken am Computer. Onlinekunden müssen sich außerdem für die Depoteröffnung legitimieren – über das sogenannte Postident-Verfahren unter Vorlage eines Ausweisdokuments in einer Postfiliale oder per Videoident im Bildschirmdialog am Computer.
Unterschiedliche Kosten bei Filial- und Direktbanken
Die Anbieter erheben für die Dienstleistungen rund ums Wertpapierdepot sehr unterschiedliche Kosten. Bei vielen Banken zahlen Anleger jedes Jahr für die Verwahrung von Fonds und Wertpapieren, bei anderen Instituten, vor allem Direktbanken, Online- und Neobrokern, ist die Verwahrung kostenlos. Auch die Gebühren für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren variieren von Bank zu Bank. Nur bei einigen Neobrokern gibt es auch diese Dienstleistung gratis (Neobroker im Vergleich).
Depotauswahl – nicht nur auf den Preis achten
Anleger können viel Geld sparen, wenn sie sich für ein billiges Depot entscheiden. Das kommt der Rendite ihrer Geldanlage zugute. Für die Auswahl eines Depots sind aber auch andere Kriterien wichtig, etwa die Anzahl der Börsenplätze und das Angebot an Fonds- und ETF-Sparplänen. Auch der Umfang und Bedienkomfort des Online-Auftritts oder der Depot-App sind für viele Anleger wichtig. Von neu an den Markt gekommenen Smartphone-Brokern sollte man nicht den gleichen Service erwarten wie von einer Filialbank.
Testergebnisse für 63 Depots im Kostenvergleich
Depotwechsel darf nichts kosten
Wer mit seinem Depot zu einer anderen Bank umziehen möchte, kann dies jederzeit tun. Der Wechsel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kostenlos, kann aber einige Zeit dauern – im Extremfall auch mal einige Monate. Anleger sollten nach dem Umzug stets überprüfen, ob die Anschaffungsdaten der Wertpapiere von der neuen Bank korrekt übernommen wurden. Das ist wichtig für die Versteuerung von Gewinnen oder der Verrechnung von Verlusten bei einem späteren Verkauf.
Abgeltungsteuer wird automatisch abgezogen
Wenn Anleger Wertpapiere mit Gewinn verkaufen oder Einnahmen aus Dividenden oder Ausschüttungen erzielen, zieht die depotführende Bank automatisch Abgeltungsteuer ab. Durch einen Freistellungsauftrag kann man dem Abzug bis zur Höchstgrenze von 801 Euro pro Jahr (Verheiratete 1 602 Euro) vorbeugen.
Testergebnisse für 63 Depots im Kostenvergleich
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- Der digitale Vermögensverwalter Scalable betätigt sich seit kurzem auch als Onlinebroker. Bei seinem Abomodell für knapp 36 Euro pro Jahr können Anleger ohne weitere...
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- Das Fintech Raisin bietet mit dem Raisin Invest ETF Configurator einen neuen ETF-Portfolio-Helfer an. Die Stiftung Warentest hat sich das Angebot angeschaut.
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@ SchLBeJo: Neben der Einlagensicherung für die Einlagen auf Giro-, Verrechnungs-, Tages- und Festgeldkonten gibt es auch die gesetzliche Anlegerentschädigung für das Wertpapierdepot.
Diese schützt die Ansprüche der Kunden auf Auszahlung der Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse sowie auf Herausgabe des Sondervermögens an den Wertpapieren. Dazu gehören auch Ansprüche auf die Verschaffung von Rechten, den Besitz oder das Eigentum an Wertpapieren oder Geld, soweit diese durch Unterschlagung oder Veruntreuung vereitelt worden sind.
Zum Schutz der Wertpapiere als Sondereigentum
Aktien, Anleihen oder Fondsanteile stehen im Eigentum des Anlegers und werden von einer Bank lediglich verwahrt. Der Anleger kann bei der Insolvenz der Bank nach Paragraf 4 der Insolvenzordnung einen sogenannten Aussonderungsanspruch geltend machen, womit die Wertpapiere auf ein Depot bei einem anderen Institut übertragen werden können.
Da die Wertpapiere im Depot nicht in die Insolvenzmasse fallen, können Anleger in der Regel keine Kompensation nach dem Anlegerentschädigungsgesetz verlangen. Denn die Anlegerentschädigung gibt es erst, wenn die Depotbank nicht in der Lage sein sollte, Wertpapiere auf ein anderes Depot zu übertragen, zum Beispiel, weil sie aufgrund eines betrügerischen Vorgehens gar nicht darüber verfügt. In einem solchen, rein hypothetischen Fall, ist die Höhe der Anlegerentschädigung auf 90% ihrer Forderungen aus den Wertpapiergeschäften beschränkt (und auf maximal auf 20 000 €).
Informationen zur Anlegerentschädigung finden Sie hier:
www.bafin.de/DE/Verbraucher/Sicherungssysteme/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html
www.e-d-w.de/anleger
Hallo,
wie sind die Wertpapiere eines Wertpapierdepots nach deutschen Recht eigentlich gesichert?
Zwar sind die Wertpapiere Sondervermögen und gehören somit nicht zur Insolvenzmasse
im Falle der Insolvenz eines Brokers oder einer Bank.
Dies schützt aber wohl nicht vor betrügerischem Verhalten des Brokers bzw. der Bank.
Hintergrund meiner Frage:
Ein Hinweis im "Finanztip", dass nach französischen Recht Wertpapiere nur bis
zu 70.000 € pro Person? pro Depot? gesichert sind, im Fall dass die verwahrende Bank die Papiere, warum auch immer, nicht einlösen will oder kann.
Das ist weniger als die 100.000 € Einlagensicherung für Sichtkonten.
Vielleicht können Sie meine Frage beantworten?
mit freundlichen Grüßen
Bernd Schlüter
@ow: Der gesetzliche Insolvenzschutz der Einlagen auf dem Verrechnungskonto in Höhe von 100 000 € gilt pro Person und Bankinstitut. Besitzt eine Person mehrere Verrechnungskonten bei unterschiedlichen Banken, greift für jedes Verrechnungskonto eine eigene Einlagensicherungsgrenze von 100 000 €.
Zum Schutzbereich der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen:
In der Antwort vom 27.12.2021 ging es um die Frage der Absicherung von Wertpapiergeschäften. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierbanken (EdW, www.e-d-w.de) gewährt privaten Anlegern einen Mindestschutz ihrer Forderungen aus Wertpapiergeschäften gegenüber einer Depotbank. Dieser Entschädigungsanspruch richtet sich nach dem Wert der Forderung aus Wertpapiergeschäften bei Eintritt des Entschädigungsfalles. Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 90% der Forderung, höchstens jedoch 20.000 EUR. Die Obergrenze bezieht sich auf die Gesamtforderung gegenüber dem Wertpapierhandelsunternehmen, unabhängig von der Anzahl der Konten oder Depots.
@Stiftung_Warentest
Leider finde ich auch nach intensiver Internetrecherche keine klare Antwort auf die Frage, ob ich, wenn ich als Kunde unterschiedlicher Broker Inhaber mehrerer Verrechnungskonten mit unterschiedlicher Stammnummer bei derselben Depotbank bin, i.S.d. Einlagensicherungsgesetzes ein einziger oder mehrfach "Einleger" bin und damit nur einen einzigen Entschädigungsanspruch für alle Verrechnungskonten zusammen oder für jedes Verrechnungskonto gesondert hätte.
Irritierend ist in diesem Zusammenhang Ihr Kommentar vom 27.12.2021: "Die eine Form des Insolvenzschutzes bezieht sich auf die Einlagen auf dem Verrechnungskonto. Die sind bis zu 20 000 € abgesichert." Nach meinen Recherchen unterliegen auch Verrechnungskonten dem Einlagensicherungsgesetz und damit einer Absicherung bis 100 000 €. Was ist richtig?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar für Ihre Hilfe. Dennoch haben Sie ja jetzt selber bemerkt wie kompliziert die Suche nach ETF‘s ist. Die gesamte Liste (1000-1850 laut test.de) der ETF‘s ist eben nicht immer einsehbar. Daher wäre eine Anmerkung bei einem neuen Test hilfreich. Schließlich kann man bei anderen Anbietern ohne weiteres über die Startseite (meistens im oberen Bereich) nach einer WKN suchen. Bei Trade Republic hat man eben erst nach einer Registrierung den Zugriff auf Listen mit Filterfunktion und WKN Suche. Bei Smartbroker die 100 beliebten ETF‘s sind halt nur 10%. ;)