Grundwissen Wertpapierdepot
Ohne ein Wertpapierdepot geht in der Geldanlage kaum etwas. Anleger müssen zunächst ein Depot eröffnen, ehe sie Investmentfonds, Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere kaufen können. Meist wird das Depot bei einer Bank eröffnet, aber es gibt auch Depots bei Fondsgesellschaften wie DWS, Fidelity und Union Investment. Mit der Entscheidung für ein Depot legt man die künftigen Kosten für den Kauf, Verkauf und die Verwahrung der Wertpapiere fest. Manche Anbieter haben mehrere Depotmodelle mit unterschiedlichen Leistungen und Preisen.
Wertpapiere sind vor Insolvenz geschützt
Jedes Wertpapierdepot hat wie ein Girokonto eine eindeutige Identifikationsnummer, die Depotkontonummer. Auf dem Depotkonto gibt es keinen Barbestand, Anleger benötigen deshalb ein zusätzliches Verrechnungskonto für die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen. Die Guthaben bei allen von uns getesteten Banken unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung. Die Wertpapiere im Depot bleiben auch dann im Besitz des Anlegers, wenn die depotführende Bank Pleite gehen sollte.
Wertpapierdepots – mit oder ohne Betreuung
Wer ein Depot bei einer Filialbank eröffnet, kann sich für alle Fragen rund um den Wertpapierhandel an seinen Kundenbetreuer wenden. Bei den meist deutlich billigeren Depots von Direktbanken oder Onlinebrokern gibt es meist nur eingeschränkte oder keine Beratung. Bei vielen Filialbanken können Anleger, die dort ein zusätzliches Onlinedepot haben, eine Order wahlweise mit Beratung abwickeln oder kostengünstiger selbst am Computer aufgeben.
Anlageerfahrung entscheidet über Risikoeinstufung
Zur Eröffnung eines Depots müssen Anleger den Wertpapierhandelsbogen (WpHG) ausfüllen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aus den Erfahrungen des Anlegers mit mehr oder weniger riskanten Wertpapieren ergibt sich seine Risikoeinstufung. Sie entscheidet darüber, ob zum Beispiel der Kauf von Aktien oder hochriskanter Anlagen wie Optionsscheinen oder Hebelzertifikaten überhaupt möglich ist.
Den Antrag zur Depoteröffnung füllt man entweder gemeinsam mit seinem Berater aus oder bei Direktbanken am Computer. Onlinekunden müssen sich außerdem für die Depoteröffnung legitimieren – über das sogenannte Postident-Verfahren unter Vorlage eines Ausweisdokuments in einer Postfiliale oder per Video-Ident im Bildschirmdialog am Computer.
Unterschiedliche Kosten bei Filial- und Direktbanken
Die Anbieter erheben für die Dienstleistungen rund ums Wertpapierdepot sehr unterschiedliche Kosten. Bei vielen Banken zahlen Anleger jedes Jahr für die Verwahrung von Fonds und Wertpapieren, bei anderen Instituten, vor allem Direktbanken, Online- und Smartphone-Brokern, ist die Verwahrung kostenlos. Auch die Gebühren für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren variieren von Bank zu Bank. Nur bei einigen Smartphone-Brokern gibt es auch diese Dienstleistung gratis (zum Vergleich Smartphone-Broker).
Depotauswahl – nicht nur auf den Preis achten
Anleger können viel Geld sparen, wenn sie sich für ein billiges Depot entscheiden. Das kommt der Rendite ihrer Geldanlage zugute. Für die Auswahl eines Depots sind aber auch andere Kriterien wichtig, etwa die Anzahl der Börsenplätze und das Angebot an Fonds- und ETF-Sparplänen. Auch der Umfang und Bedienkomfort des Online-Auftritts oder der Depot-App sind für viele Anleger wichtig. Von neu an den Markt gekommen Smartphone-Brokern sollte man nicht den gleichen Service erwarten wie von einer Filialbank.
Depotwechsel darf nichts kosten
Wer mit seinem Depot zu einer anderen Bank umziehen möchte, kann dies jederzeit tun. Der Wechsel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kostenlos, kann aber einige Zeit dauern – im Extremfall auch mal einige Monate. Anleger sollten nach dem Umzug stets überprüfen, ob die Anschaffungsdaten der Wertpapiere von der neuen Bank korrekt übernommen wurden. Das ist wichtig für die Versteuerung von Gewinnen oder der Verrechnung von Verlusten bei einem späteren Verkauf.
Abgeltungsteuer wird automatisch abgezogen
Wenn Anleger Wertpapiere mit Gewinn verkaufen oder Einnahmen aus Dividenden oder Ausschüttungen erzielen, zieht die depotführende Bank automatisch Abgeltungsteuer ab. Durch einen Freistellungsauftrag kann man dem Abzug bis zur Höchstgrenze von 801 Euro pro Jahr (Verheiratete 1 602 Euro) vorbeugen.
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